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Wie definiert sich eine verminderte Erwerbsfähigkeit?
Verfasst: 25.11.2011, 17:32
von schemesch
Ich habe schon Jahre lang meine Kuren über die KK bekommen und in diesem Jahr wurde mein Kurantrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, die aber generell meine Kur abgelehnt hat, da die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Wie definiert sich eine verminderte Erwerbsfähigkeit?
Ich kenne nur die Einstufung mit "noch arbeitsfähig zwischen 3 - 6 Stunden".
Wann ist die KK für die Kuren zuständig?
Mit der Rentenversicherung habe ich bis jetzt leider nur schlechte Erfahrungen gemacht. Man kommt telefonisch nicht durch, die SB sind sehr unfreundlich und überheblich.
Meine SB bei der KK dagegen haben sich immer sehr für mich eingesetzt und mich wenn möglich unterstützt.
Nun musste aber mein Antrag weitergeleitet werden, da bei mir eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Wer kann mir Auskunft geben?
Re: Wie definiert sich eine verminderte Erwerbsfähigkeit?
Verfasst: 25.11.2011, 17:55
von röschen
schemesch hat geschrieben:in diesem Jahr wurde mein Kurantrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, die aber generell meine Kur abgelehnt hat, da die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Welche Voraussetzungen lagen nicht vor, medizinische oder versicherungsrechtliche?
persönliche Voraussetzungen
Verfasst: 25.11.2011, 18:46
von schemesch
In meinem Ablehungsbescheid stand:
....
Leistungen zur med. Reha können wir nur erbringen, wenn u. a. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 SGB VI) Nach umfassender Prüfung Ihres Antrages liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vor. Die eingereichten med. Unterlagen zeigen folgende gesundheitlichen Beeinträchtigungen.....
......
Hierbei handelt es sich nicht um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelden Arzt oder KK.
.....
Diese verweist mich aber neuerdings bei Kuranträgen an die Rentenversicherung, die aber auch ablehnt....
Früher hat meine Kasse die Kuren aber bezahlt.
Somit möchte ich wissen, wie sich die verminderte Erwerbsfähigkeit definiert, um zu wissen, welcher Rehabilitationsträger eigentlich für mich zuständigt ist.
Verfasst: 25.11.2011, 20:41
von Czauderna
Hallo,
es gilt folgende "Faustregel" - wer dem Grunde nach noch in irgendeiner Form dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat, für den ist der Rentenversicherungsträger zuständig wenn es um Reha-Massnahmen geht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.11.2011, 21:48
von BEK-Frust
Hallo,
ich mache derzeit auch nur schlechte Erfahrungen mit der Rentenversicherung.
Ich habe psychosomatische und Orthopädische Probleme.
Deshalb hat mir mein Arzt zu einer Reha geraten. In eine Psychosomatische Akutklinik will mich mein Arzt nicht schicken weil man dort die Orthopädische Problematik nicht vernünftig mitbehandeln würde.
Leuchtet ja auch ein.
Auf einen Platz bei einem Psychologen wartet man bei uns in der Region gute 6 Monate. Da ist es egal bei wem man anruft. Meine Krankenkasse konnte mir leider auch nicht weiterhelfen.
Die ganze Problematik wurde der Rentenversicherung auch mitgeteilt.
Dann wurde die Reha mit der gleichen Begründung abgelehnt. Ist scheinbar ein 08/15 Vordruck von der Rentenversicherung. Es würde eine ambulante Behandlung ausreichen. Selbst orthopädisch ist das nur bedingt möglich.
Da frage ich mich doch ob die meinen Antrag überhaupt vernünftig geprüft haben.
Jetzt sitze ich zuhause und es geht gar nichts weiter. Der Widerspruch wurde bereits vor 4 Wochen an die Rentenversichrung gesendet und bisher ist nichts passiert.
Es ist echt der Hammer was man alles so über sich ergehen lassen muss.
Da ist man nicht nur mit sich selbst beschäftigt sondern muss sich auch noch ständig mit Versicherungen rumschlagen. Das dient natürlich unheimlich der Genesung.
Verfasst: 25.11.2011, 22:55
von GerneKrankenVersichert
BEK-Frust hat geschrieben: In eine Psychosomatische Akutklinik will mich mein Arzt nicht schicken weil man dort die Orthopädische Problematik nicht vernünftig mitbehandeln würde.
Warum denn nicht zunächst in der psychosomatischen Akutklinik an diesen Problemen arbeiten und dann das Ziel Reha wegen der orthopädischen Probleme weiter verfolgen?
Verfasst: 26.11.2011, 00:02
von BEK-Frust
Warum denn nicht zunächst in der psychosomatischen Akutklinik an diesen Problemen arbeiten und dann das Ziel Reha wegen der orthopädischen Probleme weiter verfolgen?
Weil das orthopädische genauso schwerwiegend ist wie die Psychosomatik.
Die letzte OP ist gerade einige wochen her.
In in gewisser weise hängt das eine mit dem anderen zusammen.
Ich persönlich habe mich mit einer Klinik auch schon auseinander gesetzt obwohl mein Arzt mich nicht dort hinschicken wollte.
Und wenn ich ehrlich sein soll bin ich inzwischen der gleichen Meinung wie er.
Ich habe kein Problem damit einige wochen nicht zuhause zu sein, ganz im Gegenteil das würde mir sogar sehr gut tun.
Ich habe aber ein Problem damit diese wochen ohne jeglicher Privatsphäre zu sein. Die ist mir aber sehr sehr sehr wichtig. Ich will auch nicht mit Medis zugedröhnt werden.
Und überhaupt wollte ich eigentlich so schnell wie möglich wieder so fit sein das ich wieder arbeiten gehen kann.
Wie definiert sich eine verminderte Erwerbsfähigkeit?
Verfasst: 26.11.2011, 00:05
von schemesch
Ich verstehe aber nicht, warum meine KK immer für die Kuren zuständig war und sie auch genehmigt hat. Der Antrag wurde nie an die Rentenversicherung weitergeleitet.
Auf Nachfrage bei der KK wurde mir mitgeteilt, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet sei und nun die Rentenversicherung zuständig sei. Deshalb auch meine Frage nach der Definition, damit ich einen Anhaltspunkt zum Argumentieren habe, da ich dies anders sehe.
An meiner Situation hat sich in den letzten Jahren nichts geändert, so verstehe ich auch diese Vorgehensweise nicht.
Habe mir auch den § 10 SGB VI durchgelesen und darin nur sehr schwammige Aussagen gelesen.
Verfasst: 26.11.2011, 00:25
von BEK-Frust
hallo schemesch,
erstmal entschuldigung das ich jetzt deinen tread mißbraucht habe war nicht meine Absicht.
Hast du denn vor dem Antrag gearbeitet und wenn wie lange?
Bei mir auf dem Ablehnungsbescheid steht:
.......... Darüber hinaus haben wir geprüft, ob Sie rehabilitationsbedürftig nach den Leistungsgesetzen eines anderen Rehebilitationsträgers sind.............
Ich denke mal das die Anträge erst zur Rentenversichrung gehen so das die prüfen wer zuständig ist. wenn ein anderer Träger in frage kommen würde, wird der Antrag weiter geleitet
Verfasst: 26.11.2011, 14:07
von Czauderna
Hallo,
warum deine Krankenkasse bisher anders gehandelt hat, ja, das verstehe ich auch nicht -das die Rentenversicherung vorrangig zuständig ist hat auch etwas damit zu tun, dass es eher im Interesse der Rentenversicherung ist, das für den betreffenden Beiträge eingehen statt Geld in Form von Rentenzahlungen raus gehen.
Das Interesse der Krankenkasse richtet sich mehr darauf Krankengeld zu sparen, wobei diese Leistung auch eher zeitlich begrenzt ist und eine Lohn (Einkommens)-Ersatzfunktion hat, wogegen Rente grundsätzlich schon etwas endgültiges hat ( die meisten Zeit-Renten werden nach meiner Kenntnis früher oder später in Dauerrenten umgewandelt.)
vereinfacht ausgedrückt, aber so ist es.
Gruss
Czauderna