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Versicherungspflicht bei Beschäftigung zwischen Angehörigen

Verfasst: 14.02.2007, 14:35
von jananatali
Angenommen

A sei getrennt lebend mit B, also noch verheiratet.
A sei bei B in der Gleitzonenregelung beschäftigt.
B sei hauptberuflich angestellt, übe aber ein Gewerbe aus (Kleinunternehmen).
A selbst habe kein anderes Beschäftigungsverhältnis.

Die KK führe nun eine versicherungsrechtliche Beurteilung durch und käme zu dem Ergebnis, dass Versicherungspflicht nicht bestehe.

Es wäre mir klar, dass RV u. AV wegfallen würde!

Wäre A aber dann noch Kranken-/Pflegeversichert?

Verfasst: 14.02.2007, 14:55
von wolf
Hallo jananatali,

so ganz bin ich aus Deiner Anfrage nicht schlau geworden.

Also Frau A. arbeitet in dem Betrieb ihres Ehemannes und verdient zwichen 401 und 800 Euro!?
Nun kommt es zu einer versicherungsrechtlichen Überprüfung und die KK kommt zu dem Ergenbis, dass keine Versicherungspflicht wegen einem BV unter Angehörigen besteht!?
Ist es denn ein neues Beschäftigungsverhältnis? Wo war Frau A. vorher versichert?

Und was meinst du mit "RV und ALV fallen weg"?
Ist Herr B auch in der GKV?
Also ein bisschen präziser sollte es schon sein, damit man darauf eingehen kann!

Verfasst: 14.02.2007, 15:09
von jananatali
wolf hat geschrieben: Also Frau A. arbeitet in dem Betrieb ihres Ehemannes und verdient zwichen 401 und 800 Euro!?
korrekt.
wolf hat geschrieben: Nun kommt es zu einer versicherungsrechtlichen Überprüfung und die KK kommt zu dem Ergenbis, dass keine Versicherungspflicht wegen einem BV unter Angehörigen besteht!?
Ist es denn ein neues Beschäftigungsverhältnis? Wo war Frau A. vorher versichert?
A war vorher selbstständig, ging über Familienversicherung in die KK und beendete dann die Familienversicherung und ging in die Gleitzone.
wolf hat geschrieben:
Und was meinst du mit "RV und ALV fallen weg"?
Ist man nicht beitragspflichtig versichert, fällt m. E. RV und ALV weg.
Oder - irre ich mich da?
wolf hat geschrieben:Ist Herr B auch in der GKV?
ja.

Gruß

JanaNatali