KK fordert Kündigung vom AG sonst Entsagung Krankengeld
Verfasst: 26.11.2011, 18:46
Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich möchte schon einmal vorwegnehmen, dass mein Thema wohl nicht so dramatisch ist, ich aber doch Sicherheit benötige.
Seit Anfang diesen Jahres bin ich krankgeschrieben. Im September habe ich die Kündigung vom meinem Arbeitgeber erhalten. Kündigungsschutzklage wurde eingereicht. Im Gütetermin ergab sich keine Einigung. Kammertermin Anfang nächsten Jahres.
Eine Woche nach dem ich meine Kündigung erhalten habe, habe ich mit dem SB meiner KK telefoniert und ihn informiert, dass ich meine Kündigung erhalten habe. Über das Datum zu wann die Kündigung gilt habe ich ihn informiert. Weitere nachfragen gab es nicht. Wenige Wochen später bekam ich einen Brief, wo darum gebeten wurde, dass ich mein Kündigungsschreiben der KK zusenden möchte. Da es mir nicht gut ging in der Zeit habe ich nicht reagiert. Vor kurzem kam die Erinnerung, wo nochmals höflich um Zusendung gebeten wurde. Daraufhin habe ich den SB von der KK angerufen und gefragt wozu er dies benötigt. Antwort: für seine Unterlagen. Ich: dann brauche ich ihnen das ja nicht zusenden. Nach nochmaligen hinterfragen: ja das wird dann später dem MDK vorgelegt und dann ändert sich irgendwas. Genau beantworten wollte er mir dies nicht. Ich habe ihm gesagt, dass ich so ein persönliches Schreiben nicht versenden möchte, vorallem wenn ich nicht weiß was damit passiert. Daraufhin kam nur Mitwirkungspflicht bla bla bla... Ende vom Lied: ich bekam ein Schreiben, in welchem ich aufgefordert werde innerhalb einer Woche die Kündigung zu kommen zu lassen, ansonsten bekomme ich kein Krankengeld mehr ausbezahlt, da ich ja meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme bzw. nachgekommen bin. Die §§ 60 ff SGB wurden auch zitiert. Über diese Vorgehensweise bin ich schon sehr verwundert. In den vorherigen Schreiben stand nichts von Mitwirkungspflicht, geschweige denn eine Frist.
Mein Antwortschreiben habe ich ersteinmal so formuliert dass ich verwundert bin über diese doch sehr unangemessene Vorgehensweise. Habe darauf hingewiesen, dass ich meine Mitwirkungspflicht bereits damit erfüllt habe, indem ich dem SB von der KK telefonisch informiert habe. Und da er ja im Gespräch erklärt hat, dass es für den MdK ist, das ich gerne bereit bin, wenn ich beim MDK vorsprechen muss, diesem mein Kündigungsschreiben vorlege. Zu dem habe ich mich noch kurz zum Kündigungsschutzverfahren geäußert - wie dort der aktuelle Stand ist. Was ich eigentlich aus persönlicher Sicht auch nicht machen muss. Ich möchte nur an das Bundesdatenschutzgesetz erinnern und gegenüber dem SB der KK bin ich doch eigentlich nur hinsichtlich der Leistung (Krankengeld) verpflichtet, Dinge die sich ändern und Einfluss darauf haben, zukommen zu lassen. Bei einer Kündigung sehe ich keinen Einfluss auf die Zahlung des Krankengeldes.
Meine Fragen:
Was will die KK mit meiner Kündigung? Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf mein Krankengeld? Ist diese Vorgehensweise einfach nur Druck machen, um mich endlich "los" zu werden? Denkt Ihr dass mein Antwortschreiben ausreichen wird?
Danke schon mal für eure Unterstützung.
Gruß
Eli
Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich möchte schon einmal vorwegnehmen, dass mein Thema wohl nicht so dramatisch ist, ich aber doch Sicherheit benötige.
Seit Anfang diesen Jahres bin ich krankgeschrieben. Im September habe ich die Kündigung vom meinem Arbeitgeber erhalten. Kündigungsschutzklage wurde eingereicht. Im Gütetermin ergab sich keine Einigung. Kammertermin Anfang nächsten Jahres.
Eine Woche nach dem ich meine Kündigung erhalten habe, habe ich mit dem SB meiner KK telefoniert und ihn informiert, dass ich meine Kündigung erhalten habe. Über das Datum zu wann die Kündigung gilt habe ich ihn informiert. Weitere nachfragen gab es nicht. Wenige Wochen später bekam ich einen Brief, wo darum gebeten wurde, dass ich mein Kündigungsschreiben der KK zusenden möchte. Da es mir nicht gut ging in der Zeit habe ich nicht reagiert. Vor kurzem kam die Erinnerung, wo nochmals höflich um Zusendung gebeten wurde. Daraufhin habe ich den SB von der KK angerufen und gefragt wozu er dies benötigt. Antwort: für seine Unterlagen. Ich: dann brauche ich ihnen das ja nicht zusenden. Nach nochmaligen hinterfragen: ja das wird dann später dem MDK vorgelegt und dann ändert sich irgendwas. Genau beantworten wollte er mir dies nicht. Ich habe ihm gesagt, dass ich so ein persönliches Schreiben nicht versenden möchte, vorallem wenn ich nicht weiß was damit passiert. Daraufhin kam nur Mitwirkungspflicht bla bla bla... Ende vom Lied: ich bekam ein Schreiben, in welchem ich aufgefordert werde innerhalb einer Woche die Kündigung zu kommen zu lassen, ansonsten bekomme ich kein Krankengeld mehr ausbezahlt, da ich ja meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme bzw. nachgekommen bin. Die §§ 60 ff SGB wurden auch zitiert. Über diese Vorgehensweise bin ich schon sehr verwundert. In den vorherigen Schreiben stand nichts von Mitwirkungspflicht, geschweige denn eine Frist.
Mein Antwortschreiben habe ich ersteinmal so formuliert dass ich verwundert bin über diese doch sehr unangemessene Vorgehensweise. Habe darauf hingewiesen, dass ich meine Mitwirkungspflicht bereits damit erfüllt habe, indem ich dem SB von der KK telefonisch informiert habe. Und da er ja im Gespräch erklärt hat, dass es für den MdK ist, das ich gerne bereit bin, wenn ich beim MDK vorsprechen muss, diesem mein Kündigungsschreiben vorlege. Zu dem habe ich mich noch kurz zum Kündigungsschutzverfahren geäußert - wie dort der aktuelle Stand ist. Was ich eigentlich aus persönlicher Sicht auch nicht machen muss. Ich möchte nur an das Bundesdatenschutzgesetz erinnern und gegenüber dem SB der KK bin ich doch eigentlich nur hinsichtlich der Leistung (Krankengeld) verpflichtet, Dinge die sich ändern und Einfluss darauf haben, zukommen zu lassen. Bei einer Kündigung sehe ich keinen Einfluss auf die Zahlung des Krankengeldes.
Meine Fragen:
Was will die KK mit meiner Kündigung? Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf mein Krankengeld? Ist diese Vorgehensweise einfach nur Druck machen, um mich endlich "los" zu werden? Denkt Ihr dass mein Antwortschreiben ausreichen wird?
Danke schon mal für eure Unterstützung.
Gruß
Eli