Laßt Euch nicht einschüchtern!
Verfasst: 28.12.2011, 12:14
Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich weiß, daß sie mach einem helfen kann.
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert.
Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten Gesetzlichen
KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,daß ich verpflichtet sei,
die Beiträge aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das warmir bekannt.) Die Art und Weise der
Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für mich
möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir, einen Antrag
auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche Maßnahmen vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung, die Stundung und
der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich in der
"unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder arbeitssuchend
gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von dem ich nur träumen kann.
Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat, noch ein Formular, einen neue Einstufung,
in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 €
pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte:
ich ging zum Rechtsanwalt. Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet:
geht zu einem Beratungsgespräch beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt
Sozialrecht, laßt Euch beraten und ihn einen Brief schreiben, weil: nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die
KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in
dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß
ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am
nächsten Tag (!) die neue Stundungserklärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeindrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst zum RA
zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs. bei Euch kassiert.
Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
Liebe Grüße
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert.
Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten Gesetzlichen
KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,daß ich verpflichtet sei,
die Beiträge aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das warmir bekannt.) Die Art und Weise der
Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für mich
möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir, einen Antrag
auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche Maßnahmen vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung, die Stundung und
der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich in der
"unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder arbeitssuchend
gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von dem ich nur träumen kann.
Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat, noch ein Formular, einen neue Einstufung,
in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 €
pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte:
ich ging zum Rechtsanwalt. Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet:
geht zu einem Beratungsgespräch beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt
Sozialrecht, laßt Euch beraten und ihn einen Brief schreiben, weil: nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die
KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in
dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß
ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am
nächsten Tag (!) die neue Stundungserklärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeindrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst zum RA
zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs. bei Euch kassiert.
Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
Liebe Grüße