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Arbeitsunfähig aus Reha entlassen - wie nun verhalten?
Verfasst: 13.12.2011, 18:18
von Miep
Hallo,
ich werde am 20.12 nach 4 Wochen Reha ARBEITSUNFÄHIG entlassen. Muss ich noch am selben Tag zum Arzt und mich krank schreiben lassen? Die Einreichung eines Auszahlungsscheins bei der Krankenkasse für einen Tag macht ja keinen Sinn. Würde ja dann nur für einen Tag Krankengeld kriegen, da ich bis einschliesslich 20.12. Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Wie muss ich mich nach der Entlassung nun verhalten? Mein Arbeitgeber braucht ja auch einen Nachweis darüber, dass ich weiterhin arbeitsunfähig bin, auch ich wenn ich bereits seit Mitte Oktober aus der Lohnfortzahlung raus und im Krankengeldbezug bin. Danke.
Verfasst: 13.12.2011, 18:58
von Gast
Verfasst: 13.12.2011, 20:11
von Czauderna
Hallo,
ja, sicher ist sicher, wobei die Problemfälle immer die sind, bei denen der Versicherte arbeitslos ist, weil da mit der Beendigung des Krankheitsfalles auch gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft dem Grunde nach endet.
Bei dir ist das etwas anders, du bist beschäftigt und wirst arbeitsunfähig entlassen.
Wenn du deiner Kasse möglichst noch vor Weihnachten den Entlassungsschein
auf den "Gabentisch" legst dann dürfte auch dein Krankengeldbezug ab dem 21.12.2011 gesichert sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.12.2011, 12:12
von Miep
bekommt man den entlassungsschein persönlich in die hand gedrückt oder wird der nachgeschickt?
bin übrigens bei der barmer gek. weiss jemand, ob da mit schwierigkeiten zu rechnen ist, wenn man arbeitsunfähig entlassen wird?
bin seit mitte oktober im krankengeldbezug und habe eine unbefristeten arbeitsvertrag, d.h. bin nicht arbeitslos.
lg.
Verfasst: 14.12.2011, 14:39
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 14.12.2011, 21:23
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:ja, sicher ist sicher, ...
… weil die Krankenkassen tun, was sie gerade wollen, ziemlich nach Belieben - nicht wahr!
Hallo Czauderna,
ist also auch den Mitarbeitern der DAK das Verhandlungsergebnis zwischen dem Patientenbeauftragten und dem GKV-Spitzenverband vor einigen Monaten noch nicht bekannt?
Dabei ging es um die Klärung, in welchen Fällen – über die in dem Urteil des BSG vom 08.11.2005 entwickelten Ausnahmetatbestände hinaus – eine nach dem letzten zuvor bescheinigten Tag ausgestellte (Folge-) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Anerkennung einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen kann.
Danach wird die Feststellung und Bescheinigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit als ausreichend angesehen
- am darauffogenden Arbeitstag (Montag – Freitag) in Fällen, in denen Versicherte arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden
- zu einem späteren Zeitpunkt bei Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Versicherten.
Das ist immerhin schon etwas, auch wenn es den Regelungen in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien noch fürchterlich widerspricht! Aber solche Zustände sind dem KV-System ja immanent …
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
eine kleine schöpferische Pause hast du eingelegt ? -
Also, davon gehört habe ich schon, allerdings wird es für mich/uns erst amtlich
wenn Vorgehensweisen durch ein Rundschreiben des Spitzenverband veröffentlicht werden und ein solches Rundschreiben liegt meines Wissens nach bisher nicht vor, oder es ist an mir vorbeigegangen.
Für mich selbst war ein solches Agieren sowieso nie ein Thema gewesen - solche "Taschenspielertricks" hatte und habe ich nicht nötig - von daher muss ich das nicht schwarz auf weiß haben.
Ich wiederhole mich auch gerne, dass bei Beschäftigten meines Wissens auch bei allen anderen Kassen es zu keinen Problemen mit der Krankengeldzahlung im Anschluss an eine RV-Reha kam, wenn der Betreffende Arbeitsunfähig entlassen wurde, lediglich bei Arbeitslosen kam es manchen Fällen bei einigen Kassen zu diesen (nach Meinung nach) negativen Auswüchsen.
Es muss also nicht hier der Eindruck erweckt werden, als ob die GKV-Kassen in solchen Fällen flächendeckend zum Nachteil der Mitglieder handeln würden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.12.2011, 11:53
von Miep
hallo,
habe mit der sozialtherapeutin der reha gesprochen und die hat mir folgendes gesagt:
die AU muss lückenlos sein. wird man arbeitsunfähig aus der reha entlassen, muss man am folgetag zum arzt gehen und sich weiter krank schreiben lassen.
den auszahlungsschein schickt man aber für den einen tag nicht an die krankenkasse. lohnt nicht.
die reha klinik faxt den entlassungsschein, auf dem "arbeitsunfähig ohne möglichkeit der wiedereingliederung steht" an die krankenkasse, so dass die auch ohne auszahlungsschein über die weitere AU informiert sind.
werde es genauso machen...wollte es nur posten...ich denke, dass diese frage zu den formalitäten nach reha entlassung häufiger kommen....
lg.
Verfasst: 18.12.2011, 20:32
von Czauderna
Miep hat geschrieben:hallo,
habe mit der sozialtherapeutin der reha gesprochen und die hat mir folgendes gesagt:
die AU muss lückenlos sein. wird man arbeitsunfähig aus der reha entlassen, muss man am folgetag zum arzt gehen und sich weiter krank schreiben lassen.
Eine interessante Aussage der Frau - wie soll denn die Krankschreibung von statten gehen ? - Auf dem gelben Zettel - das geht grundsätzlich nicht - denn gemäß den AU-Richtlinien muss der Arzt nach Wegfall der Entgeltfortzahlung die Arbeitsunfähig auf dem Krankengeldauszahlschein dokumentieren.
den auszahlungsschein schickt man aber für den einen tag nicht an die krankenkasse. lohnt nicht.
das stimmt im Grundsatz schon, entspräche aber der Aussage, dass die
Arbeitsunfähigkeit lückenlos attestiert sein muss.
die reha klinik faxt den entlassungsschein, auf dem "arbeitsunfähig ohne möglichkeit der wiedereingliederung steht" an die krankenkasse, so dass die auch ohne auszahlungsschein über die weitere AU informiert sind.
Wenn das diese Klinik so acht - ein toller Service - meist ist dem aber nicht so
und der Versicherte bekommt den Entlassungsschein beim Abschied in die Hand gedrückt und den Vermerk "ohne Möglichkeit der Wiedereingliederung",
schön wäre es, wenn das so immer da stehen würde.
Tatsache ist aber die sofortige Vorlage des Entlassungsscheins bei Arbeitnehmern der Nachweis der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit über den
Entlassungstag hinaus. Die Sache mit dem Auszahlschein (und wenn es nur für einen Tag ist) ist sozusagen die Absicherung, so wie etwas ein Gürtel und Hosenträger gleichzeitig.
werde es genauso machen...wollte es nur posten...ich denke, dass diese frage zu den formalitäten nach reha entlassung häufiger kommen....
lg.
Hallo,
ja, dann mach das mal so - wenn dein Arzt das auchso mitmacht, dann ist es ja okay.
Gruss
Czauderna