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Beitritt in eine KK während Schwangerschaft

Verfasst: 20.12.2011, 12:34
von limbach
Hallo zusammen,

ich habe einige Jahre im Ausland gewophhnt und meine deutsche KK bei meiner Ausreise aus Deutschland gekündigt. Nun kehre ich wider Erwarten nach Deutschland zurück und möchte/muss dann wieder einer KK beitreten. Allerdings bin ich schwanger und würde also während der Schwangerschaft beitreten. Bezahlt die KK dann die Geburt?? Ich fürchte nicht, oder?

Wie ist es, wenn ich derselben KK beitrete, bei der ich auch vor meiner Ausreise aus Deutschland war? Während meiner damaligen Versicherungszeit habe ich diese KK wenig gekostet, da ich so gut wie nie krank war. Könnte mir das angerechnet werden bei einem erneuten Beitritt??

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 20.12.2011, 13:26
von Fussballer
Hallo limbach...

soweit ich weiss, ist es sogar so dass du zu der gesetzlichen Krankenkasse mußt, bei der du das letzte mal versichert warst bzw. die dich nehmen muß... eine andere Krankenkasse könnte dich abweisen...

Wenn du dann in einer gesetzlichen KK versichert bist, zahlen die alles was mit der Geburt zu tun hat, genauso als wärst du schon seit 10 Jahren dort versichert - du hast also vollen Leistungsumpfang ab dem ersten Tag, egal ob bei Schwangerschaft, Krankheit, etc.

Wie warst du im Ausland versichert? Unter Umständen fällst du in eine bestimmte Personengruppe (aber das Wissen hier die Experten besser) die sich dann rückwirkend ab dem 01.04.2007 versichern muss... bedeutet: Beiträge nachzahlen.

Wie wirst du hier deinen Lebensunterhalt bestreiten? Falls du eine Beschäftigung hast, wirst du versicherungspflichtig - wäre die beste Option. Wenn du von Ersparnissen o.ä. lebst, müßtest du dich freiwillig gesetzlich versichern...

Verfasst: 20.12.2011, 14:53
von limbach
Hi Fußballer,

klingt schon mal sehr gut, dass meine damalige KK mich wohl nehmen muss und dann auch voll leistungspflichtig ist.

Klingt weniger gut, dass ich unter Umständen meine Beiträge nachzahlen muss. In China, dort habe ich in den letzten paar Jahren gewohnt, war ich zwei Jahre lang bei einer KK über meinen Arbeitgeber versichert. Danach habe ich meinen Job gekündigt und mich auch nicht mehr verswichert (Versicherung ist hier keine Pflicht), denn die KK hier im Lande zahlt sowieso so gut wie nichts, da kann man gleich alles selbst bezahlen (Arztbesuche und -behandlungen sind eh fast umsonst hier) und hat weniger Verwaltungsaufwand. Könnte die Tatsache, dass ich also fast 2 Jahre lang unversichert war, etwa bedeuten, dass ich dann in Deutschland Beiträge nachzahlen muss?? Oh nein!

Verfasst: 20.12.2011, 15:48
von Fussballer
Wirst du in Deutschland eine Arbeit aufnehmen?
Hast du dich schonmal erkundigt wie es mit deinem Anspruch auf Sozialleistungen ALG I oder II aussieht?

Bei einer Beschäftigung oder bei Erhalt von Arbeitslosengeld, wärst du ohne Probleme in der GKV (meines Wissens nach).

Am besten mal bei deiner letzten Krankenkasse und der Agentur für Arbeit anrufen...

Verfasst: 20.12.2011, 17:10
von limbach
Ich werde zunächst keiner vollzeitigen Beschäftigung nachgehen, sondern habe vor, ein Studium zu absolvieren. Dann habe ich leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und bin auch nicht automatisch in einer Versicherung, sondern muss mich freiwillig gesetzlich versichern.