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Einmalzahlung

Verfasst: 12.12.2011, 12:07
von schlummi
Hallo!

Die Berechnung meines Krankengelds wirft für mich einige Fragen auf:

Ich habe innerhalb der letzten 12 Monate 10 Tage unbezahlten Urlaub genommen. Statt den Betrag von meinem regulären Gehalt zu kürzen, wurde mein vertraglich vereinbartes Urlaubsgeld entsprechend reduziert. Mein AG hat nun als Einmalzahlung der letzten 12 Monate auf der Bescheinigung für die KK natürlich den reduzierten Betrag angegeben. Desweiteren wurde als Nettoentgelt der Überweisungsbetrag angegeben, der jedoch durch Entgeltumwandlung niedriger ist als mein Nettoentgelt.

Die vorgenannten Sachverhalte sind der Sachbearbeiterin der KK bekannt. Bisher konnte ich jedoch keine abschließende Antwort erhalten, ob mein Krankengeld korrekt berechnet wurde.

Ist insbesondere bei der Einmalzahlung die vertraglich vereinbarte Höhe des Urlaubsgeldes anzusetzen?

Vorab besten Dank!

Verfasst: 12.12.2011, 13:06
von Czauderna
Hallo,
hier ein Auszug aus dem § 47 SGB V.

".....Für die Berechnung des Regelentgelts ist der 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23 a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem nach Satz 1 bis 5 berechneten Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. "

damit ist demnach sie beitragspflichtige (also die gekürzte Einmalzahlung), der Berechnung zugrunde zu legen.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.12.2011, 13:44
von schlummi
Danke für die rasche Antwort.

D. h. der einzige Weg zur Berücksichtigung meines vollen Urlaubsgeldes als Einmalzahlung wäre, eine Korrektur der Abrechnung des Monats, in dem das Urlaubsgeld reduziert gezahlt wurde, d. h. Heraufsetzung der Einmalzahlung und Herabsetzung des regulären Gehalts?

Verfasst: 12.12.2011, 14:50
von GerneKrankenVersichert
schlummi hat geschrieben:Danke für die rasche Antwort.

D. h. der einzige Weg zur Berücksichtigung meines vollen Urlaubsgeldes als Einmalzahlung wäre, eine Korrektur der Abrechnung des Monats, in dem das Urlaubsgeld reduziert gezahlt wurde, d. h. Heraufsetzung der Einmalzahlung und Herabsetzung des regulären Gehalts?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, d. h., es wird als Ersatz für den entgangenen Lohn gezahlt. Deshalb wird das Krankengeld immer aus dem bereits abgerechneten Gehalt gezahlt. Spätere "Korrekturen" ändern nichts.

Entgeltumwandlung führt normalerweise dazu, dass vom umgewandelten Entgelt keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Also können daraus auch keine Leistungen wie Kranken-, Arbeitslosengeld oder Rente beansprucht werden.