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umzug in anderes bundesland während krankengeldbezug?

Verfasst: 18.12.2011, 15:09
von Miep
hallo,

hab ne neue frage, sorry....

die situation: ich stehe in einem unbefristeten arbeitsverhältnis und bin seit mitte oktober diesen jahres im krankengeld-bezug.

aus einer 4-wöchigen reha (freiwillig, keine aufforderung durch krankenkasse) wurde ich arbeitsunfähig, ohne möglichkeit der wiedereingliederung gemäß hamburger modell, entlassen.

nun möchte ich aus privaten gründen in ein anderes bundesland ziehen.

wie muss ich mich verhalten?

wenn ich meinen job kündige, dann wird das krankengeld gestrichen und für ALG I wäre ich gesperrt, oder?

dass ich in meinen job nicht mehr zurückkehren werde, ist aber klar, wenn ich in ein anderes bundesland ziehe. ich möchte ja dann dort einen job finden, sobald ich wieder gesund bin.

danke.

Verfasst: 18.12.2011, 15:46
von Krankenkassenfee
Hallo,

den Job zu kündigen könnte die Kasse auf den Plan bringen die AU unter anderen Gesichtspunkten zu prüfen.
Rechtlich bleibt der Krankengeldanspruch nach § 192 SGB V unberührt, aber Theorie ist eine Sache und die Praxis / das Fallmanagement eine andere.

Persönlich würde ich es Dir so empfehlen: Du verlagerst vorübergehend Deinen Wohnsitz woanders hin. Job kündigst Du nicht. Auf Nachfragen der Kasse gibst Du einfach an, dass es Dir dort bei Freunden besser geht. Nach dem Grundgesetz kannst Du Dich ja aufhalten wo Du willst. Stell halt nur die lückenlose Krankschreibung sicher.

Du solltest aber bitte im Sinne der anderen Versicherten bedenken: Krankengeld ist ein begrenzte Leistung, die dafür sorgen soll, dass jemand wieder gesund wird und in den Beruf zurückkehrt bzw. wieder vermittlungsfähig wird. Wenn klar ist, dass es keine Rückkehr in den Job gibt, sind andere Leistungsträger dran. Insofern wäre dann bei Gesundung die unverzügliche Arbeitslosmeldung zu erledigen.

LG, Fee

Verfasst: 18.12.2011, 16:18
von Miep
arbeitslosmeldung nach gesundung?

den job am heimatort hätte ich ja noch, wenn ich während meiner AU zeit nur den wohnort verlagere...

wenn ich den kündige, aber noch keinen neuen habe (weil ich mich ja nicht krank bei einem arbeitgeber vorstelle) wäre ich doch für ALG 1 gesperrt....oder verstehe ich da grad etwas falsch?

danke nochmal.

?