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AU KK verweigert KG und sende nun Fragebogen!?

Verfasst: 24.11.2011, 15:32
von TKBerlin
Hallo zusammen :)

Ich bin neu hier und wollte Euch um Unterstützung bitten, da ich nicht verstehe was die KK ständig von mir will. Über Hinweise oder Tipps würde ich mich echt freuen. Danke im Voraus!

Kurze Darstellung:
Befristerer AV, am letzen Arbeitstag war ich beim Arzt und wurde krank geschrieben. Habe brav meine Bescheinigungen an KK gesendet. Da erhielt ich nach ca. 5 Wochen eine Anruf, dass ich keinen Anspruch auf KG hätte, da ich einen Tag vorher krank gewesen sein müsste. Ich solle mich gesund schreiben lasen... Aha wusste ich nicht. Fühlte mich unter Druck gesetzt und bin zum Arbeitsamt und melde mich da, da ich irgendwie meine Miete bezahlen musste.
Heute erhalte ich ein Schreiben: Änderung in Ihrer Versicherung vom 25.03-27.04.11 Ich solle ein Bogen ausfüllen was ich in der Zeit gemacht habe bzw. von was ich gelebt habe.

wisst Ihr evtl. was die eigentlich wollen? die hätten mir doch sagen müssen wenn ich evtl. nicht versichert war..mano..und ich war noch beim Arzt...
:(

Danke!

Verfasst: 24.11.2011, 15:49
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 24.11.2011, 16:13
von TKBerlin
Danke für diesen Hinweis..
oh man ich hoffe, dass es nicht viel Geld ist..

Nach dem ich einen Job gefunden hatte wurde ich wieder krank und lebe nun seit Monaten weiter von Krankengeld..

Verfasst: 24.11.2011, 16:35
von TKBerlin
ich war durchgehend AU und habe die Krankenkasse sogar über das Ende des Arbeitsvertrages informiert und einen Antrag auf Krankengeld gestellt.

Wenn man sich mit dem Krankenkassengestzt nicht auskennt ist man denen ausgesetzt.

Verfasst: 24.11.2011, 17:00
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich möchte die Euphorie ein wenig dämpfen: Es handelt sich "nur" um ein LSG-Urteil. D.h. es ist für die TK in Berlin nicht verbindlich.
Natürlich zeigt es eine Richtung, aber damit Du auch davon profitierst, müsstest Du auch über ein Widerspruchsverfahren und anschl.Sozialgerichtsverfahren Dein Recht durchsetzen bzw. sich an das Verfahren dranhängen.
Das wird Dir nur leider jetzt kein Geld bringen.

Die aktuelle Gesetzeslage geht höchstens von einem nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V aus, aber nur, sofern Du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast.

Was ich Dir rate? Schwer zu sagen. Ich glaube nicht, dass es einen Weg gibt, damit Du aus der Arbeitsunfähigkeit nun schnell an Geld kommst.

LG, Fee

Verfasst: 24.11.2011, 17:08
von TKBerlin
Hallo!
ich danke Euch sehr für die Antworten. :)

Das Krankengeld hatte ich eh schon "abgeschrieben". Aber ich bin dennoch irgendwie immernoch entsetzt darüber wie es abgelaufen ist und dass man nun auch noch Geld von mir möchte. Wisst Ihr zufällig wie hoch die Beiträge sind :!: Ich habe von etwas Erspartem in dieser Zeit gelebt.

Ja richtig erkannt TK Berlin!

Ich hoffe, dass ich bald gesund werde und entlich wieder arbeiten gehen kann. Und dann wechsel ich die Kasse.

Verfasst: 24.11.2011, 17:54
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 24.11.2011, 21:11
von TKBerlin
Hallo!
ja genau, ich wurde tel. kontaktiert und sollte mich arbeitslos melden, da kein KG möglich sei.

ändert das was?

Verfasst: 26.11.2011, 00:17
von DennyCrane
Warst du also am letzten Tag deines Beschäftigungsverhältnisses beim Arzt? Somit ensteht anspruch auf Krankengeld am Folgetag. Somit wäre § 19 SGB V zu prüfen. Solltest du allesdings Anspruchn auf Familienversicherung haben oder du bist länger als 1 Monat AU, greift der § 19 SGB V (Nachgehender Leistungsanspruch) nicht!