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GKV bei Selbständigen

Verfasst: 09.01.2012, 16:09
von endteil
Leider muss ich einen kleinen Roman schreiben um mein Anliegen
zu erklären.
Also versuchen wir es einmal:
Ich habe mit meiner Frau (diese war Betriebsinhaberin und Pächter) über 30 Jahre einen Gastronomischen Betrieb geführt.Ich habe als Angestellter Koch bei Ihr gearbeitet.
Da der Umsatz immer mehr zurück gegangen ist hat sich mich zum 01.10.10 gekündigt und ich bin nun Arbeitslos.Ab 01.10.12 habe ich Bescheid bekommen, kann ich nun in Rente gehen und bekomme meine volle Rente ohne Abzüge.
Meine Frau möchte nun zum 31.12.12 das Geschäft aufgeben und mit 63 Jahren mit Abzügen in Rente gehen. Sie ist immer schon in der GKV. Frage:Ist Sie dann ab 01.01.13 dann über mich Kranken- versichert oder muss Sie sich dann selbst versichern.Ihre Rente liegt bei cirka 450,--€
Ich bin bei der IKK Sie bei der BEK versichert.

Gruß aus der Pfalz und Danke für eine Antwort
Endteil

Verfasst: 09.01.2012, 19:20
von Swantje B.
Hallo endteil,

wenn Deine Frau schon immer in der GKV war, wird sie als Rentnerin versicherungspflichtig und bleibt Mitglied der BEK (wenn sie die Kasse nicht wechselt).

Die Beiträge werden unmittelbar vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.

Beiträge aktuell: 8,2% zur Krankenversicherung und 2,2% zur Plegeversicherung (1,95% wenn ihr Kinder habt).

Gruß
Swantje