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KK fordert Kündigung vom AG sonst Entsagung Krankengeld

Verfasst: 26.11.2011, 18:46
von Eliza
Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich möchte schon einmal vorwegnehmen, dass mein Thema wohl nicht so dramatisch ist, ich aber doch Sicherheit benötige.
Seit Anfang diesen Jahres bin ich krankgeschrieben. Im September habe ich die Kündigung vom meinem Arbeitgeber erhalten. Kündigungsschutzklage wurde eingereicht. Im Gütetermin ergab sich keine Einigung. Kammertermin Anfang nächsten Jahres.
Eine Woche nach dem ich meine Kündigung erhalten habe, habe ich mit dem SB meiner KK telefoniert und ihn informiert, dass ich meine Kündigung erhalten habe. Über das Datum zu wann die Kündigung gilt habe ich ihn informiert. Weitere nachfragen gab es nicht. Wenige Wochen später bekam ich einen Brief, wo darum gebeten wurde, dass ich mein Kündigungsschreiben der KK zusenden möchte. Da es mir nicht gut ging in der Zeit habe ich nicht reagiert. Vor kurzem kam die Erinnerung, wo nochmals höflich um Zusendung gebeten wurde. Daraufhin habe ich den SB von der KK angerufen und gefragt wozu er dies benötigt. Antwort: für seine Unterlagen. Ich: dann brauche ich ihnen das ja nicht zusenden. Nach nochmaligen hinterfragen: ja das wird dann später dem MDK vorgelegt und dann ändert sich irgendwas. Genau beantworten wollte er mir dies nicht. Ich habe ihm gesagt, dass ich so ein persönliches Schreiben nicht versenden möchte, vorallem wenn ich nicht weiß was damit passiert. Daraufhin kam nur Mitwirkungspflicht bla bla bla... Ende vom Lied: ich bekam ein Schreiben, in welchem ich aufgefordert werde innerhalb einer Woche die Kündigung zu kommen zu lassen, ansonsten bekomme ich kein Krankengeld mehr ausbezahlt, da ich ja meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme bzw. nachgekommen bin. Die §§ 60 ff SGB wurden auch zitiert. Über diese Vorgehensweise bin ich schon sehr verwundert. In den vorherigen Schreiben stand nichts von Mitwirkungspflicht, geschweige denn eine Frist.
Mein Antwortschreiben habe ich ersteinmal so formuliert dass ich verwundert bin über diese doch sehr unangemessene Vorgehensweise. Habe darauf hingewiesen, dass ich meine Mitwirkungspflicht bereits damit erfüllt habe, indem ich dem SB von der KK telefonisch informiert habe. Und da er ja im Gespräch erklärt hat, dass es für den MdK ist, das ich gerne bereit bin, wenn ich beim MDK vorsprechen muss, diesem mein Kündigungsschreiben vorlege. Zu dem habe ich mich noch kurz zum Kündigungsschutzverfahren geäußert - wie dort der aktuelle Stand ist. Was ich eigentlich aus persönlicher Sicht auch nicht machen muss. Ich möchte nur an das Bundesdatenschutzgesetz erinnern und gegenüber dem SB der KK bin ich doch eigentlich nur hinsichtlich der Leistung (Krankengeld) verpflichtet, Dinge die sich ändern und Einfluss darauf haben, zukommen zu lassen. Bei einer Kündigung sehe ich keinen Einfluss auf die Zahlung des Krankengeldes.
Meine Fragen:
Was will die KK mit meiner Kündigung? Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf mein Krankengeld? Ist diese Vorgehensweise einfach nur Druck machen, um mich endlich "los" zu werden? Denkt Ihr dass mein Antwortschreiben ausreichen wird?
Danke schon mal für eure Unterstützung.
Gruß
Eli

Verfasst: 27.11.2011, 11:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 27.11.2011, 16:55
von Czauderna
Hallo,
wenn du schon so lange Arbeitsunfähig bist, dann benötigt die Kasse das
Kündigungsschreiben des Arbeitgebers tatsächlich nicht - wofür auch ??.

Du bist arbeitsunfähig und bekommst Krankengeld, wenn die Kasse daran zweifelt, kann sie den MDK einschalten, und da genügt allein nur die Info. dass du inzwischen arbeitslos bist - was will die Kasse da mit dem Schreiben - du bist durch die mündliche Info. deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen - das sollte und muss der Kasse genügen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.11.2011, 20:53
von GerneKrankenVersichert
Mir fällt auch gerade nicht ein, was der Sachbearbeiter mit der Kündigung soll. Die Gehaltsfortzahlung ist bereits ausgelaufen - ich würde mal beim Vorgesetzten nachfragen, wozu die Kündigung benötigt wird.

Verfasst: 27.11.2011, 21:10
von Eliza
Hallo Zusammen!
Danke erst einmal für Eure Antworten! Ihr habt mich in meinen Bedenken bestärkt.

Ich werde mich morgen beim VdK und auch beim Vorgesetzten des SB informieren. Hätte ja kein Problem meine Unterlagen zur Verfügung zu stellen, bzw. Einblick zu gewähren, allerdings möchte ich wissen was mit meinen Unterlagen passiert. Da ich ja nunmal nicht nur die Kündigung sondern auch die Schriftstücke des Arbeitsgerichts und RAe beifügen müsste, damit keine Fehlinterpretation meiner Kündigung durch die KK geschieht, sehe ich die Geschichte kritisch. Das sind doch sehr persönliche Angelegenheiten, die nur meinen RA und mich etwas angehen.

Ich werde morgen sehen, was ich so rausbekomme.
Euch noch einen schönen Abend.
Gruß
Eli

Verfasst: 03.12.2011, 14:20
von Eliza
Hallo!
ich habe nun nach meinem Schreiben an die AOK Antwort von dem SB der KK bekommen. In meiner ersten Nachricht hatte ich ja kurz geschrieben, dass ich auf die Anforderung meiner Kündigung in der Form reagiert habe. Und zwar bin ich kurz auf den Kündigungsvorgang eingegangen und habe vom SB gefordert dass er mir erklären soll wozu er meine Kündigung benötigt.

Nun das Interessante:
Er legt mir in seinem Antwortschreiben im schönsten Rechtsdeutsch dar wozu er meine Kündigung benötigt. "Mit Ihrer Kündigung haben sich Ihre Verhältnisse, die für die Leistung erheblich sind, geändert. Die Arbeitsunfähigkeit ist laut Gesetzgeber bei Versicherten, die nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verloren haben, wie folgt zu beurteilen: Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, ändert sich der rechtliche Maßstab insofern, als für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr die konkreten Verhältnisse an diesem Arbeitsplatz maßgebend sind, sondern nunmehr abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Beschäftigung abzustellen ist."
Verstanden habe ich diese Aussage allerdings ist mir immer noch unklar, was das jetzt mit meinem Krankengeld zu tun hat.

Des Weiteren hat er aufgrund meiner Schilderung zu meinem Kündigungsprozess eine rechtliche Beurteilung vorgenommen, dass trotz Kündigungsschutzklage oder Güteverhandlung meine Kündigung zum 31.12.2011 wirksam ist.
Finde ich interessant wie das ein Sachbearbeiter einer KK beurteilen kann - sorry bitte nicht persönlich nehmen. Was bedeutet das jetzt für mich bzw. für meine Arbeitsunfähigkeit? Meine Kündigung will der SB jetzt nicht mehr haben.

Nächste Woche werde ich mal wieder zum VDK gehen und fragen was da auf mich drauf zu kommt.

Danke für Eure Unterstützung und einen schönen zweiten Advent.
Gruß
Eli

Verfasst: 03.12.2011, 14:55
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 04.12.2011, 13:04
von Czauderna
Hallo Eliza,

da windet sich die Kasse wie ein Aal, denn reich rechtlich hat die Kasse für die Durchführung ihrer Aufgaben keinen Anspruch auf die Vorlage des Kündigungsschreibens - für die Kasse genügt allein die Information über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses - mehr nicht.
Was das Ende des Beschäftigungsverhältnisses mit der Arbeitsunfähigkeit und dem
Krankengeldbezug zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht unbedingt,
denn dein Status hinsichtlich der "Beurteilung" der Arbeitsunfähigkeit hat sich zunächst grundsätzlich nicht geändert.
Du machst das schon richtig, nimm den Termin wahr und berichte auch dort von den Aussagen hier im Forum - danach entscheide, denn es geht um dich.
Gruss
Czauderna