Wechsel von freiwillig versichert zu pflichtversichert
Verfasst: 26.11.2011, 12:59
Hallo,
weiss jemand, ob ich in meinem speziellen Fall bei meiner gesetzlichen KK, wo ich schon viele Jahre versichert bin, wechseln kann vom Status freiwillig versichert zum Status pflichtversichert. Ich bin Ärztin und war bis vor einigen Monaten mit eigener Praxis selbständig. Diese habe ich verkauft, aktuell mache ich gelegentliche Vertretungen und zahle noch den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat.
Ab nächstes Jahr ist geplant, als angestellte Ärztin in Teilzeit zu arbeiten, ich würde dann ca. 2000 Euro brutto monatlich verdienen, bliebe damit also unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze. Wenn ich freiwillig versichert bleibe, werden mir auch Zinseinkünfte und Mieteinkünfte als Einkommen angerechnet, weiss jemand, ob das auch gilt , wenn ich pflichtversichert wäre?
Kann ich einfach beantragen, in den Pflichtversichertenstatus zu wechseln, muss die Kasse das machen? Was wäre, wenn ich noch gelegentlich was extra verdienen würde, durch gelegentliche Vertretung auf Honorarbasis? Bin ich dann automatisch wieder zu freiwilliger Versicherung verpflichtet oder kann ich das dann melden und dafür extra mehr Betrag bezahlen?
Mein Mann ist privat krankenversichert.
Danke im voraus für Eure Tipps.
Gruß von Franziska
weiss jemand, ob ich in meinem speziellen Fall bei meiner gesetzlichen KK, wo ich schon viele Jahre versichert bin, wechseln kann vom Status freiwillig versichert zum Status pflichtversichert. Ich bin Ärztin und war bis vor einigen Monaten mit eigener Praxis selbständig. Diese habe ich verkauft, aktuell mache ich gelegentliche Vertretungen und zahle noch den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat.
Ab nächstes Jahr ist geplant, als angestellte Ärztin in Teilzeit zu arbeiten, ich würde dann ca. 2000 Euro brutto monatlich verdienen, bliebe damit also unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze. Wenn ich freiwillig versichert bleibe, werden mir auch Zinseinkünfte und Mieteinkünfte als Einkommen angerechnet, weiss jemand, ob das auch gilt , wenn ich pflichtversichert wäre?
Kann ich einfach beantragen, in den Pflichtversichertenstatus zu wechseln, muss die Kasse das machen? Was wäre, wenn ich noch gelegentlich was extra verdienen würde, durch gelegentliche Vertretung auf Honorarbasis? Bin ich dann automatisch wieder zu freiwilliger Versicherung verpflichtet oder kann ich das dann melden und dafür extra mehr Betrag bezahlen?
Mein Mann ist privat krankenversichert.
Danke im voraus für Eure Tipps.
Gruß von Franziska