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Krankengeld nach Arbeitslosengeld I
Verfasst: 30.11.2011, 11:51
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 13:42
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 13:54
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.11.2011, 13:59
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 14:01
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 14:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.11.2011, 14:44
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 14:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.11.2011, 14:53
von Czauderna
ardiana1991 hat geschrieben:ich werde dann beim nächsten termin MDK am 21.12. dies nochmal erwähnen. ich bräuchte aber die gesetzeslage, ich habe ja keine ahnung. danke :D
und ist der MDK hilfreich?
Haqllo,
bei dieser Frage (Anspruch auf Krankengeld) mit Sicherheit nicht -
davon hat der MDK. keine Ahnung und das muss er auch nicht wissen.
Hier das Gesetz:
§48 Abs. 1 SGB V.
(1) 1 Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. 2 Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.11.2011, 15:28
von ardiana1991
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Verfasst: 30.11.2011, 15:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.11.2011, 15:38
von ardiana1991
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosengeld I
Verfasst: 30.11.2011, 22:18
von GerneKrankenVersichert
ardiana1991 hat geschrieben:
diese meldung habe ich bei letztem termin mitgegeben. dann teilte mir die krankenkasse mit, das ein arbeitnehmer der nach 6 wochen immer noch krank ist, 78 wochen krankengeld bekommt, solange seine krankheit andauert. aber ein arbeitsloser würde nur das bekommen solange ihm alg 1 zusteht und dies endet in meinen fall zum ende dezember und nicht solange die krankheit andauert.
Das stimmt absolut nicht. Ich würde dir empfehlen, die Rechtsaufsicht einzuschalten. Vielleicht solltest du dir das vorher noch schriftlich geben lassen
.
Verfasst: 01.12.2011, 23:16
von ardiana1991
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Verfasst: 01.12.2011, 23:26
von Machts Sinn
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