Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
Verfasst: 21.11.2011, 17:25
Hallo,
als arbeitsloser ohne Leistungsbezug bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Beiträge richten sich nach meinen Kapitaleinkünften. Laut Auskunft meiner Krankenkasse können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, von diesen Einkünften abgezogen werden. Sie müßten allerdings von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden, sonst kommt nur der Werbungskostenpauschbetrag zur Geltung (51 Euro). Da meine Werbungskosten deutlich über 51 Euro liegen, möchte ich diese natürlich auch bei der Beitragsbemessungsgrundlage abziehen. Nur woher bekomme ich eine entsprechende Bestätigung?
Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind die Werbungskosten (selbst bei Durchführung der Regelveranlagung) nicht mehr absetzbar. Somit erscheinen diese Kosten nicht mehr im Einkommenssteuerbescheid, der bisher als Nachweis diente. Obwohl ich das Finanzamt bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung bat, mir die Werbungskosten trotzdem zu bescheinigen, steht auf dem Bescheid lediglich, daß die erklärten Werbungskosten von xxx Euro ohne Prüfung nicht berücksichtig wurden, da halt nur der Sparerpauschbetrag Anwendung findet.
Ist die von der Krankenversicherung geforderte öffentliche Bestätigung rechtens? Wo kann man so eine erhalten.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!
als arbeitsloser ohne Leistungsbezug bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Beiträge richten sich nach meinen Kapitaleinkünften. Laut Auskunft meiner Krankenkasse können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, von diesen Einkünften abgezogen werden. Sie müßten allerdings von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden, sonst kommt nur der Werbungskostenpauschbetrag zur Geltung (51 Euro). Da meine Werbungskosten deutlich über 51 Euro liegen, möchte ich diese natürlich auch bei der Beitragsbemessungsgrundlage abziehen. Nur woher bekomme ich eine entsprechende Bestätigung?
Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind die Werbungskosten (selbst bei Durchführung der Regelveranlagung) nicht mehr absetzbar. Somit erscheinen diese Kosten nicht mehr im Einkommenssteuerbescheid, der bisher als Nachweis diente. Obwohl ich das Finanzamt bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung bat, mir die Werbungskosten trotzdem zu bescheinigen, steht auf dem Bescheid lediglich, daß die erklärten Werbungskosten von xxx Euro ohne Prüfung nicht berücksichtig wurden, da halt nur der Sparerpauschbetrag Anwendung findet.
Ist die von der Krankenversicherung geforderte öffentliche Bestätigung rechtens? Wo kann man so eine erhalten.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!