Nachzahlung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?
Verfasst: 10.12.2011, 11:54
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine Frage zum Thema ermäßigte Beitragsbemessungsgrenze im Zusammenhang mit tatsächlich höheren Einnahmen.
Nun ist es ja so, dass man - wenn man den Gründungszuschuss erhält - den günstigen Beitragssatz von 218 EUR im Monat zahlen muss, da die Beitragsbemessungsgrenze von 1.277,50 festgesetzt ist.
Meine Frage: Was ist, wenn ich nun im Jahre 2010 durchschnittlich im Monat 1400 EUR erwirtschaftet habe. Kommt es dann zu einer Nachzahlung aufgrund des Überschreitens dieser Grenze von 1.277,50 bzw. zählt man dann automatisch - nachträglich - den Betrag, der für die die Grenze von 1.916,25 gilt??
Oder ist es so, dass es zu keiner Nachzahlung kommt, wenn ich nachweislich (durch meine Einkommenssteuererklärung) unter 1.916,25 geblieben bin?
VIELEN DANK SCHONMAL FÜR EINE ANTWORT.
Grüße
Micha
ich habe mal eine Frage zum Thema ermäßigte Beitragsbemessungsgrenze im Zusammenhang mit tatsächlich höheren Einnahmen.
Nun ist es ja so, dass man - wenn man den Gründungszuschuss erhält - den günstigen Beitragssatz von 218 EUR im Monat zahlen muss, da die Beitragsbemessungsgrenze von 1.277,50 festgesetzt ist.
Meine Frage: Was ist, wenn ich nun im Jahre 2010 durchschnittlich im Monat 1400 EUR erwirtschaftet habe. Kommt es dann zu einer Nachzahlung aufgrund des Überschreitens dieser Grenze von 1.277,50 bzw. zählt man dann automatisch - nachträglich - den Betrag, der für die die Grenze von 1.916,25 gilt??
Oder ist es so, dass es zu keiner Nachzahlung kommt, wenn ich nachweislich (durch meine Einkommenssteuererklärung) unter 1.916,25 geblieben bin?
VIELEN DANK SCHONMAL FÜR EINE ANTWORT.
Grüße
Micha