Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung
Verfasst: 27.11.2011, 00:13
Hallo!
Ich bin 30, freiwillig in der GKV, jobbe als Werkstudent (nichtselbstständig) und werde demnächst heiraten. Zur Möglichkeit, bei der Ehefrau (Arbeitnehmerin, GKV) dann kostenfrei familienversichert zu sein, habe ich bisher recherchiert:
Es gilt praktisch eine 441,66 EUR monatliche Einkommensgrenze. Zunächst 365 EUR aus Vorschriften des SGB V und IV (400 EUR Jobs lasse ich hier außen vor). Da es in diesen Vorschriften um die "Summe der monatlichen Einkünfte" i.S.d. EStG geht, werden von den Bruttoeinkünften nur WERBUNGSKOSTEN abgezogen, i.d.R. durch den AN-Pauschbetrag (76,66 EUR monatlich). SONDERAUSGABEN bleiben (leider) unberücksichtigt.
Auf Informationsseiten im Internet wird jetzt dazu geschrieben, dass bei der Berechnung der 365 EUR Einkünfte aus Wochenend- / Nachtarbeit sowie während der Semesterferien nicht zu berücksichtigen sind. Wörtlich schreibt eine Seite: "Das heißt, dass ihre monatlichen Einkünfte einen Betrag von 365 EUR nicht überschreiten dürfen (...). Andernfalls würde die kostenfreie Familienversicherung sofort entfallen. Nur in den Semesterferien dürfen Sie so viel hinzu verdienen, bis der Arzt kommt."
Ich sehe sehr wohl die Parallelen zum Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit in KV, PflegeV, ALV sofern nicht mehr als 20 Stunden/Woche / >26 Wochen jobbend; aber am Wochenende / nachts / in den Semesterferien keine Begrenzung). Also könnte diese (studentenfreundliche) Regelung tatsächlich wahr sein. Aber im Rundschreiben der KK zum Begriff des Gesamteinkommens ist davon nicht die Rede
Weiß da jemand Bescheid? Ist es tatsächlich so, dass für die Berechnung der monatlichen Einkünfte für die Familienversicherung die Einkünfte in den Semesterferien wirklich nicht zu berücksichtigen sind?
Vielen Dank für eure Infos
Ich bin 30, freiwillig in der GKV, jobbe als Werkstudent (nichtselbstständig) und werde demnächst heiraten. Zur Möglichkeit, bei der Ehefrau (Arbeitnehmerin, GKV) dann kostenfrei familienversichert zu sein, habe ich bisher recherchiert:
Es gilt praktisch eine 441,66 EUR monatliche Einkommensgrenze. Zunächst 365 EUR aus Vorschriften des SGB V und IV (400 EUR Jobs lasse ich hier außen vor). Da es in diesen Vorschriften um die "Summe der monatlichen Einkünfte" i.S.d. EStG geht, werden von den Bruttoeinkünften nur WERBUNGSKOSTEN abgezogen, i.d.R. durch den AN-Pauschbetrag (76,66 EUR monatlich). SONDERAUSGABEN bleiben (leider) unberücksichtigt.
Auf Informationsseiten im Internet wird jetzt dazu geschrieben, dass bei der Berechnung der 365 EUR Einkünfte aus Wochenend- / Nachtarbeit sowie während der Semesterferien nicht zu berücksichtigen sind. Wörtlich schreibt eine Seite: "Das heißt, dass ihre monatlichen Einkünfte einen Betrag von 365 EUR nicht überschreiten dürfen (...). Andernfalls würde die kostenfreie Familienversicherung sofort entfallen. Nur in den Semesterferien dürfen Sie so viel hinzu verdienen, bis der Arzt kommt."
Ich sehe sehr wohl die Parallelen zum Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit in KV, PflegeV, ALV sofern nicht mehr als 20 Stunden/Woche / >26 Wochen jobbend; aber am Wochenende / nachts / in den Semesterferien keine Begrenzung). Also könnte diese (studentenfreundliche) Regelung tatsächlich wahr sein. Aber im Rundschreiben der KK zum Begriff des Gesamteinkommens ist davon nicht die Rede
Weiß da jemand Bescheid? Ist es tatsächlich so, dass für die Berechnung der monatlichen Einkünfte für die Familienversicherung die Einkünfte in den Semesterferien wirklich nicht zu berücksichtigen sind?
Vielen Dank für eure Infos