Guten Tag.
Ich war vor kurzem auf stat. med. Reha über den Rententräger.
Als AU entlassen.
Nun möchte mich der Orthopäde nochmals auf ambulante Reha schicken.
Ist dies möglich?
Bei der stat. Reha über den Rententräger war die Diagnose Rheuma.
Jetzt wg. meiner Wirbelsäule.
Also fast identisch.
Die med. Reha hat mir überhaupt nix gebracht.
Doc. meint, ich wäre in einem Rückenzentrum (ambulante Reha)
gut aufgehoben,.
Bin gesetzl. versichert und zur Zeit AU. Also Krankengeld.
Danke
2x Reha (1x stationär 1x ambulant) innerhalb kürz. Zeit mögl
Moderatoren: Czauderna, Karsten
med. Notwendigkeit
Das ist durchaus denkbar, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Paradebeispiel: Stat. Reha nach HWS-OP. Das Schicksal schlägt erneut zu: Bandscheibenvorfall LWS, danach ambulante Reha. Entscheident letztendlich immer die med. Notwendigkeit!
Ich gehe von eine rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit aus, noch keine Rentenantragstellung, noch im erwerbsfähigen Alter etc..Dann wäre der Kostenträger nämlich nicht die KK sondern die Rentenversicherung.
Ich gehe von eine rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit aus, noch keine Rentenantragstellung, noch im erwerbsfähigen Alter etc..Dann wäre der Kostenträger nämlich nicht die KK sondern die Rentenversicherung.