Seite 1 von 1
Sperre vom Krankengeld ?
Verfasst: 05.12.2011, 18:55
von traene1
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse....es ist die AOK.
Ich habe im Frühsommer eine große OP gehabt. Der Arzt meinte das ich 6-8Wochen brauchen werde um mich zu erholen, bis ich wieder heben dürfte etc.
Es ist so das ich bis dato berufstätig war und einen 5 Personen Haushalt führte. Nebenbei bin ich noch mehrere Stunden selbständig tätig. Also alles in allem sehr viel und er kannte diese Belastung auch. Nach der OP bin ich erstmal krank geschrieben gewesen und habe alles auf null runter gefahren. Mein Mann hatte 3 Wochen Urlaub genommen da er sonst auf Montage arbeitet.
Ich habe mich nur langsam erholt, der befristete Vertrag meiner Stelle lief zum 31.08. aus und die KK teilte mir mit das sie maximal bis Ende September Kg zahlen würden. Das war Anfang September und für mich in Ordnung da ich langsam auf dem Wege der Besserung war.
Inzwischen hatte dann auch die SB scheinheilig bei mir des öfteren angerufen und mir auch per email eine"hoffentlich baldige Genesung"gewünscht. Ich wollte dann meinen Krankenschein zum 30.September dann auslaufen lassen und mich arbeitssuchend melden.
Am 29.bekam ich dann am Abend ziemliche Probleme die sich über den 30. hinweg zogen und am Morgen des 1.10.in unerträgliche Bauchschmerzen übergingen,darauf hin liess ich mich ins KH bringen. Nach mehreren Schmerzmittelgaben bekam ich die Diagnose, und eine sofortige Notfallop stand an !!
Soweit so gut, nachdem ich von der intensiv wieder raus war und es mir nach ein paar Tagen besser ging sah ich irgendwann im KH in mein Mail Postfach und entdeckte eine Mail meiner SB, sie teilte mir schriftlich !! mit das ich eben bis zum 30.September nur Kg erhalte....vorher hatte sie mir das nur am Telefon gesagt.
Ich antwortete umgehend auf die Mail und meinte zu ihr das ich dann direkt Widerspruch einlegen müsse da ich eben inzwischen wieder krank sei und das nahtlos weiter gegangen wäre...
Mitte Oktober wurde ich dann mit einer riesen Narbe am Bauch entlassen und mir ging es wirklich dreckig. Mein Mann nahm sich wieder Urlaub unbezahlt aber nur eine Woche-danach zog ich mit den Kids zu meiner Mutter. Als ich irgendwann als es mir besser ging wieder in mein Mailfach schaute-es war irgendwann im November hab ich gelesen das sie mir geantwortet hatte:
sie kann den Widerspruch ohne Unterschrift nicht annehmen, hab sie dann gleich angerufen und sie meinte das wäre alles schon bei ihrem Al und sie könne da nichts mehr machen. Der Al meinte das wäre so in Ordnung...ich hätte keinen Widerspruch eingelegt denn der per mail wäre nicht gültig....was soll ich tun??
Sorry für die lange Story !
Verfasst: 05.12.2011, 19:55
von GerneKrankenVersichert
Was es nicht alles gibt. Verwaltungsakt per E-Mail
. Ob der ohne Unterschrift (elektronische Signatur) gültig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber gehen wir mal davon aus, er wäre es.
Wurde eine Rechtsbehelfserklärung angegeben? Wenn nein, beträgt deine Widerspruchsfrist ein Jahr.
Wenn ja, kannst du bei dieser Konstellation m. E. eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 67 SGG beantragen. Unter
http://dejure.org/gesetze/SGG/67.html findest du auch Gerichtsurteile.
Nachdem, was ich hier gelernt habe, wird die AOK wahrscheinlich trotzdem versuchen, nicht zu zahlen, da du am 01.10. ohne Anspruch auf Krankengeld versichert warst. Lege deshalb deinem Widerspruch am besten eine Bestätigung deines Arztes bei, dass du durchgehend arbeitsunfähig warst.
Verfasst: 05.12.2011, 23:47
von Mechthild
Hallo Traene,
hallo GerneKrankenVersichert,
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Nachdem, was ich hier gelernt habe, wird die AOK wahrscheinlich trotzdem versuchen, nicht zu zahlen, da du am 01.10. ohne Anspruch auf Krankengeld versichert warst.
hmmm....
meines Erachtens ist verhält es sich so:
wenn der 30.September letzter Tag der AU war und der 1.Oktober der erste Tag eines Krankenhausaufenthaltes, dann sollte gar keine Krankengeld-u.- Mitgliedschaft-schädliche Lücke entstanden sein.
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht zwar "von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt."( § 46 SGB V) jedoch besagt selbiger Paragraph auch, dass bei Krankenhausaufenthalt dieser Anspruch "von ihrem Beginn an" besteht. Daher, so würde ich meinen, ist die AU lückenlos (und das bis heute, wenn gleich nach der Entlassung weiterhin und danach fortlaufend ärztlich AU bescheinigt wurde)
Was meinst du, GerneKrankenVersichert? Täusche ich mich, oder hattest du vielleicht überlesen, dass es sich beim 1.Oktober um den Beginn einer stationären Behandlung handelte?
Liebe Grüße
Mechthild
Verfasst: 06.12.2011, 01:44
von traene1
Hallo Zusammen,
Danke nochmals für eure Antworten !!
Also mein befristetes Arbeitsverhältnis hat am 1.3.10 begonnen und dann bekam ich im Spätjahr letzten jahres einen 1 Jahres Vertrag der zum 31.8.11 endete.
Ich war aber ber der letzten Krankmeldung vor Vertragsende sowieso schon bis zum September krank geschrieben.
Auf einmal ging alles sehr schnell, Mitte September meinte die Arzthelferin die AOK hätte angerufen wegen mir. Sie könnten wegen der Diagnose nicht über den September hinaus gehen. Da ich aber sowieso ab 1.10.11 zum Arbeitsamt gehen wollte-war das OK für mich denn es ging mir ja wieder besser.
Hab aber mit der Not OP in der Nacht vom 30 auf den 1.10 nicht gerechnet...und es war auch eine Not OP-
also ich bin nicht wegen Halsschmerzen ins KH...von daher finde ich das schon unverschämt !
Zugegeben, es macht mich auch etwas fertig mit den Nerven....naja-ihr kennt das hier ja oft
Daa hätte ich auch noch eine Frage wegen der Höhe des Krankengeldes...77% der letzten 3 Monate im Durchschnitt gerechnet ohne Zuschläge?
Verfasst: 06.12.2011, 02:01
von leser
wenn Du noch am 30.09.(!) ins Krankenhaus eingeliefert wurdest und zuvor am 30.09. noch AU geschrieben warst, würde mich interessieren, was die AOK in der Mail geschrieben hat (ggf. bitte ohne Namen und Diagnosen / wobei, wenn die AOK in der Mail Diagnosen genannt hat, dürfte der Datenschutz verletzt worden sein)
Der 30.09. war ein Freitag, hätte der Arzt Dich nicht bis sonntags krank schreiben können...? ^^
Ansonsten den Tipp von GKV befolgen und ein bisschen hartnäckig sein
Wurden die Zuschläge in den letzten 3 Monaten regelmäßig, also in jedem der 3 Monate gewährt? Ansonsten 90% vom letzten (regelmäßigen) Netto abzüglich Beitragsanteile zur Renten- Arbeitslosen, Pflegeversicherung, könnte also hinkommen
Hallo Leser
Verfasst: 06.12.2011, 06:32
von traene1
Es war der 1.10. um halb 4 am Morgen....also nicht mehr der 30.9.11
ja mir geht es primär um meinen schriftlichen Widerspruch den die eben ohne meine Unterschrift nicht akzeptieren wollen........!
Wenn die das müssen,weil ich vorher schon die ganze Zeit mit der SB ümer email Kontakt hatte-wäre ich aus dem Schneider
die mail Kopie suche ich noch raus und werde die im Laufe des Tages posten!
Verfasst: 06.12.2011, 06:54
von traene1
stimmt das:
- nach § 84 SGG kann der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle eingereicht werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat
- eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, es muss jedoch erkennbar sein, wer der Widerspruchsführer ist
- bei einem Widerspruch zur Niederschrift muss der Widerspruchsführer anwesend sein und die Behörde muss den Widerspruch aufnehmen und darf nicht auf die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs verweisen.................
das hab ich hier im Forum gefunden........!
Mail vom AL
Verfasst: 06.12.2011, 07:23
von traene1
Hallo, Frau xxx,
Frau xxx hat Urlaub, daher melde ich mich!
In unserem Schreiben vom 28.09.11 hat sie Frau xxx informiert, dass wir Krankengeld für die Zeit vom 01.09.11-30.09.11 evtl. zahlen können, wenn Sie uns die zur Prüfung erforderlichen Arbeitsvertrag vorlegen, da der Arbeitgeber grds. ab 25.07.11 für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten muss (wäre der 04.09.11), aber wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.08.11 befristet gewesen ist, endet die Entgeltfortzahlung richtigerweise am 31.08.11 und sie hätten für die Zeit vom 01.09.11-30.09.11 Krankengeldanspruch. Ab 01.10.11 kann die Arbeitsunfähigkeit (s. Bescheid vom 28.09.11) nicht anerkannt werden.
Zudem benötigen wir für die Auszahlung des Krankengeldes auch noch den Auszahlschein. Ein Formular sende ich Ihnen heute zu.
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlschein zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrages zu. Vielen Dank!
MfG
xxx
Verfasst: 11.12.2011, 21:41
von traene1
Hilfe,warum antwortet mir niemand mehr?
Also was mir noch eingefallen ist, ich war ja länger wie bis zum 30.9. krank geschrieben...aber der MDK hat ja dann meinem Arzt Druck gemacht und mit ihm ohne mein Wissen den 30.9. abgesprochen.
Ich hatte ja wie schon erwähnt...den Text den ich oben gepostet habe, am 6.12. kurz vor 7 Uhr,-meiner Sb gesendet. Habe darauf hin Pste bekommen das sie den Widerspruch akzeptieren.
Sie meinten aber das sie trotzdem ab de 1.10.2010 nicht mehr zahln müssen weil es einen andere Erkrankung war, stimmt das?
desweiteren habe ich 2 Schriftstücke zugesendet bekommen die ich ausfüllen soll.
Verfasst: 13.12.2011, 02:10
von leser
es kommt ein bisschen bruchstückhaft...
Offensichtlich gab es ja doch einen schriftlichen Bescheid per Post, aber E-Mail wurde nun als Widerspruch angenommen. Insofern hat sich das Problem ja erledigt.
Der Tipp gilt nachwievor:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nachdem, was ich hier gelernt habe, wird die AOK wahrscheinlich trotzdem versuchen, nicht zu zahlen, da du am 01.10. ohne Anspruch auf Krankengeld versichert warst. Lege deshalb deinem Widerspruch am besten eine Bestätigung deines Arztes bei, dass du durchgehend arbeitsunfähig warst.
...sofern Dein Arzt das überhaupt noch so sieht.
Der Fall ist etwas kompliziert geworden. Bliebe noch ein Antrag auf einstweilige Anordnung (solltest Du aber ggf. mit einem Rechtsanwalt besprechen, wenn Du im Rechtsschutz bist / Erfolgsaussicht fraglich). Zumindest hattest Du ja keine Gelegenheit mehr, Dich am Samstag arbeitsfähig bei der Agentur für Arbeit zu melden
Verfasst: 14.12.2011, 21:13
von traene1
wenn ich ab dem 1.10 ohne Anspruch auf Krankengeld versichert war?! Dann werde ich keinen Widerspruch stellen-
dann ist es eben so.........!
Dachte nur weil eben kein Tag "gesund"dazeischen lag-das es durchgängig sei!!
Verfasst: 15.12.2011, 00:47
von leser
Hallo traene1,
ein Widerspruch kostet nichts. Da muss AOK Dir die Einstellung des Krankengeldes erstmal konkret begründen und Du kannst alle weiteren Schritte in Ruhe (innerhalb der nächsten Rechtsmittelfrist) überlegen.
Ein Rechtsanwalt kostet schon, daher meine Bemerkung zur 'Erfolgsaussicht'.
Lieben Gruß
Leser