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KG und Aussteuerung
Verfasst: 15.12.2011, 21:55
von Juma
Hallo zusammen,
folgende Situation:
ich werde am 28.12. ausgesteuert, bin aber arbeitslos. ALG I habe ich nur noch wenige Tage.
Was noch wichtig an Info ist, ich habe seit dem 3.11. einen Rentenantrag laufen und bin auch "erstmal" bis zum 18.1.12 AU.
Nur wie geht es jetzt Versicherungstechnisch??? Bin ich ab dem 29.12. krankenversichert?
Beim Arbeitsamt war ich natürlich auch, habe nächste noch einen Termin wg. der Leistungsberechnung.
Verfasst: 17.12.2011, 12:43
von Juma
Hallo zusammen,
weiß keiner eine Antwort? Hmm....
Verfasst: 17.12.2011, 16:06
von Krankenkassenfee
Hallo,
nun ja, im Anschluss wirst Du über die Arbeitsagentur versichert, für die paar Tage die Du nach Deinen Aussagen da noch hast.
Danach gibt es 5 Möglichkeiten:
a) Du bist ledig und bekommst Hartz IV, dann wirst Du über die Arge/Jobcenter versichert
b) Du kriegst kein Hartz 4, hast aber einen Mann in der GKV, hast die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt, dann bekommst Du eine Versicherung als Rentenantragsteller und zahlst keinen Beitrag
c)Du kriegst kein Hartz 4, hast einen Mann in der GKV, hast die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, dann kommst Du in die Familienversicherung
d) Du kriegst kein Hartz 4, hast keinen Mann oder keinen Mann in der GKV, hast die Vorversicherungszeit erfüllt, dann wirst Du als Rentenantragstellerin versichert (Beitrag weiß ich gerade nicht)
e)Du kriegst kein Hartz 4, hast keinen Mann oder keinen Mann in der GKV, hast die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, dann wirst Du freiwillig in der GKV versichert. Dast kostet ab ca. 145 € aufwärts, je nach Einkommenssituation von Dir und Deinem Mann.
Sag uns also mal, wo Du einzuordnen bist, dann können wir Dir eher helfen.
LG, Fee
Verfasst: 17.12.2011, 20:37
von Juma
Hallo,
vielen Dank für die Antwort schon mal.
Also ich denke, ich gehöre zur Kategorie a)
Denn, ich bin ledig und leben alleine. ALG I Anspruch habe max. 5 Tage und dann muss ich eben einen Antrag auf ALG II stellen. Aber was ist ab Antragsstellung vom ALG II bis zum Bescheid.
Muss ich mich in der Zeit freiwillig versichern? Oder versichert mich die Arge II ab Antragsstellung?
Wie schaut es denn aus mit der Arbeitunsfähigkeit aus, wenn das KG nicht mehr gezahlt wird? Also, aufgrund des Rentenantrags und den Krankheiten bin ich weiter arbeitsunfähig. Lt. meiner SB bei der KK muss ich mir die gelben AU's ausstellen lassen.
Da ich ja chronisch krank bin, habe ich div. Termine bei meinen beh. Ärzten...nicht das die KK mir dann auf einmal sagt, ich muss die Besuche etc. selber bezahlen?!?
Muss der Teil der gelben AU für die KK auch an die KK?
Verfasst: 18.12.2011, 09:21
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du rechtzeitig einen Antrag auf ALG 2 stellst, dann wartet die Kasse in der Regel eine gewissen Zeit ab, bis die Bewilligung und Bestätigung der Mitgliedschaft da ist. Denn bekanntermaßen geht das bei der ArGe/Jobcenter nicht von heute auf morgen.
Verschusselst Du den Antrag, kommt die Versicherung als Rentenantragsteller, und dann wirst Du zur Kasse gebeten. Das Schlimmst was dann kommt ist eine Beitragsforderung. Arztbesuche brauchst Du nicht selbst zahlen.
Ich hoffe, dass Du mit Erhalt des Bescheides (Ende Krankengeld) bereits ALG1 und 2 beantragt hast, dann ist alles ok.
LG, Fee
Verfasst: 18.12.2011, 12:55
von Juma
Hallo und vielen Dank deine Antwort.
ALG I ist gestellt, ALG II erst wenn ich den Bescheid vom ALG I kommt, denn die Arge macht ausdrücklich vorher nichts. Ich war gerade am DO dort, sie weigern sich!!!