Beweis Arbeitsfähigkeit bei Selbständigen
Verfasst: 02.12.2011, 18:25
Hallo,
ich bin selbständig tätig und auch krankenversichert (mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld + durch Abschluss eines Wahltarifs auch mit Anspruch auf Krankengeld ab der 3. Woche Arbeitsunfähigkeit). Leider bin ich in diesem Jahr 6 Monate bis 15.07.2011 mit einer Diagnose X arbeitsunfähig gewesen, wodurch mein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wegen dieser Diagnose X im 3-Jahreszeitraum auch ausgeschöpft ist.
Am 24.10.2011 habe ich einen Unfall gehabt und wurde erneut arbeitsunfähig. Die Diagnose als Folge des Unfalls ist in meinem ganzen Leben vorher noch nie gestellt worden. Die Krankenkasse benötigt inzwischen schon einen ganzen Monat um meinen derzeitigen Anspruch auf Krankengeld zu klären. Bei meinem letzten Anruf wurde mir mitgeteilt: "....Sie könnten ja über den 15.07.2011 hinaus arbeitsunfähig wegen der Diagnose X gewesen sein..."
Der Arzt hat auf dem letzten Auszahlschein, auf dem auch der 15.07.11 als letzter Tag der AU bescheinigt wurde, angekreuzt, dass ich noch weiterhin behandlungsbedürftig bin.
Ferner äußerte die Sachbearbeiterin: "Bei Selbständigen läßt sich ja nicht nachprüfen, ob Der-/Diejenige tatsächlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Ich muss Ihren Fall noch einmal mit meinem Vorgesetzten besprechen." Wie ist die Rechtslage?
Grüße - Carlene
ich bin selbständig tätig und auch krankenversichert (mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld + durch Abschluss eines Wahltarifs auch mit Anspruch auf Krankengeld ab der 3. Woche Arbeitsunfähigkeit). Leider bin ich in diesem Jahr 6 Monate bis 15.07.2011 mit einer Diagnose X arbeitsunfähig gewesen, wodurch mein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wegen dieser Diagnose X im 3-Jahreszeitraum auch ausgeschöpft ist.
Am 24.10.2011 habe ich einen Unfall gehabt und wurde erneut arbeitsunfähig. Die Diagnose als Folge des Unfalls ist in meinem ganzen Leben vorher noch nie gestellt worden. Die Krankenkasse benötigt inzwischen schon einen ganzen Monat um meinen derzeitigen Anspruch auf Krankengeld zu klären. Bei meinem letzten Anruf wurde mir mitgeteilt: "....Sie könnten ja über den 15.07.2011 hinaus arbeitsunfähig wegen der Diagnose X gewesen sein..."
Der Arzt hat auf dem letzten Auszahlschein, auf dem auch der 15.07.11 als letzter Tag der AU bescheinigt wurde, angekreuzt, dass ich noch weiterhin behandlungsbedürftig bin.
Ferner äußerte die Sachbearbeiterin: "Bei Selbständigen läßt sich ja nicht nachprüfen, ob Der-/Diejenige tatsächlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Ich muss Ihren Fall noch einmal mit meinem Vorgesetzten besprechen." Wie ist die Rechtslage?
Grüße - Carlene