Krankenkasse verlangt Rückruf
Verfasst: 05.12.2011, 11:13
Hallo, ich glaube der Beitrag von mir gehört wohl besser in das Forum: Krankengeld. Deshalb hier nochmals:
Ich fühle mich von der Mitarbeiterin der Krankenkasse ziemlich verar...
Am 16.11. Vorladung bei der Krankenkasse , da Arbeitgeber ab 20.11. keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss.
Am 18.11.2011 erneuter Arzttermin. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass ich nach diesem Termin anrufen soll, damit sie bei weiterer Arbeitsunfähigkeit den Auszahlschein übersenden kann.
Die AU-bescheinigung habe ich durch meine Mutter sofort zur Krankenkasse bringen lassen. Somit eigentlich klar, dass mir der Auszahlschein gesendet wird.
Über eine Woche später kein Brief der Krankenkasse. Eine Email am 29.11. brachte nur das Ergebnis, dass ich den Auszahlschein am 03.12.2011 erhalten habe.
Auf der AU-bescheinigung war aber ersichtlich, dass ich bis 02.12.2011 arbeitsunfähig war und dann erneut zum Arzt musste. Ich musste also ohne Auszahlschein zum Arzt.
Dies obwohl die Mitarbeiterin der Krankenkasse wusste, dass dieser Arzt nicht bei mir um die Ecke ist (40km).
In dem Schreiben am 03.12.2011 ´nun der Auszahlschein mit der Erklärung sowie dem Satz: "Die Unterlagen wurden bisher nicht versandt, weil ich auf Ihren Anruf gewartet habe...............ich bitte Sie mich zurück zu rufen."
Das Gesprächam 16.11. bei der Krankenkasse verlief so, dass mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagen wollte welche OP ich machen lassen soll. Eine Anmaßung die ich noch nicht einmal von Ärzten gehört habe.
Aus diesem Grund wäre mir ein auschließlich schriftlicher Kontakt lieber.
1. Muss oder sollte ich die Dame anrufen?
2. Die Einwilligungserklärung zur Schweigepflichtsentbindung habe ich auch mit dem Schreiben erhalten. Ich möchte eigentlich nicht unterschreiben.
Hat es Folgen für die Krankengeldzahlung?
Viele Grüße
Tiko
Ich fühle mich von der Mitarbeiterin der Krankenkasse ziemlich verar...
Am 16.11. Vorladung bei der Krankenkasse , da Arbeitgeber ab 20.11. keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss.
Am 18.11.2011 erneuter Arzttermin. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass ich nach diesem Termin anrufen soll, damit sie bei weiterer Arbeitsunfähigkeit den Auszahlschein übersenden kann.
Die AU-bescheinigung habe ich durch meine Mutter sofort zur Krankenkasse bringen lassen. Somit eigentlich klar, dass mir der Auszahlschein gesendet wird.
Über eine Woche später kein Brief der Krankenkasse. Eine Email am 29.11. brachte nur das Ergebnis, dass ich den Auszahlschein am 03.12.2011 erhalten habe.
Auf der AU-bescheinigung war aber ersichtlich, dass ich bis 02.12.2011 arbeitsunfähig war und dann erneut zum Arzt musste. Ich musste also ohne Auszahlschein zum Arzt.
Dies obwohl die Mitarbeiterin der Krankenkasse wusste, dass dieser Arzt nicht bei mir um die Ecke ist (40km).
In dem Schreiben am 03.12.2011 ´nun der Auszahlschein mit der Erklärung sowie dem Satz: "Die Unterlagen wurden bisher nicht versandt, weil ich auf Ihren Anruf gewartet habe...............ich bitte Sie mich zurück zu rufen."
Das Gesprächam 16.11. bei der Krankenkasse verlief so, dass mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagen wollte welche OP ich machen lassen soll. Eine Anmaßung die ich noch nicht einmal von Ärzten gehört habe.
Aus diesem Grund wäre mir ein auschließlich schriftlicher Kontakt lieber.
1. Muss oder sollte ich die Dame anrufen?
2. Die Einwilligungserklärung zur Schweigepflichtsentbindung habe ich auch mit dem Schreiben erhalten. Ich möchte eigentlich nicht unterschreiben.
Hat es Folgen für die Krankengeldzahlung?
Viele Grüße
Tiko