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Anrechnung BaföG/Studienkredit Monatsbeitrag/Befreiung

Verfasst: 28.11.2011, 03:10
von fusa
Hi, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich werde der Nachvollziehbarkeit wegen ausführlich erläutern:

Monatsbeitrag:
Ich habe mich eigentlich nicht so sehr ausführlich mit meiner KV beschäftigt, nachdem die studentische abglaufen war (30 J. +) wechselte ich direkt zurück zur AOK und zahle dort diesen Mindestbeitrag der freiwilligen Versicherung? Jedenfalls das, was man zahlt, wenn man aus der KV "herausfliegt" (gibt soviel ich weiß diverse Konstellationen mit Studium, Arbeitslosigkeit, Sozialversicherung)

Zur jährlichen Berechnung bekam ich immer einen Bescheid, auf dem ich meine Einnahmen angeben sollte. Mir kam es von vornherein nicht in den Sinn, meinen Studienkredit dort anzugeben - ich muss das Geld zurückzahlen. Trotzdem wurde eine Berechnungsgrundlage verlangt, obwohl ein Feld "BaföG" auf dem auszfüllenden Bescheid nicht vorhanden ist. Also gab ich meinen BaföG-Bescheid ab (Maximalbetrag). Somit berechnet sich mein monatl. Beitrag auf ca 150 Euro KV/PV. Ich ging davon aus, dass das soweit seine Richtigkeit hat. Ist dem so?

Befreiung Zuzahlung:
Nun hatte ich Krankenhausaufenthalt etc, und mein BaföG ist ausgelaufen. Das letzte Vierteljahr überbrücke ich nun mit meinem Studienkredit. Da ich soweit kein Geld für Extras zur Verfügung habe, war die Tagesgeldforderung von knapp 200 Euro ein Problem. Nach kurzer Recherche und Beratung hab ich einen Antrag auf Befreiung gestellt, nebst Beleg für chronische Erkrankung (1% Bruttoeinnahmen). Da ich kein BaföG mehr habe und man "dann haben Sie ja kein Einkommen - das geht nicht" nicht gelten lassen wollte, habe ich Studienkredit angegeben. Aber nur, was ich im letzten Monat ausgezahlt bekommen habe. Dabei werden ja aber auch Zinsen abgezogen, und der Betrag verringert sich. Aber für die Jahresberechnung wurden diese knapp 550 Euro genommen und davon 1% sind ca 66 Euro.
Mit diesem Betrag kann ich Leben - aber ich hab mich dann nochmal hingesetzt und versucht, die Bruttoeinnahmen auszugrenzen. Ich habe oft die Erwähnung gefunden, dass ein Kredit nicht anrechenbar wäre, aber keine Quellen bzw Gesetzestexte. Über einen Link hier im Forum zu einer BKK Liste habe ich die Ausschließung des Kredits auch nicht gefunden.
Was wäre denn nun die richtige Berechnungsweise? Für das letzte Vierteljahr könnte man mir Wohngeld anrechnen, BaföG durfte man nicht, und ich würde gerne beweisen können, das der Studienkredit auch nicht anrechenbar ist.

Danke für alle Hilfen!

Verfasst: 28.11.2011, 17:51
von Czauderna
Hallo,

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung :
RdSchr. 08a Gemeinsames Rundschreiben betr. Einnahmen zum Lebensunterhalt -

dort wird u.. aufgeführt dass Stipendien nicht als Einnahmen angerechnetn werden - dann gilt dies gleichermassen auch für Kredite.
Kredite (Darlehen) müssen zurückgezahlt werden, sind deshalb nicht als Einnahmen zu werten.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.11.2011, 21:00
von amerin
Im Thread Promotionsstudent mit Stipendium wurde ein Stipendium bei freiwilliger KV als beitragspflichtig eingestuft.
Was stimmt denn nun? :?

Verfasst: 28.11.2011, 21:17
von Czauderna
Hallo amerin,

es stimmt beides - das eine ist beitragspflichtig und das, was ich genannt habe betrifft die Einnahmen zum Lebensunterhalt bei der Härtefall-Regelung.
Ich weiß, das ist paradox - aber so steht es eben geschrieben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.11.2011, 21:31
von amerin
Und wann zieht die Härtefallregelung? :)

Verfasst: 29.11.2011, 08:38
von Czauderna
Hallo,
wenn der Betreffende beispielsweise eine neue Krone benötigt und seinen Heil- und Kosten-Plan vom Zahnarzt seiner Krankenkasse vorlegt - wenn dann die Härtefall-Regelung greift bekommt er von der Kasse (je nach Einkommenslage) maximal den doppelten Kassenzuschuss bewilligt
und wenn dann noch der HKP passt, dann zahlt er für seine Krone 0,00 €
selbst.
Gruss
Czauderna