Anspruch auf Krankengeld nach Krankengeldbezug
Verfasst: 04.12.2011, 12:33
Hallo,
ich war vom 02. Februar 2009 bis einschl. 19. Mai 2010 arbeitsunfähig. Krankengeld habe ich von März 2009 (den genauen Tag weiss ich nicht mehr) bis zum 19. Mai 2010 bezogen.
Seitdem 27. Mai 2010 arbeite ich wieder. Wegen der damaligen Krankheit war ich nun nochmals vom 11. Oktober 2011 bis 28. Oktober 2011 arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Habe mein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt bekommen.
Hätte ich, wenn ich nun nochmals wegen dieser Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig werden sollte, jemals noch Anspruch auf Krankengeld oder ist dieser, zumindest für die Krankheit, für immer verwirkt? Wie lange hätte ich, wenn ich ihn hätte, Anspruch auf Krankengeld?
ich war vom 02. Februar 2009 bis einschl. 19. Mai 2010 arbeitsunfähig. Krankengeld habe ich von März 2009 (den genauen Tag weiss ich nicht mehr) bis zum 19. Mai 2010 bezogen.
Seitdem 27. Mai 2010 arbeite ich wieder. Wegen der damaligen Krankheit war ich nun nochmals vom 11. Oktober 2011 bis 28. Oktober 2011 arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Habe mein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt bekommen.
Hätte ich, wenn ich nun nochmals wegen dieser Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig werden sollte, jemals noch Anspruch auf Krankengeld oder ist dieser, zumindest für die Krankheit, für immer verwirkt? Wie lange hätte ich, wenn ich ihn hätte, Anspruch auf Krankengeld?