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BarmerGEK wird Kranken gegenüber unwürdig bei Krankengeld!!

Verfasst: 05.12.2011, 18:35
von BarmerGEKenttäuschter
Nach ca. 24 Jahren Versichertenzeit bei der GEK war ich 22 Jahre zufriedener Kunde bis ich einmal ernsthaft krank wurde und ich Anspruch auf Krankengeld hatte. Das war zum ersten Mal 2009 der Fall!!
Nach 7 Monaten Krankenhausaufenthalt und weiteren vier Monaten Ambulanter Behandlung wurde ich per Gutachten von einem Arzt der Krankenkasse auf der Basis von frei erfundene Annahmen und Mutmaßungen(Kopie des so genannten Gutachtens habe ich noch, was da drin steht ist eine Unverschämtheit im Grunde fast Sozialrassistisch) per Aktenlage Gesund geschrieben und dazu gezwungen mich Arbeitslos zu melden da mein Arbeitsvertrag während meiner Erkrankung ausgelaufen ist obwohl ich weiterhin bis heute Krank bin und mein Zustand sich mehr und mehr verschlimmert. Ich habe es damals gescheut dagegen vorzugehen weil ich ein Gegengutachten hätte erstellen müssen welches Geld kostet das ich nicht gerade im Überfluss habe und ich Aufgrund meiner finanziell knappen Situation einfach Angst habe aber diese Sorgen und Ängste machen einen fertig und noch kranker. Damals war ich völlig am Boden habe mich dann wieder aufgerafft eine neue Arbeit bekommen und mir ging es finanziell einigermaßen gut nur wirklich Gesund war ich nicht mir ging es Körperlich und Psychisch immer sehr schlecht. Aktuell wieder eine ähnliche Situation ich bin plötzlich fünf Wochen ins Krankenhaus gekommen wegen Organversagens es ging nix mehr das aktuell noch andauert und ambulant behandelt wird und mein Arbeitgeber mir während meines Krankenhausaufenthalts gekündigt hat.
Darüber hinaus habe ich nun erneut Anspruch auf Krankengeld und die Schikanen der Barmer GEK gehen wieder los. Erstens ich bekam erst mal gar kein Krankengeld mit der Begründung die Bescheinigung des Arbeitgebers würde noch nicht vorliegen weil nach Aussage des Barmer GEK Mitarbeiters am Telefon man sich ja eine Verdienstabrechnung leicht selbst erstellen(Wieder diese Unverschämtheiten) kann obwohl der Barmer GEK seit mehr als einem Monat sowohl meine Verdienstabrechnung als auch eine Kopie meine Arbeitsvertrages vorlagen. Weitere Aussagen der Barmer GEK am Telefon waren aus Kulanz würden sie mir ein Vorabkrankengeld zahlen und den Rest später nachzahlen. Wieder habe ich Angst! bekomme ich nun kein Krankengeld oder nur wenn die Krankenkasse Lust hat? Ich frage mich reichen Verdienstabrechnung und Arbeitsvertrag nicht aus und letztendlich wird eh alles per EDV abgerechnet und die Krankenkassen haben alle Daten weil sie auch das Geld darüber bekommen haben.
Nun geht es weiter mit der aktuellen Krankengeldbescheinigung wieder ist es so am 30 gefaxt bis heute noch nicht auf dem Konto und angeblich laut telefonischer Aussage des Mitarbeiters schon am ersten angewiesen???? Weiterhin ist das Krankengeld erheblich zu niedrig ich bekomme 795 Euro Krankengeld obwohl ich zuletzt fast 1400 Euro netto hatte mit Fahrgeld usw. Nach drei Barmer GEK Mitarbeitern und vielen unsachlichen Bemerkungen(„Nachvollziehbare Berechnung für den Kunden ist nicht üblich, das sagen alle, dass das Krankengeld zu niedrig wäre, das ist halt so“) erfuhr ich, das mein Arbeitgeber(Zeitarbeitsfirma) die Zulagen weg gelassen hat und mir mein Grundgehalt ca. 1240 Euro netto der Krankenkasse bescheinigte. Nun gut 2100 Euro Brutto habe ich verdient bescheinigt wurden ca. 1800 Euro Brutto also müsste mein Krankengeld ca. 980 Euro betragen.
Ich frage mich wie es sein kann das meine Krankengeldberechnung so niedrig ausgefallen ist obwohl der Krankenkasse alle Daten vorliegen?

Verfasst: 05.12.2011, 20:08
von GerneKrankenVersichert
Ich versuch mal durchzusteigen, sorry, falls ich etwas vergesse.

Die Krankenkasse benötigt tatsächlich den Vordruck deines Arbeitsgebers, um das Krankengeld korrekt zu berechnen. Dort werden genau die Gehaltsbestandteile (z. B. Einmalzahlungen) abgefragt, die für die Berechnung erforderlich sind. Vorher kann sie dir nur einen Vorschuss auszahlen.

Und ja, das Krankengeld rechnet meist der Kollege Computer aus und viele Sachbearbeiter wissen nicht mehr, wie das Krankengeld tatsächlich berechnet wird. Müssten sie aber auf Nachfrage angeben können, ggf. nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten.

Nein, die Krankenkasse erhält automatisch keine Infos über dein Gehalt, der Arbeitgeber führt die Beiträge für alle Beschäftigten in einer Summe ab.

Das Krankengeld wird nach dem erzielten Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV im Bemessungszeitraum berechnet. Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit deinem Brutto.
Nicht zum Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV in Verbindung mit der ArEV gehören u. a.
-
einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind,
-
pauschal besteuerte
-
sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, die nicht einmalig gezahltes Ar-
beitsentgelt nach § 23a SGB IV sind,
-
unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb sowie Essenszuschüsse nach
§ 40 Abs. 2 EStG,
- Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nach § 40 Abs. 2 EStG,
- Erholungsbeihilfen nach § 40 Abs. 2 EStG,
- unentgeltliche oder verbilligte Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie
Zuschüsse zu den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 EStG,
-
Zukunftssicherungsleistungen nach § 40 b EStG, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden
Nur mal als Beispiel. Die genauen Modalitäten findest du unter: vdek.com/versicherte/Leistungen/kranken-verletztengeld/kranken_verletztengeld/index.htm

Verfasst: 05.12.2011, 20:47
von BarmerGEKenttäuschter
Eine Arbeitgeberbescheinigung zu verlangen steht in keiner Gesetzesvorlage es handelt sich hier um eine Vorgabe der Krankenkassen die jenen natürlich gut im Kram passen da oft, ich behaupte mal in 40 Prozent der Fälle das Krankengeld zu niedrig berechnet wird weil der Kranke einfach nicht die Kraft hat sich zu wehren. Im Übrigen gibt es keinen Grund dafür das Krankengeld von Arbeitgeberaussagen abhängig zu machen gerade heute im Zeitalter von Zeitarbeit und Callcentern sind viele Arbeitgeber nicht seriös aber den Krankenkassen scheint es gut zu passen sind diese mittlerweile auch nicht mehr seriös?
Ich sage Ja!! Mein Krankengeld hätte abzüglich der Zusatzzahlungen von 1750 Euro brutto berechnet werden müssen wäre so abzüglich der Steuern ca. 970 Euro netto Krankengeld also wie kommen die bei der Barmer GEK auf 795? Vielleicht nach dem Motto probieren wir es mal, der kann eh nicht der ist ja krank und arm, der kann sich nicht wehren, usw.

Verfasst: 05.12.2011, 21:18
von Czauderna
Hallo,
seit einiger Zeit ist es sogar gesetzlich so geregelt, dass die Arbeitgeber von sich aus die Verdienstbescheinigung zur Errechnung des Krankengeldes den Kassen maschinell übermitteln müssen -was sagst du nun ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.12.2011, 21:30
von GerneKrankenVersichert
BarmerGEKenttäuschter hat geschrieben:Eine Arbeitgeberbescheinigung zu verlangen steht in keiner Gesetzesvorlage es handelt sich hier um eine Vorgabe der Krankenkassen die jenen natürlich gut im Kram passen da oft, ich behaupte mal in 40 Prozent der Fälle das Krankengeld zu niedrig berechnet wird weil der Kranke einfach nicht die Kraft hat sich zu wehren. Im Übrigen gibt es keinen Grund dafür das Krankengeld von Arbeitgeberaussagen abhängig zu machen gerade heute im Zeitalter von Zeitarbeit und Callcentern sind viele Arbeitgeber nicht seriös aber den Krankenkassen scheint es gut zu passen sind diese mittlerweile auch nicht mehr seriös?
Ich sage Ja!! Mein Krankengeld hätte abzüglich der Zusatzzahlungen von 1750 Euro brutto berechnet werden müssen wäre so abzüglich der Steuern ca. 970 Euro netto Krankengeld also wie kommen die bei der Barmer GEK auf 795? Vielleicht nach dem Motto probieren wir es mal, der kann eh nicht der ist ja krank und arm, der kann sich nicht wehren, usw.
Okay, da steige ich dann mal aus. Bin ja nur ein mafiöser unseriöser Sofa.

Verfasst: 05.12.2011, 21:35
von BarmerGEKenttäuschter
Soweit ich mir die Gesetzesvorlage diagonal durchgelesen habe die zur Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegt wird stand da nix von drin. Aber wenn das so ist dient das nur dazu, dass das Krankengeld häufig zu niedrig ausfällt. Meines Erachtens was ich bisher mit der Barmer GEK erlebt habe hat das System!!
Wenn das so ist würde ich persönlich das als Gesetz sehen, das bewusst die Kranken und Hilflosen in der Realität benachteiligt!!