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GKV vs. PKV bei. anstehender Behandlung

Verfasst: 19.12.2011, 23:27
von ATSC
Hallo, ich bin neu hier :)


Mein Anliegen ist etwas spezieller, daher hab ich das Thema einfach hier eingestellt.

Ich bin Beamter auf Widerruf und aus Gründen, die ich nicht näher erläutern möchte, seitdem nur über die Beihilfe versichert. Dummerweise steht nun eine möglicherweise teure Behandlung (=€€€) an. :(
Wie sollte ich am besten mit der Situation umgehen? In die PKV einsteigen und (die Hälfte) der Behandlung selber zahlen (und der PKV die Behandlung verschweigen)? In die GKV einsteigen, die Behandlung dort angeben (bezahlt die das dann?) und evtl. später in die Pkv umsteigen?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)

Verfasst: 20.12.2011, 00:19
von Rossi
Tja, bei Dir ist leider der Zug abgefahren.

Zitat:

Wie sollte ich am besten mit der Situation umgehen?

Relativ einfach, in dem Du einfach zur PKV rennst und eine Restkostenversicherung für die fehlenden 50 % abschließt. Dabei bitte das Höschen runterlassen und alles angeben. Lässt Du das Höschen nicht runter, bekommst Du vielleicht zunächst einen PKV-Vertrag.

Du zahlst erst einmal den sog. Strafzuschlag und bekommst ne schöne Police. Es wird aber nicht lange dauern, bis die PKV dahinter kommt. Dann tritt die PKV vom Vertrag zurück, weil Du geschummelt hast.

Dann hast Du leider keinen Leistungsanspruch und guckst komplett in die Röhre und darfst alles selber löhnen.

In die GKV kannst Du nicht mehr einsteigen, denn der 3-Monats-ICE (Frist) ist bei Dir vorbeigerauscht!

Du hast ein fettes Problem.

Gehe zur PKV hin und gebe alles an, Du hast Anspruch auf den Basistarif. Der kostet leider ca. 320,00 Euronen.

Verfasst: 20.12.2011, 01:05
von ATSC
Danke für deine Hinweise.

Ich habe mir bereits Angebote machen lassen - habe dabei den einen Versicherungsagenten auch auf das Versäumnis hingewiesen (zu dem Zeitpunkt stand die Therapie noch nicht im Raum und hab sie deshalb nicht angegeben) und habe ein strunznormales (unterschriftsreifes) Angebot zugeschickt bekommen. Von der Strafzahlung hat er nichts erwähnt.
Es wird aber nicht lange dauern, bis die PKV dahinter kommt. Dann tritt die PKV vom Vertrag zurück, weil Du geschummelt hast. .
Was meinst du mit "dahinter kommt" wenn ich doch die Therapie ohnehin angeben soll? Oder meinst du damit, dass ich angeben soll, dass ich die Frist versäumt habe? Oder dass ich die Therapie gemacht habe/machen werde (also wenn ich dann die Rechungen einreiche? Oder wie?

Was würde dagegen sprechen, die Versicherung so abzuschließen (+ Zahlung der Strafe, die dann irgendwann kommt? Sind das diese Zahlungen, die sich auf die Zahl der nicht versicherten Monate beziehen?) und die Therapie selber zahle (exklusive der 50%, die die Beihilfe abdeckt?) Wie soll die Pkv dann dahinter kommen, dass ich die Therapie gemacht habe?

Verfasst: 20.12.2011, 11:48
von zeckerlrund
Der Beitrag von ATSC paßt wie die Faust auf's Auge zur derzeitigen Wulff-Debatte. Bin ich die einzige, die das amoralisch findet?

Verfasst: 20.12.2011, 18:22
von Krankenkassenfee
Hallo,

nun ja, so eine Psychotherapie muss ärztlich verordnet werden, wenn sie regulär auch für die Beihilfe laufen soll.
Also hinterlässt Du Spuren beim Facharzt für Neurologie bzw. Psychiatrie. Nun gut, den könnte man ja noch zum Schweigen verdonnern. Nur ... Du hast der PKV gegenüber eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Und irgendwann fragen die vielleicht mal beim Doc an und der erinnert sich nicht mehr daran, dass er nichts sagen sollte ... und dann fliegt es auf.

Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass Du noch nie wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung warst, es jetzt aber direkt so schlimm ist, dass Du eine Therapie brauchst.

LG, Fee

Verfasst: 22.12.2011, 02:09
von ATSC
Hallo Fee, danke für deine Antwort :)
Krankenkassenfee hat geschrieben: nun ja, so eine Psychotherapie muss ärztlich verordnet werden, wenn sie regulär auch für die Beihilfe laufen soll.
Ich bin ohne Überweisung zum (psychologischen) Therapeuten gegangen, war auch kein Problem. Das Antragsformular für die Beihilfe unterscheidet lediglich zwischen Arzt und Psychotherapeut, wenn es um die Qualifikation (und die Behandlungsmethode geht).
Krankenkassenfee hat geschrieben: Und irgendwann fragen die vielleicht mal beim Doc an und der erinnert sich nicht mehr daran, dass er nichts sagen sollte ... und dann fliegt es auf.
Woher weiss die Pkv, wo ich in Behandlung bin? Die müssten hunderte von Ärzten abklappern? Ich könnte ja wer weiss wo in Behandlung sein?
Fragt die Versicherung auch bei meinem Arbeitgeber, dem Amtsarzt bzw. der Beihilfe nach?
In dem einen Vertragsformular der einen Kasse steht bei der Schweigepflicht: "...dass die...Stellen, bei denen Gesundheitsdaten gespeichert sind (Ärzte , [...] , und Behörden) durch mich von ihrer Schweigepflicht entbunden werden).
Krankenkassenfee hat geschrieben:Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass Du noch nie wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung warst, es jetzt aber direkt so schlimm ist, dass Du eine Therapie brauchst.
Ist leider so bzw. es scheint so zu sein. :(


Zur Not muss ich die gesamte Therapie aus eigener Tasche zahlen. :( Das wäre dann aber immer noch billiger, als Jahre oder Jahrzehnte diesen Basistarif zu zahlen (und moralisch einwandfrei, oder? :roll: )

Verfasst: 22.12.2011, 16:20
von ATSC
Addendum:

1./Addendum: Wo kann man sich sinnvollerweise in der Offline-Welt über das Thema beraten lassen?


2.:
Rossi hat geschrieben: In die GKV kannst Du nicht mehr einsteigen, denn der 3-Monats-ICE (Frist) ist bei Dir vorbeigerauscht!
Wie darf ich dann diese Aussage der Verbraucherzentrale verstehen?
Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich nicht aussuchen, ob er sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lässt. Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Verfasst: 22.12.2011, 16:36
von Czauderna
Hallo,
diese Aussage trifft auf dich meiner Meinung nach nicht zu, da du als Beamter grundsätzlich keine Zugangsberechtigung zur gesetzlichen Krankenkasse hast
und deine Behandlungskosten über die Beihilfe abgesichert sind, zwar nicht zu 100% , aber immerhin. Dass du keine Zusatzversicherung bei der PKV abgeschlossen hast, das war damals deine freie Entscheidung , oder war es das nicht ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.12.2011, 16:48
von amerin
Wobei zu beachten ist, dass eine bekannte Psychotherapie ein Ablehnungsgrund ist, da diese sich auf alle Krankheiten auswirken kann...
Einmal bei einer PKV abgelehnt, immer abgelehnt!

Verfasst: 22.12.2011, 17:11
von ATSC
Czauderna hat geschrieben: Dass du keine Zusatzversicherung bei der PKV abgeschlossen hast, das war damals deine freie Entscheidung , oder war es das nicht ?
Ist schwer zu erklären (hängt womöglich mit den psychischen Problemen zusammen) Wirklich gewollt war es zumindest nicht. :(

Verfasst: 22.12.2011, 18:30
von Krankenkassenfee
Hallo,

wobei sich die Beihilfe im Ruhestand doch drastisch reduziert, oder?
Insofern wäre es vorausschauend sich doch nun um eine PKV zu kümmern.

Besteht nicht die Gefahr, dass so ein Krankheitsgeschehen sich negativ auf eine Beamtung auf Lebenszeit auswirkt?

LG, Fee

Verfasst: 22.12.2011, 18:55
von ATSC
Krankenkassenfee hat geschrieben: Besteht nicht die Gefahr, dass so ein Krankheitsgeschehen sich negativ auf eine Beamtung auf Lebenszeit auswirkt?

Ja :( Die dazugehörigen Internetforen sind voll mit solchen Themen.

Verfasst: 22.12.2011, 20:16
von röschen
Krankenkassenfee hat geschrieben: wobei sich die Beihilfe im Ruhestand doch drastisch reduziert, oder?
Tatsächlich? Ich dachte bisher, die wird sogar höher.