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hilfe,wechsel von privat in gesetzlich!!!!

Verfasst: 12.12.2011, 13:40
von magicpepper
ich weiss echt nicht mehr weiter, war selbständig und bekomme nun hartz4, hab die barmenia seit 2009...nun will ich mich psychologisch behandeln lassen auch zahnarzt, damit ich wieder arbeitsfähig bin für das amt. meine private zahlt für psychologische sitzungen nur 80% und zahnersatz 60%. das kann ich nicht zahlen und das amt auch nicht. wenn ich in eine gesetzliche wechseln würde, würde das gehen mit gesamter kostenübernahme mit härtefallantrag. es ist aber eine teufelskreis, denn keine gestzliche lässt mich rein, da ich seit über 12 monaten privat versichert bin. im internet habe ich gelesen das pkv versicherte aufgenommen werden, wenn diese versicherungspflichtig werden,unter 55 jahre alt sind und ihr einkommen unter die versicherungsgrenze gesunken ist. das ist alles bei mir der fall, aber dann kommen die wieder und sagen, wir müssen sie nicht aufnehmen, da ich mehr als 12 monate schon in der pkv bin. ich weis nicht mehr weiter, das amt übernimmt die kosten auch nicht, aber irgendwie muss mich doch mal eine gesetzliche aufnehmen, sonst kann ich schlecht wieder arbeitsfähig werden..ich hoffe hier gibt es jemant versierten,der sich da auskennt, danke im vorraus...

Re: hilfe,wechsel von privat in gesetzlich!!!!

Verfasst: 12.12.2011, 14:00
von amerin
magicpepper hat geschrieben:meine private zahlt für psychologische sitzungen nur 80% und zahnersatz 60%. das kann ich nicht zahlen und das amt auch nicht.
Das sollte man bei Abschluss der PKV bedenken, jetzt ist es zu spät. Selbstbehalte sind nun einmal dafür da, um sie selbst zu zahlen, egal in welcher Konstellation. Zahlen oder Behandlung seien lassen!
im internet habe ich gelesen das pkv versicherte aufgenommen werden, wenn diese versicherungspflichtig werden,unter 55 jahre alt sind und ihr einkommen unter die versicherungsgrenze gesunken ist. das ist alles bei mir der fall
Das ist bei Dir eben nicht der Fall: Du hast doch keinen versicherungspflichtigen Job. Job mit 400,01 Euro suchen und versicherungspflicht werden. :arrow: Denn bisher bist Du eindeutig der PKV zuzuordnen; Basistarif bereits begutachtet?

Verfasst: 12.12.2011, 14:22
von magicpepper
ich bekomme alg2 und falle damit unter den satz, so sagte es zumindest mein zahnarzt,und was kann ich dafür wenn ich krankheitsbedingt meine selbständigkeit aufgeben musste und nun hartz 4 empfänger bin....die private hatte ich damals in meiner selbständigkeit gewählt weil sie günstig war, aber dann hat das amt ebend pech gehabt, werde ich halt nicht wieder arbeitsfähig, da keiner die kosten der behandlung voll übernimmt so wat...

Verfasst: 12.12.2011, 20:37
von GKV-Noob
Hallo magicpepper,

es ist sehr ärgerlich, dass du nun deine selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst aufgrund einer Erkrankung. Mein Beileid.

Allerdings ist es so, dass du dich für die PKV entschieden hast. Somit kommst du nicht einfach so wieder in die GKV.

Dass du ALG2 bekommst ist unrelevant, weil bei dieser Konstellation (PKV versichert, im Anschluss ALG2) eine versicherungspflicht durch den ALG2-Bezug nicht eintritt.

Wie amerin schon schrieb kannst du nur versicherungspflichtig werden durch einen Job, bei dem du 400,01€ bekommst, sofern du unter 55 bist.

Verfasst: 12.12.2011, 21:10
von magicpepper
tja, ich muss ja wohl erstmal zum psychologen und mich behandeln lassen , also geht schlecht ein 400 euro job. wie wäre es wenn ich angebe,das ich unter 12 monate bei pkv bin, und vorher war ich ja gesetzlich versichert, wäre zwar etwas geschumelt aber wenns hilft??

Verfasst: 12.12.2011, 21:11
von röschen
magicpepper hat geschrieben:aber dann hat das amt ebend pech gehabt, werde ich halt nicht wieder arbeitsfähig, da keiner die kosten der behandlung voll übernimmt so wat...
"Geschieht meiner Mutter ganz recht, wenn ich an den Händen friere. Warum hat sie mir keine Handschuhe mitgegeben?"

Verfasst: 12.12.2011, 23:05
von Swantje B.
magicpepper hat geschrieben:wie wäre es wenn ich angebe,das ich unter 12 monate bei pkv bin, und vorher war ich ja gesetzlich versichert, wäre zwar etwas geschumelt aber wenns hilft??
Das wäre nicht "etwas geschummelt", sondern Betrug. Und es würde auch nicht funktionieren. Mit der PKV-Wahl hast Du die Tür zur gesetzlichen zugeschlagen. Pflichtversichert wirst Du durch das Arbeitslosengeld II nicht. Freiwillig gesetzlich versichern kannst Du Dich schon deshalb nicht, weil die Antragsfrist (drei Monate nach Ende der letzten versicherungspflichtigen Mitgliedschaft) abgelaufen ist.

Wege zurück?
1.) Beschäftigung mit mehr als 400,00 Euro/Monat oder
2.) Heirat mit einem GKV-Mitglied, und dann ohne Einkommen in die Familienversicherung.

Gruß
Swantje

übernimmt arge restkosten bei psycholog. behandlung da pkv?

Verfasst: 13.12.2011, 00:14
von magicpepper
dann wäre nun die frage, ich muss zum psychologen und die pkv zahlt nur 80%. meine frage, würde das amt den rest übernehmen, denn ich muss ja wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen,selber zahlen geht schlecht bei hartz4, gesetzliche würde mit härtefallantrag alles übernehmen,geht ja aber nun nicht. die arge will mich doch wieder arbeitsfähig sehen, also müssten die doch bereit sein die restlichen kosten zu übernehmen? danke für eure hilfe

Verfasst: 13.12.2011, 22:35
von GKV-Noob
@ Swantje B.

Die freiwillige Versicherung kann bei dieser Konstellation keine Anwendung finden, da sich diese direkt im Anschluss an das Ende der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft (bzw. anderer Tatbestände) anschließen muss. Dass die 3-monatige Frist zur Beantragung der freiwilligen Versicherung abgelaufen ist, ist hier unrelevant.

@ magicpepper

Frage diesbezüglich bei der ARGE mal nach. Vlt. geht da ja was. Das kann ich aber nicht sagen.