Hallo zusammen,
möglicherweise wurde dieses Thema schon mal hier behandelt. Ich konnte allerdings bei meiner Suche keinen entsprechenden Sachverhalt finden und hoffe daher, dass ihr mir behilflich sein könnt.
Zur Vereinfachung gebe ich ein paar Fakten:
Ich bin seit September 2011 25.
Zivildienst 2006/2007 abgeleistet (9 Monate).
2007 bis Juli 2010 Ausbildung
Juli 2010 bis 31.03.11 Angestellter (Knapp 9 Monate)
Seit 01.04. Student und wieder familienversichert bis September 2011 (Vollendung 25. Lebensjahr)
Mit Vollendung hat, laut Aussage meiner Krankenkasse auch die Familienversicherung geendet.
Eine Verlängerung kommt nicht in Betracht, da ich zwischen Ausbildungsende und Studiumbeginn zu lange beschäftigt war.
Leider habe ich diese Aussage erst heute telefonisch erfahren und noch keinen schriftlichen Bescheid.
Vielleicht könnt ihr mir die gesetzliche Grundlage nennen, dass ich mich da belesen kann. Ich habe den § 10 SGB V durchgearbeitet und auch die zugehörigen Gemeinsamen Rundschreiben. Nach dem GR v. 9.12.88 zu § 10 SGB V, 2.4.2.2 hätte ich schon mit Aufnahme des Studiums nicht mehr familienversichert werden können, da zwischen Ausbildungszeit und Studiumaufnahme mehr als 4 Monate lagen. Ich war jetzt allerdings trotzdem bis zu meinem 25. Geburtstag familienversichert, was zumindest nach Aussage des Rundschreibens nicht mehr möglich war, nach telefonischer Rücksprache allerdings ging, nur die Verlängerung eben nicht mehr...das verstehe ich nicht ganz?!
Vielen Dank für eure Hilfe...
Grüße
Hannes
Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 05.09.2011, 19:00
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Re: Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus
§ 10 SGB V sagt aus, dass Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.HannesHamburg hat geschrieben:Ich war jetzt allerdings trotzdem bis zu meinem 25. Geburtstag familienversichert, was zumindest nach Aussage des Rundschreibens nicht mehr möglich war, nach telefonischer Rücksprache allerdings ging, nur die Verlängerung eben nicht mehr...das verstehe ich nicht ganz?!
Du bist seit 01.04.2011 Student, damit in Schul- oder Berufsausbildung und du hast dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, sodass du ab 01.04.2011 familienversichert bist.
Die Aussage im Rundschreiben mit der 4monatigen Unterbrechung bezieht sich auf Kinder, welche die Altersgrenze "23. Lebensjahr" überschreiten und bei einer kurzfristigen Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung ohne Versicherungsschutz wären.
Nach § 10 SGB V besteht eine Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Schul- oder Berufsausbildung duch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wurde.
Eine Unterbrechung durch den Zivildienst liegt hier offensichtlich nicht vor, da der Zivildienst vor der (Berufs-)Ausbildung abgeleistet wurde. Eine Verzögerung liegt ebenfalls nicht vor, da der Zivildienst nicht ursächlich für die späte Aufnahme des Studiums ist, sondern die Beschäftigung als Angestellter.
Wäre innerhalb von 4 Monaten nach der Ausbildung ein Studium begonnen worden, würde die Familienversicherung um die Zeit des Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden.
Die Aussage mit der Beendigung der Familienversicherung mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist somit richtig.
Mit freundlichen Grüßen