Erneuten Reha Antrag stellen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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pilotxxl
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Erneuten Reha Antrag stellen

Beitrag von pilotxxl » 22.12.2011, 14:37

Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin 2011, mit eineinhalb Monaten Unterbrechung Krankgeschrieben. Vom 1. 6. 2011 bis 12.07.2011 war ich zur Reha und bin von dort krank entlassen worden somit beziehe ich bis heute Krankengeld. Mein normaler Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen) läuft ca. im Juni 2012 aus.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich erneut einen Reha Antrag stellen soll, da der MDK in seinem Gutachten für die Krankenkasse vom 16.12.2011 feststellt, dass eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit vorläge. Weiter heißt es, wenn ich diesen Reha Antrag nicht bis zum 04.03.2012 stelle, mein Krankengeldanspruch zum 05.03.2012 auch rückwirkend entfallen kann.

Nun meine Frage habt Ihr einen Rat, wie ich mich verhalten soll, da ich mit Sicherheit nach so kurzer Zeit keine neue Reha bewilligt bekomme. Mir wurde gegen diesen Bescheid ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen eingeräumt. Soll ich dem Bescheid widersprechen und wie sollte der Widerspruch lauten. Ich bin 59 Jahre und habe somit auch noch keinen normalen Rentenanspruch.

röschen
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Beitrag von röschen » 22.12.2011, 15:39

Die KK ist dazu berechtigt. Stellen Sie den Antrag einfach! Entweder wird er bewilligt oder abgelehnt; bei Ablehnung wird auch geprüft, ob Sie evtl. nicht mehr erwerbsfähig sind, bei einer eventuellen Reha ebenfalls.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 22.12.2011, 18:35

Hallo,

wie meine Vorrednerin schon schrieb: Einfach den Antrag stellen und abwarten.

Und bitte auch beachten: Nach der Aussteuerung im Juni 2012 (und der kommt schneller als man denkt) muss es doch auch weitergehen. Also ist es auch in Deinem Interesse, dass abgeklärt wird, ob einer erneute Reha zur Genesung beiträgt oder vielleicht eine Umschulung angestoßen werden kann - oder im schlimmsten Fall der Weg in Richtung Rente geht.

Und über eines kannst Du Dich freuen: Den MDK wirst Du so bald wahrscheinlich nciht persönlich sehen. Denn wenn Du den Antrag fristgerecht stellst, lassen sie Dich auf jeden Fall erst mal in Ruhe :-)

LG, Fee

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 23.12.2011, 11:26

Hallo.
Mit meiner Frage wollte ich nur wissen, welche Fallstricke ich eventuell beachten muss.
Ich werde also den Reha Antrag stellen.
Danke nochmal für Eure Antworten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.12.2011, 13:09

pilotxxl hat geschrieben:Hallo.
Mit meiner Frage wollte ich nur wissen, welche Fallstricke ich eventuell beachten muss.
Ich werde also den Reha Antrag stellen.
Danke nochmal für Eure Antworten.
Hallo,
nein, ich denke, dass da keine Fallstricke enthalten sind - stelle den Antrag innerhalb der gesetzten Frist (1o Wochen ??!!), wobei es durchaus zulässig ist die Frist voll auszuschöpfen.
Die Entscheidung über den Reha-Antrag trifft der Rentenversicherungs-Träger.
Da gibt es denn drei Möglichkeiten der Entscheidung -
1. Reha wird bewilligt
2. Reha wird abgelehnt, dann ist die Kasse als Reha-Träger gefordert und muss
zwangsläufig diese bewilligen, weil sie dazu aufgefordert hat.
3. Reha-Antrag wird seitens des RV-Trägers als Antrag auf Rente umgedeutet
weil die erneute Reha keine Aussicht auf Erfolg vermuten lässt.
Dies würde Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) bedeuten.

Wenn tatsächlich 3. zutreffen sollte, wird es dann doch etwas kompliziert - es
stellt sich nämlich dann die Frage ob der Versicherte tatsächlich gezwungen werden kann einen formellen Rentenantrag zu stellen - da wir aber noch lange nicht soweit sind, sollten wir dieses "Problem" erst besprechen wenn es denn eintreffen sollte.
Gruss
Czauderna

BEK-Frust
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Beitrag von BEK-Frust » 23.12.2011, 15:32

stellt sich nämlich dann die Frage ob der Versicherte tatsächlich gezwungen werden kann einen formellen Rentenantrag zu stellen - da wir aber noch lange nicht soweit sind, sollten wir dieses "Problem" erst besprechen wenn es denn eintreffen sollte.
Oh doch man kann dazu gezwungen werden einen Antrag auf Rente zu stellen. Das kommt aber eher von der Agentur für Arbeit wenn der Gutachter von denen feststellt das man noch länger als 6 Monate AU ist.

Gruß
BEK-Frust

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 23.12.2011, 15:35

Hallo danke nochmal an alle, die meine Fragen beantwortet haben.
Ich habe Rücksprache mit meiner KK genommen, um die Sinnhaftigkeit eines erneuten Reha Antrag zu besprechen. Ich bekam die Antwort, dass die KK mich nicht auffordern darf einen Rentenantrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit zu stellen, also geht man den Weg über den Reha Antrag der eventuell in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann.

Mir stellt sich die Frage, da eine Erwerbsmiderungsrente nicht gerade den Lebensunterhalt deckt, ob man mich zwingen kann, einen entsprechenden Renten Antrag zu stellen.
Ich habe nach auslaufen des Krankengeldes Anspruch auf ALG 1 für 24 Monate, das würde erheblich höher ausfallen als eine Erwerbsminderungsrente. Sicherlich würde das Voraussetzen, dass ich wieder gesund bin und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.12.2011, 17:04

Hallo,
richtig, die Kasse darf nicht zur Rentenantragstellung auffordern, sondern nur
zur Reha-Beantragung. In deinem Falle geht die Kasse davon aus, dass der Rentenversicherungsträger das Ganze in eine Erwerbsminderungsrente (ggf. als Zeitrente) münden lassen wird, nur, sicher ist das natürlich nicht.

Wenn es allerdings dazu kommt, dann muss über die Frage gesprochen werden, für welchen Fall und warum wird Krankengeld gezahlt. Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und wird wegen Arbeitsunfähigkeit für einen begrenzen Zeitraum gezahlt (insgesamt 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum für die gleiche Erkrankung, wobei hinzutretende Erkrankungen diesen Anspruch nicht verlängern).

In dem Moment, in dem medizinisch festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, ist auch grundsätzlich klar, dass damit die Krankengeldzahlung nicht mehr ihren Sinn erfüllt, weil es dann auch klar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet wird, weil es absehbar ist, dass der Betroffene nicht mehr oder für eine längere Zeit nicht in der Lage ist dem Erwerbs nachzugehen wie vor seiner Erkrankung - in diesem Falle steht ihm dann die Erwerbsminderungsrente zu und Rente und Krankengeld nebeneinander geht nicht (das ist gesetzlich so geregelt).

Das heißt konkret, die Kasse wird darauf drängen der Erwerbsminderungsfeststellung einen formellen Rentenantrag nachzuschieben.
Allerdings gibt es bei bestimmten Fallkonstellationen die Möglichkeit, dass der Versicherte auf sein Gestaltungsrecht pochen kann - diese Möglichkeiten sind sehr eng gefasst, aber es gibt sie - leider bin ich von zu Hause aus nicht in der Lage da jetzt etwas genaues zu schreiben - wenn es einer der anderen Experten kann, bitte - bei mir geht es es erst wieder im nächsten Jahr.

Gruss
Czauderna

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 21.03.2012, 15:37

Hallo.
Ich wollte noch einmal eine Rückmeldung geben, wie bisher meine Situation aussieht.
Heute von der DRV den Bescheid der Ablehnung meiner Reha mit der Begründung bekommen, da noch keine vier Jahre seit meiner letzten Reha vergangen sind, ich noch keinen neuen Anspruch auf eine erneute Reha hätte. Von einer geminderten Erwerbsfähigkeit, die eventuell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente begründen könnte, ist in dem Schreiben keine Rede. Es wird in dem Schreiben nur auf den einzuhaltenden Zeitrahmen Stellung genommen.

Bedeutet das nun, dass die KK erst einmal mein Krankengeld weiterzahlen muss oder was wird eventuell von der KK auf mich zu kommen.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.03.2012, 16:38

Hallo,

nun ja, die Kasse wird fragen, ob Du Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha einlegst. Dass hat wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, würde die Kasse aber sicher gerne von Dir sehen. Und das dauert :lol:

Also musst Du überlegen, was Du tust. Du kannst taktisch vorgehen.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2012, 17:14

Hallo, mein Rat -
zeige deinen guten Willen und füge deinem nächsten Auszahlschein die Ablehnung des RV-Trägers in Kopie bei. Da du aufgrund der AUffoirderung durch die Kasse ohne die Genehmigung der Kasse keine
Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben darfst, wartest du nun einfach auf die Reaktion der Kasse. Diese könnte dich nun zum Widerspruch auffordern - machst Du !
Die Kasse könnte aber auch eine Reha auf Kassenkosten in die Wege leiten (glaube ich zwar nicht, könnte aber trotzdem sein). Egal, wie auch immer, die Kasse muss weiter Krankengeld zahlen, denn mit "plötzlicher" Arbeitsfähigkeit kann sie nun nicht kommen.
Erfolgt keine Reaktion - dann gilt dein Fall als "ausgesteuert" d.h. die Kasse zahlt Krankengeld bis zum Leistungsende, das wird aber weder in ihrem aber auch nicht in deinem Sinn sein, oder ?
Gruss
Czauderna

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 21.03.2012, 18:17

Hallo Czauderna.
Wenn ich so vorgehe, wie Du es beschreibst und während der Dauer der Entscheidung über meinen Widerspruch mein Krankengeldanspruch endet, habe ich dann noch Anspruch auf Übergangsgeld (wenn die Reha bewilligt werden sollte) oder wovon soll ich dann meinen Unterhalt fristen. Welche Möglichkeiten habe ich außer ALGII zu beantragen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2012, 19:52

pilotxxl hat geschrieben:Hallo Czauderna.
Wenn ich so vorgehe, wie Du es beschreibst und während der Dauer der Entscheidung über meinen Widerspruch mein Krankengeldanspruch endet, habe ich dann noch Anspruch auf Übergangsgeld (wenn die Reha bewilligt werden sollte) oder wovon soll ich dann meinen Unterhalt fristen. Welche Möglichkeiten habe ich außer ALGII zu beantragen.
Hallo,
sind denn die 78 Wochen schon rum ?? - wenn das der Fall sein wollte, dann beantragst du unter Vorlage der Mitteilung der Krankenkasse über das Leistungsende Leistungen nach den Vorschriften des SGB III - besteht dieser Anspruch grundsätzlich nicht, dann beantragst du ALG-2.
Wenn du danach eine Reha-Massnahme über den RV-Träger erhälst, ob du dann Übergangsgeld bekommst (ich denke ja), aber wissen tue ich das nicht - es könnte auch sein, dass das ALG-2 dann weiterläuft.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.03.2012, 20:33

Hallo,
Erfolgt keine Reaktion - dann gilt dein Fall als "ausgesteuert" d.h. die Kasse zahlt Krankengeld bis zum Leistungsende, das wird aber weder in ihrem aber auch nicht in deinem Sinn sein, oder ?
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Keiner weiß, wie die Kasse tickt. Und wenn nicht krank genug für eine Reha, könnte auch einer darauf kommen eine Gesundung zu konstruieren. Wir haben hier alle gelernt: Nichts ist unmöglich. Deshalb wage ich da keine Prognose.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2012, 20:52

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
Erfolgt keine Reaktion - dann gilt dein Fall als "ausgesteuert" d.h. die Kasse zahlt Krankengeld bis zum Leistungsende, das wird aber weder in ihrem aber auch nicht in deinem Sinn sein, oder ?
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Keiner weiß, wie die Kasse tickt. Und wenn nicht krank genug für eine Reha, könnte auch einer darauf kommen eine Gesundung zu konstruieren. Wir haben hier alle gelernt: Nichts ist unmöglich. Deshalb wage ich da keine Prognose.

LG, Fee
Hallo,
ich wage die schon, zumal er die Reha nur deshalb nicht bekommen hat weil die "Wartefrist" nicht erfüllt wurde - eine "plötzliche Gesundung" bedürfte hier schon eines wirklich ausführlichen MDK-Gutachtens.
Ich kann mir hier eher vorstellen, dass da beide (Versicherter und Kasse) eine einvernehmliche Lösung finden werden.
Gruß
Czauderna

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