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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Verfasst: 06.12.2011, 15:13
von yavuzffm
1. Warum zieht die Krankenkasse nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom Maximalverdienst ab?!

2. Was sind mit anderen Kosten die dem Studenten entstehen?
Zum Beispiel:
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale),
- Arbeitsmaterial (wie Notebook, Arbeitstisch, Bücher)
- Mietkosten an den Eltern

mehr fallen mir momentan keine ein.

3. Werden von der Krankenkasse keine anderen Kosten berücksichtigt, die den Verdienst schmälern?

4. Liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag seit 2011 wirklich auf 1000€? (Früher 920€)

Re: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Verfasst: 06.12.2011, 20:31
von Czauderna
yavuzffm hat geschrieben:1. Warum zieht die Krankenkasse nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom Maximalverdienst ab?!

2. Was sind mit anderen Kosten die dem Studenten entstehen?
Zum Beispiel:
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale),
- Arbeitsmaterial (wie Notebook, Arbeitstisch, Bücher)
- Mietkosten an den Eltern

mehr fallen mir momentan keine ein.

Du meinst also, all diese "Ausgaben" soll die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung abziehen ??
Das würde bedeuten, hättest du nach Abzug der o.g. Beispielausgaben nix mehr, dann bekäme auch die Kasse nix mehr ??
Ja, wenn das so wäre, dann will ich meinen Krankenkassenbeitrag künftig auch nur von dem zahlen, was mir nach all meinen Ausgaben am Monatsende übrig bleibt - das wären dann auch 0,00 €

Spass beiseite (und die Ironie auch), mehr als die Pauschale geht da nicht - sie es einfach *** zum anderen Arbeitnehmer, der zahlt seinen beitrag auch vom Brutto und nicht vom Netto.


3. Werden von der Krankenkasse keine anderen Kosten berücksichtigt, die den Verdienst schmälern?

nein !!

4. Liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag seit 2011 wirklich auf 1000€? (Früher 920€)
ja

Übrigens kann man das Steuerrecht nicht mit dem Sozialversicherungsrecht vergleichen, gerade wenn es um Bemessungsgrundsätze geht unterscheidet sich hier die Gesetzgebung und die Rechtsprechung.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.12.2011, 21:48
von heinrich
zunächst:
FAMI ist nicht mein Spezialgebiet.


jedoch habe ich zu 4 etwas gehört.

nämlich
steuerlich gelten die 1000 rückwirkend seit 01.01.2011

beim Gesamteinkommen, da das Gesetz wohl am 04.11.2011 verkündet wurde: erst ab 05.11.2011

ich möchte so etwas mal nicht bewerten, sonst läuft mir die Galle über

Re: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Verfasst: 07.12.2011, 00:43
von röschen
yavuzffm hat geschrieben: - Fahrtkosten (Entfernungspauschale),
- Arbeitsmaterial (wie Notebook, Arbeitstisch, Bücher)
- Mietkosten an den Eltern

...
3. Werden von der Krankenkasse keine anderen Kosten berücksichtigt, die den Verdienst schmälern?
Meintest du, bei Arbeitnehmern wird das alles vor Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?