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GKV lehnt Mitgliedsantrag ab

Verfasst: 09.01.2012, 12:18
von anton376
Guten Tag.
Kleines Problem in Kürze:
Bin Selbstständig. und bis Oktober 2010 privat versichert.
Ab Oktober bin ich für 23 Monate ein Angestelltenverhältnis eingegangen und musste in die gesetzliche. Meine Private habe ich gekündigt.

Nach 3 Monaten kam allerdings die Kündigung.
Ich habe mein Gewerbe darauf weitergeführt.. Allerdings:

Die alte PK verweigerte eine Neuzaufnahme. Ebenso die GKV,

Ich habe der GKV nach Aufforderung 4 mal meine Berechnungen der Einkünfte

Nun habe ich mich aufgrund scfhlechter Auftragslage ab Dezember 2011 bei der Job-Agentur arbeitslos gemeldet und wurde auch genehmigt. Ich beziehe Übergangsgeld.

Allerdings verweigert die GKV Sie Aufnahme. Ausserdem verlangt sie einen Nachweis über die Dauer meiner Versicherung in der PK.

Muss die GKV nicht Arbeitslose aufnehmen? Meine da etwas gelesen zu haben. NUR Wo?

Vielen Dank für die Antworten.

Verfasst: 09.01.2012, 13:59
von amerin
Nur wenn Du ALG1 (Übergangsgeld ist etwas anderes) beziehst wirst du pflichtversichert in der GKV.

Deine alte PKV muss Dich innerhalb von 12 Monaten wieder aufnehmen, soweit du dort mindestens 5 Jahre versichert warst, zu den alten Konditionen, rückwirkend zum Kündigungstag so wie wenn der Vertrag nie gekündigt gewesen wäre (§5 Abs. 9 SGB V).
In der GKV bist Du erst fix nach mindestens 12 Monaten Versicherungspflicht in der GKV.

Trifft beides nicht zu, musst Du m.M.n. leider einen neuen PKV-Vertrag abschließen. EDIT: oder irgendwie versicherungspflichtig werden... ;)

Verfasst: 09.01.2012, 21:15
von Rossi
Erst noch einmal ein paar Fragen:

- wie alt bist Du?
- wie lange hast damals der PKV-Vertrag beim gleichen Unternehmen bestanden?
- hast Du ALG I oder ALG II beantragt?

Verfasst: 10.01.2012, 13:45
von anton376
Ich bin 52 Jahre

DIE PKV bestand v. 01.04.205 - 12.10.2010 ( wohl zu lange )

Das Arbeitsamt hat mir ALG ii bestätigt.


hmmmmm.... die 12 Monate um in die PKV sind verstrichen

Die TK, bei der ich zuletzt versichert war weigert sich:

Fakt ist: Krankenkassenbeiträge kann ich zur Zeit und wahrscheinlich auch danach nicht zahlen.

besten Dank

Verfasst: 10.01.2012, 20:39
von Rossi
Eben, die sog. Wiederaufnahmeverpflichtung gem. § 5 Abs. 9 SGB V endete 12 Monate nach der Kündigung. D.h., die Wiederaufnahmeverpflichtung galt hier nur bis zum 19.10.2011. Der Zug ist abgefahren. Diese Frist ist eine absolute Frist. Innerhalb dieser Frist muss der Vertrag wieder zustandekommen. Es geht in der PKV nicht kraft Gesetz, wie in der GKV, sondern nur durch einen Vertrag innerhalb der 12 Monate.

Somit wirst Du jetzt ab Jan. 2011 (nach Ablauf der 3 Monate/Beschäftigung) in der GKV von der sog. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Du bist nämlich zuletzt GKV versichert gewesen und hast heute keinen Anspruch mehr auf die Wiederaufnahmeverpflichtung.

Boah, versuche es mal der GKV zu verkaufen.

Ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

Verfasst: 11.01.2012, 08:46
von Czauderna
Hallo Rossi,
ich denke, dass da die GKV-Kasse kein Problem damit hat, aber sie wird
auf die Nachentrichtung der Beiträge pochen wegen der Nahtlosigkeit, das ist meine bescheidene Auffassung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.01.2012, 09:09
von anton37@arcor.de
@Czauderna: die GKV scheint offensichtlich ein Problem damit zu haen.

die TK, bei der ich über 20 Jahre versichert war weigert sich.

Verfasst: 11.01.2012, 13:27
von Czauderna
anton37@arcor.de hat geschrieben:@Czauderna: die GKV scheint offensichtlich ein Problem damit zu haen.

die TK, bei der ich über 20 Jahre versichert war weigert sich.
Hallo,

das würde ich mir schriftlich geben lassen, am besten in Form eines offiziellen Antrags auf Herstellung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a mit dem Hinweis, dass die Versichgerung in der PKV nicht mehr möglich ist. IM Falle der Ablehnung gleich auf einen widerspruichsfähigen Bescheid pochen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.02.2012, 19:06
von anton376
Nun, habe heute meine Versicherungskarte erhalten.

nu schu ´mer mal