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Freiwillige ges. KV nach Arbeitslosigk bzw Schwangerschaft

Verfasst: 05.12.2011, 14:27
von familyportrait
Hallo,

folgender Sachverhalt: Ich war seit Mitte Januar 2009 arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Aus der privaten Krankenversicherung wechselte ich somit in die gesetzliche KV. Im Juni 2009 wurde ich schwanger, bezog weiter ALG und ab Mitte/Ende Dezember 2009 dann Mutterschaftsgeld. Nach der Geburt unseres Kindes entschied ich mich dafür, das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten und war somit seither ebenfalls vom KK-Beitrag befreit.

Mein Elterngeldbezug endet Mitte Februar 2012. Ich müßte mich dann also freiwillig gesetzlich krankenversichern (was uns finanziell in Engpässe bringen würde.....). Nun hat mir jemand erklärt, ich sei wohl auch bei Bezug von ALG in einer sogenannten Elternzeit, womit ich insgesamt 3 Jahre von den KK-Beiträgen befreit wäre. Ist das so richtig? Und wenn ja, an wen muß ich mich wenden, um das bestätigt zu bekommen?

Besten Dank für die INfos im Voraus!

familyportrait

Verfasst: 06.12.2011, 21:39
von heinrich
der im nahtlosen Anschluss an Mutterschaftsgeldbezug
folgende ElterGELD-BEZUG erhält die Pflicht- Mitgliedschaft (beitragsfrei)

Aber nur solange auch ElternGELD BEOGEN wird.


Elternzeit (früher Erziehungsurlaub): also für das 3. Jahr
erhält bei pflichtversichertgen Arbeitnehmern für das 3. Jahr die Mitgliedschaft.

NICHT aber für Nichtarbeitnehmer. Als ALG Bezieher bist Du NICHT Arbeitnehmer gewesen.

FAZIT: keine kostenlose Erhaltung der Mitgliedschaft für ein 3. Jahr.



Wahrscheinlich ist Dein (Ehe-)Partner privat versichert.
In der privaten V ersicherung gibt es so was überhaupt nicht.

Was Du jetzt als gerecht empfindest, musst Du selbst bewerten.

Bestätigung

Verfasst: 06.12.2011, 23:00
von GKV-Fachmann
Hallo familyportrait,

auch wenn es öde klingt, hier gebe ich heinrich in allen Punkten recht.

Mit Ablauf des Elterngeldes endet der Anspruch auf die beitragsfreiheit in der GKV.

Davon ausgehend das Du vor den Bezug von Alg I mehrere Jahre gearbeitet hast, könntest Du evtl. noch ein paar Tagen Anspruch auf diese Leistung haben. Für den Zeitraum des Bezuges wärest Du durch die Agentur für Arbeit versichert. Aber das wäre nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Danach wirst Du zwischen 155 und 330 € bezahlten müssen. Je nach Familieneinkommen.
Sollte Dein Ehemann Arbeitnehmer sein, der aufgrund seines Einkommens versicherungsfrei ist, könntest Du ggf. einen Beitragszuschuß nach § 257 SGB V beim Arbeitgeber Deines Ehemannes beantragen.

LG