Seite 1 von 1
Reha und Rente ich will das nicht
Verfasst: 05.01.2012, 14:10
von dolanzi
Hallo
meine Name ist Dolanzi und bin 60 Jahre jung.
Ich bin neu hier in diesem Forum und benötige eure Hilfe mit der
Bitte um Antworten.
Zur Zeit beziehe ich KG. Die KK hat mir eine Frist von 10 Wochen eingeräumt um einen Rehaantrag zu stellen, wobei dann gleichzeitig geprüft werden soll, ob eine Verrentung angezeigt ist.
Begründung: Meine Erwerbsfähigkeit wäre gegenwärtig erheblich gefährdet oder gemindert.
Ich bin 100° aG schwerbehindert und arbeite im Lager. Ich habe jetzt die Zusicherung von meinem Chef erhalten, dass ich eine sitzende Tätigkeit bekomme. Deshalb kann ich auch weiter arbeiten.
Was passiert, wenn ich keinen Rehaantrag stelle und einfach arbeiten gehe?
Mein Arzt meint ich könne wohl nicht mehr arbeiten und hat das dem MDK mitgeteilt ohne meine Zustimmung.
Ich will noch 2 Jahre oder auch länger arbeiten, ansonsten bin ich ein Sozialfall und das bedeutet sozialer Abstieg für mich.
Wie verhalte ich mich jetzt dem Arzt und der KK gegenüber richtig?
Liebe Grüße
Dolanzi
Re: Reha und Rente ich will das nicht
Verfasst: 05.01.2012, 14:25
von Czauderna
dolanzi hat geschrieben:Hallo
meine Name ist Dolanzi und bin 60 Jahre jung.
Ich bin neu hier in diesem Forum und benötige eure Hilfe mit der
Bitte um Antworten.
Zur Zeit beziehe ich KG. Die KK hat mir eine Frist von 10 Wochen eingeräumt um einen Rehaantrag zu stellen, wobei dann gleichzeitig geprüft werden soll, ob eine Verrentung angezeigt ist.
Begründung: Meine Erwerbsfähigkeit wäre gegenwärtig erheblich gefährdet oder gemindert.
Ich bin 100° aG schwerbehindert und arbeite im Lager. Ich habe jetzt die Zusicherung von meinem Chef erhalten, dass ich eine sitzende Tätigkeit bekomme. Deshalb kann ich auch weiter arbeiten.
Was passiert, wenn ich keinen Rehaantrag stelle und einfach arbeiten gehe?
Mein Arzt meint ich könne wohl nicht mehr arbeiten und hat das dem MDK mitgeteilt ohne meine Zustimmung.
Ich will noch 2 Jahre oder auch länger arbeiten, ansonsten bin ich ein Sozialfall und das bedeutet sozialer Abstieg für mich.
Wie verhalte ich mich jetzt dem Arzt und der KK gegenüber richtig?
Liebe Grüße
Dolanzi :?:
Hallo,
zunächst wird es der Kasse mehr als recht sein wenn du wieder arbeiten gehst - sie muss kein Krankengeld mehr zahlen und du zahlst wieder Beiträge - besser kann es für die Kasse nicht laufen.
Schwierig könnte es nur werden, wenn du innerhalb der gesetzten Frist
wieder arbeitsunfähig würdest, dann könnte es ggf. zu Problemen mit der Kasse kommen wenn du keinen Reha-Antrag gestellt hast.
Nach Ablauf dieser Frist passiert nix, allenfalls eine neue Aufforderung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.01.2012, 18:57
von dolanzi
Vielen Dank für die Antwort
Innerhalb von 10 Wochen soll ich eine Reha beantragen, bis zum 24.02.2012. Meinten Sie diese gesetzliche Frist?
Ich will am 1 Februar meine Arbeit wieder aufnehmen.
Wie der Arzt darauf reagiert weiss ich noch nicht, habe am 25.01.12 einen Untersuchungstermin. Er müßte mir auch dánn noch ein Attest für den
Arbeitgeber schreiben, indem ich nur eine sitzende Tätigkeit ausüben kann. Der Arbeitgeber verlangt es.
Kann der Arzt mir das Attest verweigern?
Wie lange darf ich nicht krank werden um eine Lohnfortzahlung und/oder Krankengeld zu beanspruchen, wegen einer anderen Erkrankung oder der gleichen Erkrankung?
Bitte beantworten Sie noch einmal meine Fragen.
Herzlichen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Dolanzi
Verfasst: 07.01.2012, 19:24
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich genügt es wenn der Arbeitnehmer sagt dass er wieder arbeitsfähig ist.
wenn der Arbeitgeber dies aber von einem Arzt bestätigt haben will, dann muss dem Folge geleistet werden (Achtung, kann Geld kosten - kommt auf den Arzt an).
Ob der Arzt das verweigern kann ?? - ja, kann er, wird er auch tun, ja muss er sogar, wenn er den Arbeitnehmer nicht für arbeitsfähig hält.
Tritt wegen der gleichen Diagnose innerhalb der 10-Wochen-Frist ( die im Aufforderungsschreiben festgelegt wurde) erneut wegen der gleichen Erkrankung
Arbeitsunfähigkeit ein, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen, hier zahlt die Kasse gleich Krankengeld. Da könnte es zu den im vorherigen Beitrag genannten Problemen kommen.
Tritt die Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Diagnose ein, muss der Arbeitgeber sechs Wochen zahlen und dann die Krankenkasse, wobei hier ein
neuer Dreijahreszeitraum beginnt, in dem der Arbeitnehmer für maximal 78 Wochen Krankengeldanspruch hat.
Gruss
Czauderna