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Krankengeld nach Aussteuerung

Verfasst: 07.12.2011, 07:28
von caromotte
Hallo, ich bin seit Anfang Mai wegen Depressionen ausgesteuert.
Meine Blockfrist ging vom 26.05.2008 bis zum 26.05.2011.Krankgewchrieben war ich bis zum 05.06.2011.
Im Moment beziehe ich ALG1 und wurde von der Amtsärztin als voll arbeitsfähig eingestuft, obwohl diese Dame mich noch nie im Leben gesehen hat.Also bin ich jetzt arbeitssuchend.
Das Amt übt totalen Druck auf mich aus und das macht mich völlig fertig, ich will aber noch nicht zum Arzt gehen und mich wieder wegen der Depris krankschreiben lassen.Ich muss dazu sagen, dass meine Krankheit duch jahrelanges Mobbing am Arbeitsplatz ausglöst wurde und ich deswegen schon viermal für längere Zeit stationär behandelt wurde.Jetzt will ich versuchen die EU-Rente zu beantragen, muss dazu aber wieder AU geschrieben werden. Habe ich dann während der AU wieder Anspruch auf Krankengeld ?

MfG
Caromotte

Verfasst: 07.12.2011, 13:08
von röschen
Für einen Rentenantrag braucht man keine AU-Bescheinigung.

Verfasst: 07.12.2011, 15:09
von Maja2003
Das Amt übt totalen Druck auf mich aus und das macht mich völlig fertig, ich will aber noch nicht zum Arzt gehen und mich wieder wegen der Depris krankschreiben lassen.
Und warum nicht? Das ist doch DER Ansprechpartner bei dieser Problematik.
Zudem ist eine Unterstützung beim Rentenantrag über den Arzt doch äußerst sinnvoll.

Verfasst: 08.12.2011, 06:54
von caromotte
Weil ich nur 6 Wochen von der AfA Geld bekomme und nicht genau weiss, ob ich wieder Anspruch auf Krankengeld habe.Von irgendetwas muss ich ja leben bis ich die Rente durch habe.Und Anspruch ALGII habe ich nicht.

LG Caromotte

Verfasst: 08.12.2011, 18:38
von Maja2003
Wieso bekommst du nur 6 Wochen Geld von der Afa?

Anspruch auf Krankengeld hast du vorerst nicht, denn du bist ja ausgesteuert und bekommst frühestens in 3 Jahren wieder Krankengeld wegen derselben Erkrankung, wo du jetzt Krankengeld für bezogen hast.

Man muß dann Erwerbslosenrente beantragen und bis der Antrag genehmigt ist, gibt es ALG1. Wenn die 78 Wochen Krankengeld abgelaufen sind, besteht erstmal eine Lücke: kein Krankengeld, (noch) keine EU-Rente, kein Alg I wegen Nichtverfügbarkeit. Dies hat der Gesetzgeber mit dem § 125 SGB III kompensiert. Das ist ein Ausnahmefall in dem man trotz Nichtverfügbarkeit ALG1 bekommt. Ausnahme wäre, wenn du deinen ALG1 Anspruch schon ausgeschöpft hast, dann muß aber meines Wissens ALG2 gezahlt werden.

Und hier kommt jetzt der Arzt zum Tragen. Wenn dich das Arbeitsamt nicht in Ruhe läßt, dann lege ihnen eine Krankschreibung vor, kann auch in Form eines kurzen Attestes sein. Nicht zum Arzt gehen ist also der falsche Weg.

zu ALG II

Verfasst: 09.12.2011, 15:25
von nikilausi
caromotte hat geschrieben:Weil ich nur 6 Wochen von der AfA Geld bekomme und nicht genau weiss, ob ich wieder Anspruch auf Krankengeld habe.Von irgendetwas muss ich ja leben bis ich die Rente durch habe.Und Anspruch ALGII habe ich nicht.

LG Caromotte
Hallo Caromotte,

wenn kein Anspruch auf ALG II besteht, dann mangelt es evtl. an der Bedürftigkeit? Wenn's daran liegt, dann ist der Lebensunterhalt auch gesichert...