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Wechsel von freiwillig versichert zu pflichtversichert

Verfasst: 26.11.2011, 12:59
von Franziska50
Hallo,
weiss jemand, ob ich in meinem speziellen Fall bei meiner gesetzlichen KK, wo ich schon viele Jahre versichert bin, wechseln kann vom Status freiwillig versichert zum Status pflichtversichert. Ich bin Ärztin und war bis vor einigen Monaten mit eigener Praxis selbständig. Diese habe ich verkauft, aktuell mache ich gelegentliche Vertretungen und zahle noch den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat.

Ab nächstes Jahr ist geplant, als angestellte Ärztin in Teilzeit zu arbeiten, ich würde dann ca. 2000 Euro brutto monatlich verdienen, bliebe damit also unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze. Wenn ich freiwillig versichert bleibe, werden mir auch Zinseinkünfte und Mieteinkünfte als Einkommen angerechnet, weiss jemand, ob das auch gilt , wenn ich pflichtversichert wäre?

Kann ich einfach beantragen, in den Pflichtversichertenstatus zu wechseln, muss die Kasse das machen? Was wäre, wenn ich noch gelegentlich was extra verdienen würde, durch gelegentliche Vertretung auf Honorarbasis? Bin ich dann automatisch wieder zu freiwilliger Versicherung verpflichtet oder kann ich das dann melden und dafür extra mehr Betrag bezahlen?

Mein Mann ist privat krankenversichert.

Danke im voraus für Eure Tipps.

Gruß von Franziska

Verfasst: 26.11.2011, 13:09
von CiceroOWL
Guten morgen, da es sich um eine Angestelltenverhältnis handelt, tritt die Versicherungspflicht automatisch ein, da ja die Jahresarbeitsentgeltgrenze untershritten wird. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber, dann sieht die zuständig Krankenkasse das eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt. Vieleicht sollt man vorab die Kasse informieren das ab Anfang 2012 eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt.

Verfasst: 26.11.2011, 15:24
von roemer70
Ergänzend dazu:

Bei einer Versicherungspflicht als Angestellter musst Du nur von Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezügen Beiträge zahlen. Zins- und Mieteinkünfte bleiben außen vor.

Solltest Du dann noch selbständig tätig sein, müsstest Du ggf. über die Kasse eine nebenberufliche Selbständigkeit abklären lassen. Wenn Deine abhängige Beschäftigung im Vordergrund steht, bleibst Du regulär pflichtversichert und das Honorar wird nicht verbeitragt.

Verfasst: 26.11.2011, 20:12
von Rossi
Was spricht dagegen schon jetzt der Kasse mitzuteilen, dass man nicht mehr hauptberuflich als Ärztin selbständig ist?

Verfasst: 26.11.2011, 20:34
von Franziska50
Hallo,

vielen Dank für die Antworten, ich blicke jetzt im wesentlichen durch.

Zu der Anmerkung von Rossi: Ich habe der KK bisher nichts mitgeteilt, da ich bis zum Ende dieses Jahres auf jeden Fall noch weiter den Höchstbeitrag bezahlen muss. Ich habe, aufs ganze Jahr bezogen, so viel verdient , dass ich über der Höchstgrenze liege. (3 Monate selbständig mit Praxis, den Rest des Jahres Einkünfte aus Praxisvertretungen, Honorararzttätigkeit ect.), insgesamt liegt mein Einkommen für 2011 über 50000 Euro. Den Job als angestellte Ärztin werde ich erst ab Januar oder Februar ausüben.

Grüße von Franziska