Versicherungspflicht bei Beschäftigung zwischen Angehörigen
Verfasst: 14.02.2007, 14:35
Angenommen
A sei getrennt lebend mit B, also noch verheiratet.
A sei bei B in der Gleitzonenregelung beschäftigt.
B sei hauptberuflich angestellt, übe aber ein Gewerbe aus (Kleinunternehmen).
A selbst habe kein anderes Beschäftigungsverhältnis.
Die KK führe nun eine versicherungsrechtliche Beurteilung durch und käme zu dem Ergebnis, dass Versicherungspflicht nicht bestehe.
Es wäre mir klar, dass RV u. AV wegfallen würde!
Wäre A aber dann noch Kranken-/Pflegeversichert?
A sei getrennt lebend mit B, also noch verheiratet.
A sei bei B in der Gleitzonenregelung beschäftigt.
B sei hauptberuflich angestellt, übe aber ein Gewerbe aus (Kleinunternehmen).
A selbst habe kein anderes Beschäftigungsverhältnis.
Die KK führe nun eine versicherungsrechtliche Beurteilung durch und käme zu dem Ergebnis, dass Versicherungspflicht nicht bestehe.
Es wäre mir klar, dass RV u. AV wegfallen würde!
Wäre A aber dann noch Kranken-/Pflegeversichert?