Hallo zusammen,
leider muss ich mich 6Monate nach einer Wiedereingliederung einer OP unterziehen.
Auch wenn ich wegen dieser Sache noch nie krankgeschrieben war wird m.E. diese Erkrankung da als bekannt geltend mit der Bezugszeit des letzten Krankengeldes zusammengelegt.
Meine Frage ist folgende und bezieht sich auf die Berechnung des Krankengeldes .
Ich arbeite jetzt seit der Wiedereingliederung 6 Monate ohne ein Tag krank zu sein. Wiedereingliederung war 15. Juni11 beendet. Zuvor habe ich 12 Monate Krankengeld bezogen.
Am 11. Jan.12 steht eine Hüft Op an.
Was ist Grundlage der Berechnung, mein Krankengeld von dortmals oder der jetzige Verdienst?
Muss noch einflechten,dass ich imJuni den Arbeitgeber gewechselt habe um einen leidensgerchten Arbeitsplatz zu bekommen.
Danke für die Hilfe
Imer noch Unhappy
erneuter Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das Krankengeld wird aus dem Verdienst in dem letzten Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet (letzter abgerechneter Entgeltzeitraum ...), also wahrscheinlich der Dezember 2011.
Einmalzahlungen der letzten 12 Monate, die beitragspflichtig waren, werden auch zu 1/360 berücksichtigt.
War denn das Hüftleiden bei der alten AU auch bescheinigt?
LG, Fee
das Krankengeld wird aus dem Verdienst in dem letzten Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet (letzter abgerechneter Entgeltzeitraum ...), also wahrscheinlich der Dezember 2011.
Einmalzahlungen der letzten 12 Monate, die beitragspflichtig waren, werden auch zu 1/360 berücksichtigt.
War denn das Hüftleiden bei der alten AU auch bescheinigt?
LG, Fee