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MDK- Gutachten

Verfasst: 24.12.2011, 23:18
von BEK-Frust
Hallo,

ich habe gestern von meiner KK das Gutachten des MDK erhalten.
Jetzt weiß ich nicht ob ich den MDK anschreiben soll so das das Gutachten geändert wird. Das soll kein Widerspruch sein aber da stimmen einigen Angaben nicht.
Der MDK schreibt z.B. das bei mir kein GdB vorliegt habe aber einen von 40% und bin gleichgestellt.
Auch die Angaben über meinen Beruf sind nicht richtig. Ich muss zum größten Teil schwere arbeiten verrichten und die verfrachten mich ins Büro, wo ich noch nie in meinem Leben gearbeitet habe. Von da aus könnten schon falsche Rückschlüsse gezogen werden.
Könnte auch bei Gericht nicht so gut ankommen. Das Gutachten benötige ich unter anderem dafür.

Also was meint ihr sollte ich den MDK bitten das Gutachten zu korrigieren?

Gruß
BEK-Frust

Verfasst: 25.12.2011, 09:48
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass dem MDK was zu schreiben, oder sich da zu beschweren gar nichts aber auch gar nichts bringt.

Der MDK erstellt das Gutachten nach den Unterlagen, die ihm seitens der Kasse vorgelgt werden. Offensichtlich gingen diese Details nicht oder anders aus den Unterlagen vor. Weißt Du, was der Arbeitgeber der Kasse als Arbeitsplatzbeschreibung geschickt hat? Weißt Du, ob die Kasse die Infos zur Schwerbehinderung hatte? Wobei da auch menschliches Versagen (liegt irgendwo hinten in der Akte) mitspielen kann.

Ich würde so vorgehen:
Schick der Kasse einen Brief, wo Du auf diese Punkte in dem Gutachten explizit eingehst. Bitte darum, dass geprüft wird, ob das Gutachten anders ausgefallen wäre, wenn die Punkte Berücksichtigung gefunden hätten.

Je nachdem, was dann passiert würde ich mich an die Abteilungsleitung wenden und um Aufklärung bitten.

Ist das Gutachten denn negativ für Dich ausgefallen? Hatten die Punkte Relevanz?

LG, Fee

Verfasst: 25.12.2011, 18:27
von BEK-Frust
Hallo Krankenkassenfee,

richtig negativ ist das Gutachten für mich nicht ausgefallen aber ich und auch meine KK haben etwas anderes erwartet. Es ging bei mir um eine Reha die von der Rentenversicherung abgelehnt wurde. Jetzt schreibt der MDK das die AU gerechtfertigt ist und das die einen neuen Bericht in 3 Monaten haben wollen solange stufen die mich für nicht Rehafähig ein.
Also nicht unbedingt negativ.
Relevant ist das mit der Arbeitsplatzbeschreibung schon da das Gutachten so wie es geschrieben ist gut beim Gericht vorgelegt werden könnte. Ich weiß ja nicht wie das Gericht reagiert wenn da aufeinmal was ganz anderes steht als in der Klageschrift usw. Die Gerichtsverhandlung geht gegen meinen ehemaligen AG und ist im Januar.

Freitag hatte mich meine SB von der KK angerufen und mir dann das Gutachten gefaxt.
Sie hatte vor 2 Wochen mit dem MDK gesprochen wo ihr wohl gesagt wurde das die einer Reha zustimmen würden. Sprich sie hatte sich auch mehr von dem Gutachten erhofft. Wir sind jetzt so verblieben das sie im Januar nochmal eine Stellungnahme von meinem Arzt anfordert und dem MDK erneut vorlegt. Ausserdem werde ich ab Januar an so einem speziellen Programm von meiner KK teilnehmen.
Das die Angaben falsch waren habe ich aber erst nach dem Telefonat festgestellt als ich mir das Gutachten richtig durchgelesen hatte.

Gruß
BEK- Frust

Verfasst: 26.12.2011, 11:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

dann erbitte doch mal die Zusendung der Arbeitsplatzbeschreibung Deines Arbeitgebers von der Kasse. Die guckst Du Dir dann dann und ergänzt bzw. änderst sie und schickst sie zurück - mit dem Hinweis, dass die Angaben des AG nicht korrekt waren.

So wie ich Dich verstehe, bist Du bei dem Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt. Insofern hat die Beschreibung auch nur untergeordneten Charakter, da die Beurteilung Deines Arbeitsplatzes nun von einer allgemeinen Beschreibung für den Beruf abhängt. Ich würde das auch nicht zu hoch aufhängen.

Die Gleichstellung der Schwerbehinderung spielt hier meines Erachtens keine Rolle - nur der Grad an sich, der ein Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung sein kann. Und sich sage ausdrücklich kann, denn ich kenne Menschen mit 80 oder 100% Schwerbehinderung, die voll arbeiten gehen und z.zt. nicht arbeitsunfähig sind.

LG, Fee

Verfasst: 26.12.2011, 18:35
von BEK-Frust
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

dann erbitte doch mal die Zusendung der Arbeitsplatzbeschreibung Deines Arbeitgebers von der Kasse. Die guckst Du Dir dann dann und ergänzt bzw. änderst sie und schickst sie zurück - mit dem Hinweis, dass die Angaben des AG nicht korrekt waren.
wenn mein ehemailger AG eine Arbeitsplatzbeschreibung der KK zugesendet hat, dann kann ich mir gut vorstellen was der geschrieben hat. Alerdings glaube ich nicht das der geschrieben hat das ich eine Bürofachkraft war so wie der MDK geschrieben hat. Gelernt habe ich Fachkraft für Rehatechnik und Sanitätshauswaren und habe alles das gemacht was damit zu tun hat. Auch Aufbau und Rep. von Kleinrehamitteln.
Ich hatte dem MDK auch ein 2 seitiges Schreiben zukommen lassen. Dort habe ich meinen Beruf benannt, meine Symptome und eine Beschreibung wie es mir ergangen ist.
Krankenkassenfee hat geschrieben:So wie ich Dich verstehe, bist Du bei dem Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt. Insofern hat die Beschreibung auch nur untergeordneten Charakter, da die Beurteilung Deines Arbeitsplatzes nun von einer allgemeinen Beschreibung für den Beruf abhängt. Ich würde das auch nicht zu hoch aufhängen.
Ja genau ich habe dort auf anraten meines Arztes gekündigt aber trotzdem sollte doch die Angabe des Berufes schon richtig sein.
Ich ziehe gerade mit dem AG vor Gericht weil der mich weiterhin total unter Druck setzt und mich fertig macht. Das Gutachten muss deshalb zum Gericht weil dort geschrieben wurde das mein Gesundheitszustand direkt mit meinem AG zusammen hängt.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Die Gleichstellung der Schwerbehinderung spielt hier meines Erachtens keine Rolle - nur der Grad an sich, der ein Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung sein kann. Und sich sage ausdrücklich kann, denn ich kenne Menschen mit 80 oder 100% Schwerbehinderung, die voll arbeiten gehen und z.zt. nicht arbeitsunfähig sind.
Da hast du schon recht. Die Angabe wird eher später wichtig sein wenn ich zur Agentur für Arbeit muss.

Gruß
BEK- Frust

Verfasst: 27.12.2011, 21:47
von BEK-Frust
hallo,

bin nun wie folgt vorgegangen.
Ich habe dem MDK ein Fax gesendet und habe die gebeten die Fehler zu ändern.
Danach habe ich bei meiner SB angerufen und Ihr das mitgeteilt. Sie schaute dann nochmal in meine Akte und meinte das ihre Kollegin das wohl falsch dem MDK mitgeteilt hätte. Meine SB hat das jetzt geändert und will nächste Woche beim MDK nach fragen wenn bis dahin noch nichts von denen gekommen ist.

Bin mal gespannt.

BEK- Frust

Verfasst: 02.01.2012, 13:14
von BEK-Frust
Hallo,

ich hoffe das alle gut ins neue Jahr gekommen sind.

Jetzt habe ich Antwort auf mein Fax vom MDK bekommen und bin wieder irgendwie enttäuscht worden.

Das mit meinen Beruf und dem GdB hat meine KK dem MDK falsch weiter gegeben. Aus dem Grund können leider keine Änderungen im Gutachten vorgenommen werden. Sollte es aber zu einem Folgegutachten kommen werden meine Angaben mit einbezogen. Super :cry: :cry:

Das Gutachten muss mit zum Gericht aber so akzeptieren die das laut Anwalt nicht und die Verahndlung ist in 3 Wochen.

Was jetzt? Es kann doch nicht ständig ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Gruß
BEK- Frust

Verfasst: 04.03.2012, 10:42
von BEK-Frust
Hallo,

Wie geschrieben habe ich das Gutachten von meiner KK zugefaxt bekommen.
Jetzt sagte mir aber jemand das der MDK eigentlich das vollständige Gutachten gar nicht an die Kasse weiterleiten darf. Der Kasse würde nur eine Kurze zusammenfassung zustehen.
Was ist denn jetzt richtig? Ich habe weder dem MDK noch meiner KK mitgeteilt das das Gutachten komplett an die KK gehen darf.

Nun ist es so das meine KK in graumer Zeit ein neues Gutachten in Auftrag geben wird. Meine Therapeutin meinte das sie dem MDK rede und antwort stehen wird aber nicht meiner KK. Was kann ich machen damit meine KK nicht wieder den kompletten Bericht bekommt?

Gruß
BEK- Frust

Verfasst: 04.03.2012, 11:29
von CiceroOWL
Nach Abschluss der Begutachtung erhält die Krankenkasse das Ergebnis und die erforderlichen Angaben über den Befund. Der behandelnde Arzt bekommt das MDK-Gutachten.
Wer bekommt Daten vom MDK?
Die Informationspflicht des MDK ist im § 277 SGB V festgehalten. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der MDK-Stellungnahme, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärzte oder Krankenhäuser sind über die MDK-Begutachtung zu informieren. Ein Beispiel: Hat der Hausarzt einen Versicherten krankgeschrieben und der MDK dazu ein Gutachten erstellt, wird auch der Hausarzt über die Antwort des MDK schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der Arbeitgeber erhält keine Auskünfte vom MDK.
mdk.de/321.htm