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Aussteuerung - Rahmenfrist korrekt berechnet?

Verfasst: 19.12.2011, 09:56
von Hummel
Guten Morgen, ich habe folgendes Problem:

Meine KK hat mir mitgeteilt, dass ich zum 7.1.2012 ausgesteuert werde. Die maßgebliche Rahmenfrist verläuft vom 27.4.2009 bis 26.4.2012.

ich bin derzeit krank geschrieben wegen Depressionen. Ich war 2007 auch schonmal deshalb krank geschrieben. Am 27.4.2009 wurde ich wegen einer anderen Erkrankung krank geschrieben, in deren Verlauf aber wieder Depressionen dazu kamen. Meiner Meinung nach begann die 3-Jahres-Frist am 15.5.2007 (erstmalige Krankschreibung Depris) und endete am 14.5.2010. Zu dem Zeitpunkt war ich noch krank geschrieben, u.a. mit Depressionen. Seit Mitte August 2010 war ich nicht mehr krank geschrieben wegen Depressionen. Erst wieder am 7.10.2011 und aktuell wieder seit dem 3.11. Hat am 7.10.2011 eine neue Rahmenfrist begonnen oder hat die Krankenkasse recht, dass sie den Beginn der Rahmenfrist auf den 27.4.2009 legt?

Verfasst: 19.12.2011, 11:57
von Hummel
ich habe soeben von meiner KK Bescheid bekommen, dass zur Prüfung meines Widerspruchs mein behandelnder Arzt angeschrieben wird? Versteh ich nicht. Was hat mein Arzt mit der Berechnung der Rahmenfrist zu tun?

Re: Aussteuerung - Rahmenfrist korrekt berechnet?

Verfasst: 26.12.2011, 12:48
von Drosetux
Hummel hat geschrieben:. Meiner Meinung nach begann die 3-Jahres-Frist am 15.5.2007 (erstmalige Krankschreibung Depris) und endete am 14.5.2010.
Die Rahmenfristen fügen sich wie an einer Kette aneinander an.
D.H. in Ihrem Fall ist die erste Rahmenfrsit vom 15.05.07 bis 14.05.10 und dann gebinnt die 2. Frist vom 15.05.10 bis 14.05.13

Ich bin Laie, aber hatte den ähnlichen Fall, dass die KK bei der Berechnung der Rahmenfristen geschummelt hat, ich bin jetzt bei meiner Krankheit in der 4. Rahmenfrist und habe noch 5 Monate Kontingent

Verfasst: 26.12.2011, 13:49
von Madlen
Guten Morgen,

die Berechnung der Blockfristen finde ich immer sehr verwirrend. Würde die zweite Frist nicht erst ein halbes Jahr nach der ersten Rahmenfrist beginnen - zumindest, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt?

Weiß vielleicht jemand, wie es sich mit der Blockfrist verhält, wenn man innerhalb dieses Zeitrahmens keine 78 Wochen krank war. Wird man auch ausgesteuert, wenn man innerhalb der Blockfrist "nur" meinetwegen 50 Wochen oder 30 krank war? Oder verlängert sich die Frist dann?

Einen schönen zweiten Weihnachtstag wünsche ich :)

Vieel Grüße
Madlen

Verfasst: 26.12.2011, 14:33
von CiceroOWL
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132490267468377350&sessionID=16805683492016025463&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=159569&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

Vieleicht hilft dieser Link ja weiter.

Verfasst: 26.12.2011, 18:06
von Krankenkassenfee
Hallo,

naja, der Doc wird angeschrieben um genau zu sagen, wann Krankheit a zu Ende war, wann Krankheit b nur noch alleine bestanden hat usw.
Aufgrund Deiner (laienhaften, weil nicht medizinisch belegten) Angeben wird halt nun genau ermittelt - so wie Du es wolltest.
Die Antwort Deines Arztes wird dann ausgewertet, evt. sichert man sich noch beim MDK ab, und dann wirst Du das Ergebnis erfahren.

LG, Fee

P.S. Geh aber bitte zur Arbeitsagentur, denn Dein Widerspruch wird keine aufschiebende Wirkung haben. Ansonsten bist Du ab 8.1. ohne Geld. Ich denke nämlich nicht, dass sich das so schnell klärt.

Verfasst: 26.12.2011, 18:08
von Drosetux
Madlen hat geschrieben:,
die Berechnung der Blockfristen finde ich immer sehr verwirrend.
Nein, das ist eigentlich einfach.
in meinem Bsp, ich bin seiit 2001 mit meiner Krankheit regelmässig krankgeschrieben.
so ging die erste Frist von April 2001 bis April 2004, dann von 2004 bis 2007, dann von 2007 bis 2010 und meine aktuelle Frist läuft von 2010 bis 2013. Wenn Sie wenger als 78 Wochen innerhalb der 3-Jahresfrsit erkrankt sind, passiert überhaupt nichts!
Sind aber innerhalb dieser Frist über 78 Wochen krank, werden Sie ausgesteuert.
Tückisch ist in dem Zusammenhang, dass auch schnell andere Krankheiten dazu gerechnet werden können, das ist m.M.n nicht genau vom Gesetzgeber geregelt

Aber was ich genau weiss ist, solange Sie weniger als 78 Wochen innerhalb der 3 Jahren krank sind, passiert nichts und für den Beginn der Frist ist immer die erste Krankschreibung massgeblich.
Die Fristen reihen sich wie gesagt, immer wie eine Kette aneinander, es gibt keine Lücke dazwischen, auch wenn Sie nicht krankgeschrieben sind.

Verfasst: 26.12.2011, 19:18
von Czauderna
Hallo,,
"eigentlich einfach" - aber nur dann, wenn es sich auch nur um einen "einfachen" Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit mit einer klaren Diagnosestellung handelt.
Ansonsten kann das schon sehr, sehr kompliziert sein mit den Blockfristen und den "starren" Blockfristen, den anrechenbaren Vorerkrankungen und den hinzu getretenen Erkrankungen.
Von daher ist es auch meist sehr schwierig um nicht zu sagen unmöglich hier eine befriedigende Antwort zu geben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.12.2011, 21:52
von Drosetux
Czauderna hat geschrieben:Hallo,,
"eigentlich einfach" - aber nur dann, wenn es sich auch nur um einen "einfachen" Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit mit einer klaren Diagnosestellung handelt.
Na, das sagte ich ja bereits. Wenn dann noch andere Krankheiten dazukommen, das kann schnell alles zusammengerechnet werden.
Wenn man wegen vielen Krankheiten krankgeschrieben wird , wurde, wird man wohl zu einem Fachanwalt für Sozailrecht gehen müssen
Es müsste m.M.n einfach so vom Gesetzgeber geregelt sein, dass die Krankheiten nur dazugerechnet werden können, wenn der Arzt auf der Krankmeldung mehrere Diagnosen erwähnt, dem ist aber anscheinend nicht so.

Dennoch ist das Grundprinzipg der Rahmenfristen einfach.
Mit der ersten Krankmeldung wegen einer Krankheit wird eine Kette von Rahmenfrsiten in Gang gesetzt und es ist eben nicht so, wie viele glauben und ich bis damals auch glaubte, dass die nächste Rahmenfrsit erst wieder mit einer erneuten Krankmeldung beginnt.
Gruss

Verfasst: 27.12.2011, 20:42
von Hummel
@ alle: Danke für die Antworten.

Ich habe heute von meiner KK Bescheid bekommen, dass der Leistungsablauf neu berechnet wurde und ich weiterhin Krankengeld bekomme!