Krankengeldeinstellung nach Reha - wie reagieren?
Verfasst: 02.01.2012, 13:58
Hallo ihr Lieben,
erstmal - schön hier zu sein, auch wenn ich mir gewünscht hätte, es gäbe einen netteren Anlass.
Das Problem an sich betrifft nich direkt mich, sondern meinen Lebengefährten. Seit Februar 2010 krankgeschrieben, ist er schon seit längerem im Krankengeldbezug und wir haben schon so manchen Kleinkrieg deswegen mit der IKK gefochten. 1.11. - 22.11. war er dann zur Reha (lief über die Rentenversicherung) und damit begann das Problem anscheinend. Da die Rentenversicherung alle Kosten trug, bekam sie den Entlassungsbericht - und nicht die KK. Diese hat es nun geschafft, uns bis jetzt mit irgendwelchen Ausreden über das Krankengeld ab dem 23.11. zu beruhigen (soweit das überhaupt möglich ist). Es herrschte allerdings immer die Aussage - ist in Arbeit, wird ausgezahlt - nach dem Motto "gehen Sie uns nicht auf den Keks, Sie bekommen ihr Geld". Zuletzt gabs dann etwas skurille Aussagen - das KG würde immer erst im nachhinein, bei Einreichung der Folgebescheinigung ausgezahlt. Das war dann der Moment, wo ich irgendwo anfing mir selbst 'nen Vogel zu zeigen, was das ist doch ein wenig arg abstrus... Aber gut, man hat dann die Folgebescheinigung eingereicht (20.12. - Anfang Februar) und wartete noch eine Woche Bearbeitungszeit ab - und nun kam der Brief, weswegen ich hier schreib.
Der Einfachheit halber tipp ich mal den relevanten Teil ab - am Ende habe ich etwas falsch verstanden und die Geschichte ist gar nicht so dreist wie ich's verstehe.
Für mich liest sich das Schreiben so - entweder Sie reichen den Entlassungsbericht ein, der wird von MDK geprüft und dann gibts vielleicht das Krankengeld seit der Reha (sofern der MDK die weitere Arbeitsunfähigkeit als gegeben sieht) - oder Sie bekommen es von Grund auf ab der Reha nicht mehr - öhm, kommt es mir nur so vor, oder ist das eine etwas dreiste Drohung? Noch dazu, sagte die RV schon vor einiger Zeit zu uns, da sie die Reha zahlen, das Übergangsgeld für die Zeit zahlen und alles, haben ausschließlich sie und der Hausarzt Anspruch auf die Entlassungsschreiben - nicht die KK.
Was können wir da machen und wie? Wie reagieren?
Dazu kommt, das seine behandelnde Ärztin momentan mit der Praxis umzieht und diese daher bis 1.2. geschlossen ist - ab 21.12., also direkt nach dem letzten Krankschreibungstermin. Sogesehen können wir ja gar nicht fristgerecht auf die Forderung eingehen, brauchen aber das Geld dringend, das die RV sich ebenfalls sehr viel Zeit mit der Zahlung lässt (aber das ist eine andere Geschichte) und wir de facto seit 1.11. ohne sein Einkommen dastehen. Von Irgendwas muss aber Miete, Versicherungen, Auto etc bezahlt werden. Die letzten zwei Monate ging das mit gesparten, aber jetzt is das Konto blank und ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter.
Weiß jemand vielleicht was wir tun sollen, können und wie wir möglichst zügig das KG bekommen? Weil so weiß ich nichtmal, wovon wir diesen Monat die normalen Ausgaben zahlen sollen, geschweige denn etwas essen und das kann ja auch nicht Zweck des Ganzen sein.
Ich bin mittlerweile wirklich etwas sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter,
liebe Grüße
Siljana
erstmal - schön hier zu sein, auch wenn ich mir gewünscht hätte, es gäbe einen netteren Anlass.
Das Problem an sich betrifft nich direkt mich, sondern meinen Lebengefährten. Seit Februar 2010 krankgeschrieben, ist er schon seit längerem im Krankengeldbezug und wir haben schon so manchen Kleinkrieg deswegen mit der IKK gefochten. 1.11. - 22.11. war er dann zur Reha (lief über die Rentenversicherung) und damit begann das Problem anscheinend. Da die Rentenversicherung alle Kosten trug, bekam sie den Entlassungsbericht - und nicht die KK. Diese hat es nun geschafft, uns bis jetzt mit irgendwelchen Ausreden über das Krankengeld ab dem 23.11. zu beruhigen (soweit das überhaupt möglich ist). Es herrschte allerdings immer die Aussage - ist in Arbeit, wird ausgezahlt - nach dem Motto "gehen Sie uns nicht auf den Keks, Sie bekommen ihr Geld". Zuletzt gabs dann etwas skurille Aussagen - das KG würde immer erst im nachhinein, bei Einreichung der Folgebescheinigung ausgezahlt. Das war dann der Moment, wo ich irgendwo anfing mir selbst 'nen Vogel zu zeigen, was das ist doch ein wenig arg abstrus... Aber gut, man hat dann die Folgebescheinigung eingereicht (20.12. - Anfang Februar) und wartete noch eine Woche Bearbeitungszeit ab - und nun kam der Brief, weswegen ich hier schreib.
Der Einfachheit halber tipp ich mal den relevanten Teil ab - am Ende habe ich etwas falsch verstanden und die Geschichte ist gar nicht so dreist wie ich's verstehe.
Das Ganze von meiner absoluten Lieblingssachbearbeiterin (mittlerweile verstehe ich, wieso eine 700km entfernte für uns zuständig ist *hust*), mit der es doch des häufigeren schon Probleme gab."... entsprechende Bescheinigungen legen Sie derzeit der Praxis ... vor.
Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen lediglich eine medizinische Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes dar. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind darüber hinaus entsprechende Nachweise einer Arbeitsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen durch die Krankenkasse von Ihnen anzufordern.
Selbstverständlch haben wir zunächst versucht, diese Informationen von Ihrem Arzt anzufordern. Leider hat diese den Entlassungsbericht der Rehabilitationsmaßnahme zur Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nicht zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund haben wir also inzwischen keine andere Möglichkeit, als diese Unterlagen nunmehr direkt von Ihnen anzufordern.
Bitte lassen Sie uns daher im beigefügten Rückumschlag bis spätestens 18.01.12 diesen Bericht zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit zukommen.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass diese Angaben zwingend als Nachweis der Vorraussetzung von Arbeitsunfähigkeit notwendig sind. Ohne diese Unterlagen müssen wir davon ausgeben, das weitere Zahlungen von Krankengeld nicht mehr begründet sind."
Für mich liest sich das Schreiben so - entweder Sie reichen den Entlassungsbericht ein, der wird von MDK geprüft und dann gibts vielleicht das Krankengeld seit der Reha (sofern der MDK die weitere Arbeitsunfähigkeit als gegeben sieht) - oder Sie bekommen es von Grund auf ab der Reha nicht mehr - öhm, kommt es mir nur so vor, oder ist das eine etwas dreiste Drohung? Noch dazu, sagte die RV schon vor einiger Zeit zu uns, da sie die Reha zahlen, das Übergangsgeld für die Zeit zahlen und alles, haben ausschließlich sie und der Hausarzt Anspruch auf die Entlassungsschreiben - nicht die KK.
Was können wir da machen und wie? Wie reagieren?
Dazu kommt, das seine behandelnde Ärztin momentan mit der Praxis umzieht und diese daher bis 1.2. geschlossen ist - ab 21.12., also direkt nach dem letzten Krankschreibungstermin. Sogesehen können wir ja gar nicht fristgerecht auf die Forderung eingehen, brauchen aber das Geld dringend, das die RV sich ebenfalls sehr viel Zeit mit der Zahlung lässt (aber das ist eine andere Geschichte) und wir de facto seit 1.11. ohne sein Einkommen dastehen. Von Irgendwas muss aber Miete, Versicherungen, Auto etc bezahlt werden. Die letzten zwei Monate ging das mit gesparten, aber jetzt is das Konto blank und ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter.
Weiß jemand vielleicht was wir tun sollen, können und wie wir möglichst zügig das KG bekommen? Weil so weiß ich nichtmal, wovon wir diesen Monat die normalen Ausgaben zahlen sollen, geschweige denn etwas essen und das kann ja auch nicht Zweck des Ganzen sein.
Ich bin mittlerweile wirklich etwas sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter,
liebe Grüße
Siljana