FAMILIENVERSICHERUNG: EINKOMMENSGRENZE
Verfasst: 23.12.2011, 18:19
Guten Tag, Forumsmitglieder,ich suche Euere Beratung.
Ich bin Holländer (deshalb meine Entschuldigung im Voraus für grammatische Entgleisungen) und wohne in Deutschland.
Nach vielen Jahren in Afrika, beziehe ich eine DE Rente von EUR 184,63 und eine NL Rente von EUR 183,40, insgesamt also EUR 368,03.
Ich war seit 2008 familienversichert unter meine Gattin, bei der DAK.
Ab 01-11-2011, so laut DAK, überschreitet meine ( seit 01.01.2011 unveränderte) Rente um EUR 3,-- die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 365,-- .
Folgendessen wird mein Monatsbeitrag von EUR 142,46 insgesamt, ab 01.11.2011 fällig.
Diese Entscheidung wurde begründet mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für 2011 zu EUR 851,67, wonach mein Beitrag sich bemisst, "auch wenn ich diese nicht erreiche".
Demnach wurde mein neuer monatlicher Gesamtbeitrag errechnet aus der Summe meiner Rentenbeträge PLUS eine fiktieve "Sonstige Einnahme" von EUR 483,64.
Meine Frage an Euch Forumsmitgliedern: Ist ein Einkommen von EUR 365,-- eine allgemeine, gesetzlich festgelegte Grenze zwischen Familienversicherung oder nicht, oder ist diese eine einseitig-bestimmte, DAK-eigene Grenzlinie?
Ihr wird verstehen, daß diese Frage meine Weihnachtsfeststimmung schwer überschattet hat und ich hoffe auf Euere Hilfe zwecks Aufklärung im figurlichen- únd buchstäblichen Sinne!
Mit Dank im Voraus,
Anno 1943
Ich bin Holländer (deshalb meine Entschuldigung im Voraus für grammatische Entgleisungen) und wohne in Deutschland.
Nach vielen Jahren in Afrika, beziehe ich eine DE Rente von EUR 184,63 und eine NL Rente von EUR 183,40, insgesamt also EUR 368,03.
Ich war seit 2008 familienversichert unter meine Gattin, bei der DAK.
Ab 01-11-2011, so laut DAK, überschreitet meine ( seit 01.01.2011 unveränderte) Rente um EUR 3,-- die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 365,-- .
Folgendessen wird mein Monatsbeitrag von EUR 142,46 insgesamt, ab 01.11.2011 fällig.
Diese Entscheidung wurde begründet mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für 2011 zu EUR 851,67, wonach mein Beitrag sich bemisst, "auch wenn ich diese nicht erreiche".
Demnach wurde mein neuer monatlicher Gesamtbeitrag errechnet aus der Summe meiner Rentenbeträge PLUS eine fiktieve "Sonstige Einnahme" von EUR 483,64.
Meine Frage an Euch Forumsmitgliedern: Ist ein Einkommen von EUR 365,-- eine allgemeine, gesetzlich festgelegte Grenze zwischen Familienversicherung oder nicht, oder ist diese eine einseitig-bestimmte, DAK-eigene Grenzlinie?
Ihr wird verstehen, daß diese Frage meine Weihnachtsfeststimmung schwer überschattet hat und ich hoffe auf Euere Hilfe zwecks Aufklärung im figurlichen- únd buchstäblichen Sinne!
Mit Dank im Voraus,
Anno 1943