Hallo
ich bin einer der Väter die die Elternzeit vom 3-14 Lebensmonat voll nutzen wollten / habe um meiner Frau den beruflichen wieder einstieg zu ermöglichen und selbst eine gute Beziehung zu unserem Sohn (drittes Kind) aufbauen zu können.
Ich habe während der Elternzeit weiterhin minimal Teilzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, bin dann aber seit August diesen Jahres schwer erkrankt.
Klar 6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG und dann durch die Krankenkassen.
Ist bisher alles nicht "tragisch", da ja das Elterngeld die Haupteinnahmequelle war. Jetzt bin ich aus der Elternzeit raus und würde, wenn nicht immer noch krank, meine vorherige Tätigkeit als Ingenieur wieder aufnehmen.
Jetzt erhalten ich den Bescheid der Krankenkasse für den Zeitraum nach der Elternzeit (theoretisch höhrers Grundgehalt als Berechnungsbasis), doch es wird für die Krankenkasse weiter das Grundgehalt der Teilzeittätigkeit (während der Elternzeit) als Berechnungsgrundlage hergenommen (die 4 Wochen vor Beginn der Krankheit).
Nach Rückfrage berufen sich die Krankenkasse anscheint richtig auf das Sozialgesetzbuch.
Jetzt meine Frage: gibt es hier nicht die Möglichkeit, dass als Berechnungsgrundlage des Krankengeld das aktuell zustehende vertraglich fixierte Festgehalt als Grundlage hergekommen wird (also das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit). Immerhin wurden hierfür ja jahrelang die Beiträge bezahlt.
Oder gibt es nicht die Möglichkeit den Berechnungszeitraum "auszuweiten" sowie wie es für die Berechnung für Arbeitslosengeld I die Möglichkeit gibt, diese auf die 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit im Mittel berechnen zu lassen.
Die Gesetzeslage sieht an dieser Stelle eindeutig aus, jedoch ist es eine soziale Ungerechtigkeit, dass jahrelang der Krankenkassenhöchstbeitrag gezahlt wurde und dann bei einer wirklichen Härte wegen Krankheit des Familienernährers eine fünfköpfige Familie mit 350€ im Monat leben muss.
Aus meiner jetzigen Sicht gibt es hierzu keinen Möglichkeit einen Einspruch zum Bescheid der Krankenkasse zu begründen, auch wenn hier besondere Härten vorliegen.
Aber vielleicht kennen Sie einen Weg ohne gerichtlich Klagen zu müssen.
Über eine Reaktion würde ich mehr sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Reinhold
Krankengeld aus Teilzeitarbeit nach/während Elternzeit
Moderator: Czauderna