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Beendigung Familienversicherung rückwirkend Beiträge nachzah
Verfasst: 19.12.2011, 13:09
von Dubidu
Guten Tag,
ich brauche dringend einen Rat.
Folgender Sachverhalt: Ich habe vor mehreren Jahren 1/4 von einer 1-Zimmer-Wohnung geerbt, da gab es zwischen 622 und 123€ pro Jahr Erlös für jeden Besitzer. Da ich einen 400,-€-Job habe, und wir dies in unserer grenzenlosen Naivität im letzten Fragebogen angegeben haben, aber wohl in denen davor vergessen haben, kam jetzt ein Schreiben der Krankenkasse, daß ich rückwirkend aus der Familienversicherung fliege, und sie mich rückwirkend zum 01.01.2008 freiwillig versichern würden.
Bisher sind wir familienversichert über meinen Mann der pflichtversichert ist!
Das gibt nach meinen Recherchen ca. 130,-/Monat x 4 Jahre = 6230,-€. Das haut mich aus den Socken, wir haben nicht im Traum darangedacht, es wurde immer ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeben, aber halt nicht der KK. (in diesem Fall, die BKK Essanelle).
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und in Zukunft (ich hätte die Wohnung sonst meinem Mann oder meinen Kindern geschenkt!) wird immer ein Steuerberater zur Rate gezogen, aber das hilft jetzt auch nicht mehr weiter, aber meine Frage an die Fachleute hier:
Haben die KK wirklich keine Möglichkeit hier einen Deal zum machen? Ich würde auch die gesamten Mieteinnahmen überweisen. Gibt es hier für Sachbearbeiter einen Spielraum?
Könnte ich auch die tatsächlich aufgelaufenen Kosten für mich übernehmen, oder muss ich immer versichert sein? Auch rückwirkend?
Könnte ich eine niedrige Ratenzahlung vereinbaren?
Übrigens ist die Wohnung die Tage eh verkauft worden, d.h. das Problem ist jetzt sowieso erledigt!
Bitte dringend antworten, ich habe bis 4.01.2011 das "Recht bekommen, mich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern!"
Muß ich jetzt Widerspruch einlegen, und wenn ja, in welcher Form muß der sein?
Sollte ich mich an einen RA oder anderen Fachmann wenden oder ist das aufgrund der Fakten nur wieder teuer und hat keine Aussicht auf Erfolg?
Verfasst: 19.12.2011, 20:30
von GKV-Noob
Hallo,
also erstmal die Kirche im Dorf lassen. Einen RA braucht man hier nicht, es sei denn man hat zu viel Geld =)
Also was du da erhalten hast klingt mir nach einer Anhörung. Also kannst du dich zum genannten Sachverhalt äußern. Ein Bescheid wurde ja sicherlich nicht erteilt, denn ansonsten wärst du vor vollendete Tatsachen gesetzt worden. Außerdem wäre ein Rechtsbehelf anbei.
Grundsätzlich bietet es sich an ein Gespräch mit der Kasse zu suchen. Die Dinge zu erklären, wie sie sind und evtl. die geforderten unterlagen einreichen.
Was mich etwas stutzig macht:
Du bist durchgängig einer 400€-Tätigkeit nachgegangen. Aufgrund dessen war die Fami möglich.
Denn bei einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung besteht ein Anspruch auf Fami, wenn das Gesamteinkommen 400€/Monat nicht überschreitet.
So nach deinen Angaben, gibst du nun zum ersten Mal Mieteinnahmen an. Da müsste die Kasse eig. einen Steuerbescheid angefordert haben bzw. du hast ihn bereits eingereicht.
Es sind max. 622€/Jahr an Mieteinnahmen für dich auf dem Steuerbescheid erwähnt.
--> 622€ / 12 Monate = 51,83 €/Monat
Somit liegt dein Gesamteinkommen bei:
400,00 € geringfügige Beschäftigung
+ 51,83 € Mieteinnahmen
- 76,67 € Arbeitnehmerpauschbetrag (Wert bis Ende 2011 gültig)
= 375,16 €
375,16 € < 400,00 €
Somit wäre die Fami meines Erachtens nach weiterhin bestehend.
Verfasst: 19.12.2011, 20:50
von Rossi
Hm, gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag auch bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Es ist doch auf das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerechts abzustellen. Im Bereich des Steuerrechts gibt es ja gerade für die Mini-Jobber keinen Pauschbetrag. Den gibt es für die Auszubildenden und anderen Arbeitnehmer, oder irre mich dort?
Verfasst: 19.12.2011, 22:02
von GKV-Noob
Tatsache
Rundschreiben 24.10.2008-II
Punkt 2.1.1 Absatz [13]
Bei pauschal besteuertem Arbeitslohn (z. B. nach § 40a EStG für bestimmte Teilzeitbeschäftigte
und geringfügig Beschäftigte möglich) können Werbungskosten nicht abgesetzt werden,
weil der Arbeitgeber in diesen Fällen Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ist und der pauschal
besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bei einer Veranlagung zur Einkommenssteuer
und beim Lohnsteuerjahresausgleich außer Ansatz bleiben.
Verfasst: 19.12.2011, 22:40
von Rossi
Okay, dann bringt diese Nummer wohl nix.
Da hilft nur noch der Steuerbescheid und man muss gucken, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist.
Denn die meisten Kassen nehmen das Datum des Steuerbescheides. Man kann nämlich niemals voraussehen, wie hoch das Einkommen aus der Vermietung ist.
Nach Erteilung des Steuerbescheides (bspw. 15.01.2010 für 2008) wird die Familienversicherung erst zum 01.02.2010 beendet. Somit kann man schon ein paar Monate herausholen.
Ansonsten dürfte es in der Tat schlecht aussehen!!!!
Verfasst: 19.12.2011, 23:47
von Dubidu
Danke für die Reaktionen, aber wir haben schon die Steuerbescheide zugeschickt. Die wurden ein paar Wochen nach dem Fragebogen angefordert. Da wußten wir ja auch immer noch von nix!
Die Wohnung gehört mir schon länger, aber ich denke sie wollen bzw. dürfen (wenn es nicht vorsätzlich verschwiegen wurde) nur die letzten 4 Jahre zurückrechnen. Hängt es da wirklich noch davon ab, auf wann die Steuerbescheide genau datiert sind?
Genau diese Angaben der o.g. Mieteinnahmen habe ich ja aus den jeweiligen Steuerbescheiden entnommen.
O-Ton im Schreiben:
"Bevor dieser Verwaltungsakt erlassen wird, steht Ihnen nach § ... das Recht zu, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Hierzu geben wir Ihnen bis zum 04.01.2012 Gelegenheit.
Sollte uns bis dahin Ihre Rückäußerung nicht vorliegen, nehmen wir an, dass Sie darauf verzichten wollen und werden dann den beabsichtigten Verwaltungsakt erlassen."
Die Dame der KK, mit der ich heute morgen telefoniert hat, bestätigte mir, genau meine Befürchtungen, die ich oben schon geschrieben habe.
Dieser habe ich die Sache auch genau wie hier erklärt... keine Chance!
Wir sprachen darüber, daß ich meinen 400,-€-Job nachträglich auf 401,-€ aufstocken könnte, und dann nachträglich noch pflichtversichert würde. Allerdings macht das mein Chef nicht mit, die Bilanzen müssten ja auch für die letzen 3 Jahre verändert werden, außerdem rechnet sich das Ganze für uns auch nicht, weil wir dann ordentlich Steuer nachzahlen müssten, macht also auch keinen Sinn.
Jetzt weiß ich nicht recht, ob ich noch Chancen habe, den Betrag doch nicht oder wenigstens nicht alles zahlen zu müssen.
Vielleicht weiß noch jemand was?
Was soll ich jetzt tun? Hat mir hier jemand Tipps?
Verfasst: 20.12.2011, 00:06
von Rossi
Sorry,
Ziat:
hängt es da wirklich noch davon ab, auf wann die Steuerbescheide genau datiert sind?
Meine bescheidene Auffassung, jawoll!
Wenn Du mit einem blauen Auge aus dieser Klamotte herauskommen willst, dann ist einzig und allein das Datum des Steuerbescheides maßgeblich.
Mehr möchte ich hier in diesem Forum nicht posten, sonst fühlen sich die Sofa´s teilweise wieder auf den Schlips getreten.
Verfasst: 20.12.2011, 00:22
von CiceroOWL
Mehr möchte ich hier in diesem Forum nicht posten, sonst fühlen sich die Sofa´s teilweise wieder auf den Schlips getreten.
no Problem, gibt es ja auch entsprechendes Bsprechungsergebnis zu.
Verfasst: 20.12.2011, 00:33
von Rossi
Jawoll vergil
Zitat:
gibt es ja auch entsprechendes Bsprechungsergebnis zu.
Jene sind vergleichbar mit Gesetzen!?
Verfasst: 12.01.2012, 18:11
von Dubidu
Vielen Dank nochmal für die Antworten an CiceroOWL und Rossi.
Ich habe mich nun ein bißchen an den Gedanken an den Supergau gewöhnt, und suche noch immer nach dem Rettungsanker.
Die Sachbearbeiterin der BKK erwiderte nach meinem Einwand des Datums des Steuerbescheides, daß ich ja auch einen Steuerbescheid von 2007 hätte, nach dem man sich richten könne, na denn Prost!!!!!
Eine Fachanwältin im Sozialversicherungsrecht in der Hotline meiner Rechtschutzversicherung teilte mir mit, daß ich mit den erhöhten Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen in 2011 wahrscheinlich kein Glück habe, da die Versicherungsbeiträge immer erst wieder gecancelt werden, wenn der Steuerbescheid vorliegt (der von 2011 frühestens Mitte 2012!).
Da nutzt mir das nichts mehr, die Wohnung ist ja Ende Dezember verkauft worden.
Ich habe ja bis jetzt noch keinen rechtsgültigen Bescheid, sondern nur die Anhörung erhalten, allerdings ca. eine Woche später die neuen Versichertenkarten für alle, auch für mich, erhalten. Könnte mir das zum Vorteil gereichen? Was meinen hier die Fachleute?
Eine andere Möglichkeit würde ich auch noch gerne abklopfen, vielleicht weiß hier auch jemand was:
Da die Wohnung insgesamt 4 Personen gehört, wurden die Mieteinnahmen nicht monatlich sondern 1-2 Mal im Jahr an die Erben überwiesen (lässt sich über Kontoauszüge nachvollziehen, vom Konto der Erbengemeinschaft wurden nie Barentnahmen gemacht!), könnte mir das noch helfen? Ich habe eine Entscheidung des BSG von 2007 gefunden, bei dem die Ehefrau nur in dem Monat des Erhalts der Abfindung von 55.000€ nicht familienversichert war. Ansonsten war sie weiter familienversichert.
Wenn ich nur für die Monate, in denen ich die Mieteinnahmen tatsächlich und nicht theoretisch erhalten habe, zahlen müsste, wäre das eine echte Erleichterung. Ich weiß, der Unterschied ist wohl die Betonung auf "einmalig" und Miete kommt immer wieder! Aber vielleicht geht es doch....
Laut Rechtanwältin (war leider nur ein sehr kurzes Gespräch, die Dame hatte nicht so viel Zeit für mich) wären wohl die Entscheidungen der Richter in solchen Fällen unterschiedlich.
Ich werde wohl den rechtsgültigen Bescheid abwarten und dann versuchen, über meine Rechtschutzversicherung einen Anwalt dazu konsultieren. Wenn die Versicherung die Kosten hierfür nicht übernimmt, steh ich allerdings im Regen....
Könnte mir auch noch ein Fachmann die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung für 2008-2011 durchgeben, das ist im Netz sehr schlecht zu finden. Damit ich den genauen Betrag ausrechnen kann und nicht den ganz großen Schock bekomme!
Also, ich hoffe, Jemand weiß was dazu, schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Dubidu
Verfasst: 12.01.2012, 22:11
von CiceroOWL
Mindestbemessungsgrenze liegt bei rund 840 - 843 € pro Monat mal dem entsorechenden geltenden Beitragssatz bis 2008 der jeweiligen KV ab dem 01.01.20009gilt ja denn der einheitiche Beitragssatz zu 15,5 %, abem 01.07.09 14.9 % bis 31.12.2010 abdem 01.01.2011 15,5 % .