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Zahnarztrechnung einreichen

Verfasst: 27.12.2011, 11:38
von Diplom-Rentner
Hallo,

ich hatte einen Kostenvoranschlag für ein Provisorium bekommen und diesen mit der Bitte um Prüfung als Härtefallregelung bei meiner GKV eingereicht. Härtefall wurde abgelehnt, aber kein weiterer Hinweis auf Kostenerstattung!? Nun habe ich hier noch meine Eigenanteilsrechnung liegen. Ist das damit erledigt? Und im Weiteren: da ich (leider) ein Implantat benötige (Zahn fehlt neben Schneidezahn) wird im Januar mein Kieferknochen mit einem 3D-Verfahren geröntgt, um beurteilen zu können, ob ein Knochenaufbau nötig ist. Das soll ca. 165 € kosten. Muss ich das selber tragen?

Danke!
Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 27.12.2011, 12:30
von Czauderna
Hallo,
Implantate fallen nur im Ausnahmefall (z.b. bei CA-Erkrankung) unter die Leistungspflicht der GKV - ansonsten nicht.
Die Härtefallregelung für Zahnersatzbehandlung funktioniert grundsätzlich so.
Die Kasse prüft bei bei bewilligung des Heil- und Kosten-Plans auf Antrag diese Härtefall-Regelung und setzt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind bis maximal den doppelten Kassenzuschuss als Anteil der GKV. fest.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.12.2011, 12:43
von Diplom-Rentner
Danke Czauderna!
Aber meine beiden Fragen sind damit leider noch nicht beantwortet :cry:

Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 27.12.2011, 13:51
von Czauderna
Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke Czauderna!
Aber meine beiden Fragen sind damit leider noch nicht beantwortet :cry:

Gruß Diplom-Rentner
Hallo,

Entschuldigung - erste Frage - "ja, das ist damit erledigt, da Härtefall abgelehnt wurde" - zweite Frage - auch "ja" weil Implantate und er damit verbundene Aufwand keine Kassenleistung sind.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.12.2011, 14:27
von Diplom-Rentner
Danke!


Gruß Diplom-Rentner