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Nachwuchs / Eltern privat und freiwillig gesetzlich

Verfasst: 22.11.2011, 23:54
von tina76
Hallo zusammen,

mein Mann und ich (verheiratet) werden Ende Februar Eltern. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, er privat.

Ich habe bereits herausgefunden, dass ich nach dem ges. Mutterschutz nicht mehr beitragsfrei versichert bin. Laut meiner KK werden 312 Euro fällig. Zudem muss unsere Tochter privat versichert werden da sie nicht in eine Familienversicherung der gesetzlichen fallen kann.

Für mich ergeben sich daraus ein paar Fragen die ich mir aus den Recherchen im Forum nicht direkt selbst beantworten konnte. Ich hoffe nun auf Eure Tipps und Hilfe.

1) Ich werde circa 12 Monate in Elterzeit gehen und währenddessen das maximal mögliche Elterngeld beziehen. Anschließend werde ich Teilzeit zu meiner Arbeit zurückkehren. Beide Einkünfte werden unterhalb der BBG liegen. Wann wechselt mein Status von "freiwillig gesetzlich" zu "Pflichversichert"?

2) Meine BKK hat angeboten, unsere Tochter für 143 Euro freiwillig gesetzlich zu versichern. Wenn wir uns für die BKK statt private entscheiden und ich ggfs. wieder zum Pflichversicherten werde, wird sie dann in die Familienversicherung rutschen (uns somit beitragsfrei über mich versichert sein?)

3) wenn wir unsere Tochter privat versichern: kann sie jemals wechseln der ist das tatsächlich eine Entscheidung für die nächsten 16-19 Jahre (also bis sie durch Ausbildung oder Studium anderweitig versichert ist)

4) Gibt es Empfehlungen für die Versicherung des Nachwuchses? Momentan erscheint mir die Variante "freiweillig gesetzlich" langfristig beitragsstabiler auch wenn die Leistungen natürlich geringer sind. Andererseits finde ich es schwierig sich bei der privaten auf einen Beitrag einzulassen, der in 10 Jahren vielleicht jeden Rahmen sprengen könnte. Allein der Beitrag meines Mannes ist in den letzten 5 Jahren um rund 35% erhöht worden (ohne Leistungsänderung)

5) ich habe gelesen, dass es gesetzliche Versicherungen geben soll, die freiwillig Versicherte auch in der Elternzeit beitragsfrei versichern. Kann das jemand bestätigen bzw. hat einen Tipp, um welche KK es sich handelt. Würde sich dann ggfs. ein Wechsel für mich lohnen?


Ganz vielen Dank im voraus für Feedback!

Verfasst: 23.11.2011, 00:19
von roemer70
Hallo Tina,

schonmal eine Teilinfo:

zu 2.)
Der Ausschluss der FV für Eure Tochter hängt nicht an Deinem Status (frw. oder pflichtversichert), sondern an den ganzen Gegebenheiten des § 10 Abs. 3 SGB V: Solange Dein Mann in der PKV ist, mehr verdient als Du und mehr als 50.850 € im Jahr (Wert für 2012), kann Eure Tochter nicht in die FV.

zu 3.)
Wenn im Laufe der Kindheit Eurer Tochter die Ausschlusskriterien (s.o.) nicht mehr greifen, kann sie zu Dir in die FV.

Gruß
roemer70

Hallo Tina

Verfasst: 23.11.2011, 19:47
von Peter1712
Als Ergänzung möchte ich noch anfügen, dass die private Krankenversicherung euer Kind aufnehmen muss wenn dies, innerhalb 2 Monaten nach der Geburt beantragt wird.

Der Vorteil an einer frühen Beantragung ist, dass keine Gesundheitsprüfung gemacht wird, selbst dann nicht, wenn euer Kind (Gott bewahre) mit einer Krankheit zur Welt kommen sollte. Entfällt die Gesundheitsprüfung, gibt es demnach auch keine Risikozuschläge.
Euer Kind darf jedoch nicht in einem höheren Tarif als dein Mann versichert werden (Wenn ihr euch für die gleiche PKV entscheidet). Möchtet ihr das Kind bei einem anderen privaten Versicherer unterbringen, kann der jedoch auf die Gesundheitsprüfung bestehen.

Ich empfehle euch, einfach mal zu vergleichen und euch beraten zu lassen, ob die GKV oder die PKV für euer Kind die bessere Variante ist.
Google doch einfach mal nach: PKV+GKV+Familie
Da gibts einige Seiten die sehr hilfreich sind und Beratungsmöglichkeiten bieten.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

Gruß

Verfasst: 23.11.2011, 20:18
von heinrich
zu 2:
ab de Tag bei dem die Teilzeit (mit einem Entgelt von mehr 400 EUR und nicht mehr als der Jahresarbeitsentgeltgrenze) aufgenommen wird
besteht eine Pflichtversicherung. Die freiwillige Versicherung endet automatisch mit dem Vortag der Pflichtversicherung.

Verfasst: 23.11.2011, 20:24
von heinrich
zu 5:
das musst Du wohl was verwechseln. Dies betrifft einen anderen Sachveralt.

Nämlich
Wenn b e i d e Ehepartner g e s e t z l i c h versichert sind.

Dann wäre der freiwillig versicherten Ehefrau der Weg in die FAMIlienversicherung eröffnet, wenn sie keine FAMI-schädliches Gesamteinkommen (dies ist ein Begriff aus dem Steuerrecht) hat, welches über 375 EUR mtl. (Grenzwert mtl. für das Jahr 2012) liegt
und die freiwillige Versicherung zum Übergang in die FAMI beim Mann kündigen würde.

Aus Vereinfachungsgründen lässt man dann die freiw. Versicherung "stehen" und führt dies beitragsfrei.

Wie gesagt: dies ist der Sachverhalt, wenn BEIDE gesetzlich versichert sind.

Bei Dir liegt ein anderer Sachverhalt vor: Mann ist privat.

Vielen Dank...

Verfasst: 23.11.2011, 21:29
von tina76
... für diese Antworten!