butterfly hat geschrieben:hallo,
ich muss nächste woche krankengeld bei der aok beantragen. gibt es für mich etwas zu beachten bzw. gibt es tricks der kk...
ich habe mir die kk downoads wegen krankengeld schon durchgelesen.
gruß butterfly
Hallo,
welche Tricks meinst du ?? - wie dir die Kasse schneller oder zu mehr Krankengeld verhilft oder meinst, wie die Krankenkasse versucht, dir kein Krankengeld zu zahlen ??
Es gibt weder so noch so Tricks.
Folgender Ablauf ist üblich - Der Arbeitnehmer reicht möglichst sofort nach der
Kranschreibung die entsprechende Meldung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse ein. Sobald die 5. Woche der Arbeitsunfähigkeit erreicht ist und es zu erwarten ist, dass die 6. Woche überschritten wird, übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung, damit die Kasse
das Krankengeld errechnen und den Zahlungsbeginn festlegen kann.
Je nach Diagnose setzt bei der Kasse das sogenannten Fallmanagement ein,
welches von Kasse zu Kasse mit unterschiedlichen Mitteln betrieben wird, aber
alle das gleiche Ziel haben, welches mit dem Ziel des Arbeitnehmers übereinstimmt, nämlich die schnellste Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
und damit ein weiteres Ziel der Kasse erreicht wird, möglichst wenig Krankengeld, oder (wie gesagt, kommt immer auf den Einzelfall an) kein Krankengeld zu zahlen. Dazu bedient sich die Kasse der behandelnden Ärzte
und ggf. zusätzlich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), letzterer in der Regel dafür, um die Befundberichte der behandelnden Ärzte einer medizinischen Beurteilung unterziehen zu lassen.
Wenn man diese Handlungsweise der Kasse als "Trick" bezeichnen will,
na ja - dann macht man das eben.
Konkret für dich empfehle ich dir - dich erst mal bei der Kasse zu erkundigen,
ob denn dein Arbeitgeber schon die Verdienstbescheinigung eingereicht hat.
Wenn das der Fall ist, kann die die Kasse meist auch schon sagen, dass
das mit dem Krankengeld in Bearbeitung ist - wenn nicht, wird sich die Kasse
an den Arbeitgeber wenden - kannst du zusätzlich auch machen.
Einen schriftlichen Antrag auf Krankengeldzahlung musst du nicht stellen,
da es die Verpflichtung der Kasse ist, von sich aus tätig zu werden - deine Verpflichtung habe ich Eingangs erwähnt - die zeitgerechte Einreichung der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Gruss
Czauderna