Ruhender Krankengeldanspruch bei rückständigen Beiträgen
Verfasst: 14.12.2011, 21:22
Liebe Forummitglieder,
als Buddhist ist es mein Bestreben, Leid zu vermindern. Ein Freund von mir steckt tief im Schlamassel. Er war mal selbstständig und hat von da her Beitragsrückstände. Die Krankenkasse hat ihm gesagt, die Leistungsansprüche ruhen deshalb. Aber das Notwendigste an Leistungen bekommt er wenigstens trotzdem. Nun ist er krank geschrieben. Die Arbeitsagentur hat ihm ALG I für 6 Wochen gezahlt und jetzt nichts mehr. Er ist bei der Kasse abgemeldet. Da ist jetzt seine Versicherung beendet. Wenn man Krankengeld bekommt, ist man doch eigentlich weiter versichert. Wie ist das denn bei ruhenden Leistungen? Ist er bei ruhendem Krankengeld denn auch weiterversichert oder nicht? Was soll ich ihm denn da raten,zu tun?
Vielen Dank
Sangha-OWL
Champa Chödrön
als Buddhist ist es mein Bestreben, Leid zu vermindern. Ein Freund von mir steckt tief im Schlamassel. Er war mal selbstständig und hat von da her Beitragsrückstände. Die Krankenkasse hat ihm gesagt, die Leistungsansprüche ruhen deshalb. Aber das Notwendigste an Leistungen bekommt er wenigstens trotzdem. Nun ist er krank geschrieben. Die Arbeitsagentur hat ihm ALG I für 6 Wochen gezahlt und jetzt nichts mehr. Er ist bei der Kasse abgemeldet. Da ist jetzt seine Versicherung beendet. Wenn man Krankengeld bekommt, ist man doch eigentlich weiter versichert. Wie ist das denn bei ruhenden Leistungen? Ist er bei ruhendem Krankengeld denn auch weiterversichert oder nicht? Was soll ich ihm denn da raten,zu tun?
Vielen Dank
Sangha-OWL
Champa Chödrön