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Krankengeld wird verweigert. Bitte um Hilfe WICHTIG!!
Verfasst: 21.11.2011, 14:46
von pfirsich30
Hallo an Alle,
ich habe mal eine Frage bezüglich eines Problemes meiner Schwester. Sie lebte mit Ihrem Freund zusammen und beide hatten dann später keine Arbeit mehr und beantragten zusammen HARTZ 4. Ihr Freund fand doch arbeit und ihr wurde der Antrag abgelehnt, weil er genug verdient und sie keinen Anspruch hat und "angeblich soll er auch die Krankenkassenkosten zahlen für sie"
Jetzt sind sie schon einige Zeit getrennt und meine Schwester hatte auch wieder einen Job. Sie wurde wegen einer Krankheit krank geschrieben und 6 Wochen bezahlter der Arbeitgeber. Dann kam aber nichts von der Krankenkasse. Als sie sich meldete sagt man ihr, sie hätte keinen Anspruch auf Krankengeld, da noch Schulden bei der Krankenkasse offen wären. Ihr Ex Freund hätte in den Jahren für sie die Gebühren der Krankenkasse zahlen sollen, dieses aber nicht gemacht und so wären 3800 Euro Schulden da.
Sie solle sich ans Arbeitsamt wenden. Dieses lehnt aber ab und verweist aufs Sozialamt. Und dieses sagt, es übernehme keine Schulden.
Was soll meine Schwester jetzt machen? Sie bekommt kein Geld, kann ihre Wohnung nicht zahlen und Auto wurde schon zwangsabgemeldet und nicht Mal Geld für Lebensmittel hat sie.
Man kann sich beim Partner nicht mitversichern, wenn man nicht verheiratet ist, aber wieso muss der Partner die Krankenversicherungskosten übernehmen für sie? Arbeitslosengeld 2 wurde ihr verweigert ja, eben weil der Partner genug verdient hat.
Kann es wirklich sein, dass alles Rechtens ist. Für mich klingt das alles merkwürdig.
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen und evtl. fachkundigen Tipps. Es kann doch nicht sein, dass sie kein Geld bekommt und Schulden bezahlen soll, wovon sie nicht mal wusste, dass der Partner diese nicht zahlte. (angeblich hätte er 200 Euro im Monat an die DAK schicken sollen) ???
Vielen Dank und freundliche Grüße im Vorraus
Pfirsich
Verfasst: 21.11.2011, 15:13
von Avatar
Hallo,
ich hab zwar keine Ahnung wie es rechtlich ist, aber das klingt sehr sehr komisch. Glaube nicht, dass das so richtig ist, aber es gibt komische Sachen hier in diesem Staat der ja achso Sozial sein soll.
Aber auch wenn alles so richtig gewesen ist, stimmt da doch was nicht. Kamen nie Mahnungen von der Kasse? War deine Schwester nie beim Arzt in der Zeit?
Seit wann bekommt sie kein Geld. Wieso ist das Auto schon zwangsabgemeldet???
OK Sozialamt zahlt keine Schulden, aber warum bekommt sie nicht wenigstens etwas zum überleben????
Irgendwas stimmt da ganz und garnicht. Entweder haben die Ämter mist gemacht oder deine Schwester ist nicht ganz erlich zu dir????
LG
Avatar
Verfasst: 21.11.2011, 15:37
von pfirsich30
Hallo nochmal,
also ich habe sie gerade noch mal gefragt. Sie hat dann Mahnungen bekommen aber dennoch hat er nie bezahlt nie bezahlt. Ihr Ex arbeitete in eine Firma bei einem Bekannten, war zwar angemeldet da bei der Firma, aber er besaß komischerweise kein Bankkonto und hat das Geld dann immer bar bekommen. Und er war/ist Alkoholiker. Meine Schwester konnte so das Geld nie überweisen für die Krankenkasse.
Hmm alles ärgerlich. Dann ist es ja einersteits verständlich, dass das die KK nicht zahlen will. Aber das Sozialamt muss dann doch zahlen, zwar nicht die Schulden aber eine Grundsicherung. Die können doch nicht sagen, bezahlen Sie erst die Schulden. Wovon denn? Alles merkwürdig.
LG
Verfasst: 21.11.2011, 15:44
von GerneKrankenVersichert
Da hat deine Schwester ja einige Baustellen offen.
Zunächst die rückständigen Beiträge: Da ist sie Beitragsschuldner und wurde bestimmt mehr als einmal deswegen angeschrieben. Unter anderem, als ihr das Ruhen der Leistungen nach § 16 Abs. 3a SGB V mitgeteilt wurde.
Sie hat nun folgende Möglichkeiten, um das Ruhen der Leistungen zu beenden: Sie schließt mit der DAK eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung und zahlt die Raten pünktlich - dann erhält sie das Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze.
Oder aber sie lässt die Bedürftigkeit vom Sozialamt prüfen, ob diese in dem Fall leistungspflichtig sind, weiß ich nicht, aber selbst wenn sie keine Leistungen bekäme, soll sie der Kasse eine Bescheinigung über die Bedürftigkeit vorlegen, dann wird das Ruhen der Leistungen beendet und sie bekommt ebenfalls Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze.
Verfasst: 21.11.2011, 16:37
von pfirsich30
Hallo,
wie kann ich das jetzt genau verstehen mit der Pfändungsfreigrenze? Sie bekommt ja gerade gar nichts und kann somit keine Ratenzahlungen anbieten. Höchstens wenn die DAK die Raten gleich abzieht, Aber meine Schwester hat ca. 700 Euro netto verdient. Krankengeld 70 % wären dann 490 Euro. Davon muss sie die Miete zahlen von 250 Euro, das heißt 240 Euro zum Leben, dann noch Strom, Auto, Telefon, Nahrung, Hund....da bleibt dann nichst über für eine Ratenzahlung oder wie ist das geregelt dann?
Sie sagte, sie hat damals die Mahnungen bekommen, aber Geld hatte ja nur ihr Partner. Der aber bekam sein geld am Monatsende bar auf die Hand und er "versoff" es gleich (alkoholiker). Sie musste schon immer mit dem Geld für die Miete kämpfen. Später machte sie mit dem Chef von ihm ein Abkommen, dass sie das Geld für die Miete bekommt und somit pünktlich bezahlen konnte. Man man ist alles schwierig. Sie ist jetzt getrennt lebend von ihm und ja nun krankgeschrieben, hat seit ca. 1 Jahr auch wieder durch ihre Arbeit Bezüge an die KK gezahlt.
LG
Verfasst: 21.11.2011, 19:34
von Lady Butterfly
Sie hat nun folgende Möglichkeiten, um das Ruhen der Leistungen zu beenden: Sie schließt mit der DAK eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung und zahlt die Raten pünktlich - dann erhält sie das Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze.
da bin ich anderer Meinung: Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze muss auf jeden Fall sicherzustellen. Sinn und Zweck der Pfändungsfreigrenze ist ja eben, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen sind die §§ 51 ff. SGB I
§ 51 Abs. 1 SGB I
Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.
§ 54 SGB I
(2) Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
trotzdem ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich mit Krankenkasse in Verbindung zu setzten, damit die Schulden mal irgendwann sinken....
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 21.11.2011, 20:04
von pfirsich30
Hallo,
na aber was kann sie denn jetzt am Besten machen? Die DAK hätte wohl nur gesagt, sie soll sich wegen Geld ans Arbeitsamt wenden. Da sie ja noch einen Job hat, nur halt schon 9 Wochen krank geschrieben ist, fühlt sich das Arbeitsamt nicht zuständig und verweist aufs Sozialamt. Und diese wiederum sagte dann, dass sie nichts zahlen würden bzw. keine Schulden übernehmen.
Ist ja ein Teufelskreis.
Aber wie kann es sein, dass man sich beim Partner nicht mitversichern, wenn man nicht verheiratet ist, aber er dann die Beiträge mit übernehmen soll?
LG
Verfasst: 21.11.2011, 20:21
von Czauderna
pfirsich30 hat geschrieben:Hallo,
na aber was kann sie denn jetzt am Besten machen? Die DAK hätte wohl nur gesagt, sie soll sich wegen Geld ans Arbeitsamt wenden. Da sie ja noch einen Job hat, nur halt schon 9 Wochen krank geschrieben ist, fühlt sich das Arbeitsamt nicht zuständig und verweist aufs Sozialamt. Und diese wiederum sagte dann, dass sie nichts zahlen würden bzw. keine Schulden übernehmen.
Ist ja ein Teufelskreis.
Aber wie kann es sein, dass man sich beim Partner nicht mitversichern, wenn man nicht verheiratet ist, aber er dann die Beiträge mit übernehmen soll?
LG
Hallo,
das ist eben die Gesetzgebung, wobei man unterscheiden muss
zwischen Krankenversicherung/ Familienversicherung und
ALG2/häusliche Gemeinschaft.
Im vorliegenden Fall ist es erst mal so, dass eine Familienversicherung deshlab nicht möglich ist, weil du eben nicht verheiratet warst oder bist - da spielt alles andere keine Rolle - nicht verheiratet, keine Familienversicherung.
Dass das Sozialamt nicht auch die Krankenversicherung übernimmt hat direkt mit der Krankenkasse nichts zu tun. Das Sozialamt sagt eben sinngemäss -
"Ihr lebt zusammen in einer Wohnung - der eine hat soviel Einnahmen, davon kann er den anderen mit unterhalten, und dazu gehört eben auch die
Krankenversicherung".
Der Krankenkasse ist es total egal ob ihr Mitglied mit jemanden zusammen wohnt oder nicht, ob der arm oder reich ist, interessiert sie auch nicht.
Die Krankenkasse will ihren Beitrag vom Mitglied, und nur von dem.
Wenn dieser Beitrag dann trotz Mahnung nicht gezahlt wird, dann werden alle Leistungen versagt, ausgenommen die Notfallbehandlungen (In früheren Zeiten wärst du nach 2,5 Monaten Beitragsrückstand aus der Kasse geflogen und hättest gar keinen Versicherungsschutz mehr gehabt).
Jetzt gilt es eben das Beste aus der Sache zu machen und sich zu kümmern,
z.B. es hinzubekommen, dass die Erkrankung für die nun Krankengeld dem Grundsatz nach zu zahlen wäre als Notfall anerkannt wird - das ist mit Sicherheit nach 9 Wochen nicht einfach.
Mehr kann und will ich aus verständlichen Gründen nicht zu diesem speziellen Fall schreiben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.11.2011, 20:48
von Lady Butterfly
na aber was kann sie denn jetzt am Besten machen? Die DAK hätte wohl nur gesagt, sie soll sich wegen Geld ans Arbeitsamt wenden. Da sie ja noch einen Job hat, nur halt schon 9 Wochen krank geschrieben ist, fühlt sich das Arbeitsamt nicht zuständig und verweist aufs Sozialamt. Und diese wiederum sagte dann, dass sie nichts zahlen würden bzw. keine Schulden übernehmen.
ich würde an ihrer Stelle zwei Dinge tun:
1. die Krankenkasse auffordern, das Krankengeld auszuzahlen - und wenn sie es mit den Schulden verrechnen möchte - verlangen, dass der Pfändungsfreibetrag berücksichtigt wird.
2. eine Möglichkeit suchen, die Schulden abzuzahlen: vielleicht aus Erspartem, wenn nicht vorhanden, Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Vielleicht bringt es auch schon was, das Einkommen in der fraglichen Zeit nachzuweisen - eventl. kann auch so die Beitragsschuld sinken.
was auf keinen Fall was bringt: den Kopf weiter in den Sand stecken
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 21.11.2011, 20:54
von Avatar
Lady Butterfly hat recht. Ich schätze deiner Schwester war zu der Zeit einiges über den Kopf gewachsen bei den ganzen Problemen.
Wenn sie da raus will wird es hard werden. (Nebenbei hat sie ja anscheinend den ersten wichtigen Schritt gemacht [Trennung])
Anscheinend hat deine Schwester die Kasse die ganze Zeit ignoriert und jetzt machen die das auch. Verständlich, aber da sollte man doch vernünftig drüber reden können. Geht doch beide mal zusammen hin. Und sprecht mit einem SB persöhnlich.
Wünsche euch viel Kraft
lg
Avatar
Verfasst: 21.11.2011, 21:00
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:Sie hat nun folgende Möglichkeiten, um das Ruhen der Leistungen zu beenden: Sie schließt mit der DAK eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung und zahlt die Raten pünktlich - dann erhält sie das Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze.
da bin ich anderer Meinung: Krankengeld bis zur Pfändungsfreigrenze muss auf jeden Fall sicherzustellen. Sinn und Zweck der Pfändungsfreigrenze ist ja eben, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen sind die §§ 51 ff. SGB I
Aber erst dann, wenn die Leistungen nicht mehr nach § 16 Abs. 3 a SGB V ruhen. Deshalb meine Hinweise, erst das Leistungsruhen anzugehen.
Verfasst: 23.11.2011, 14:05
von pfirsich30
Hallo nochmal,
danke für die Antworten, aber so richtig weiß ich immer noch nicht, was sie jetzt machen kann. Morgen will sie zum Sozialamt, hatte von denen ein Schreiben per Post bekommen, wo sie angeben soll, die Höhe der Miete und was sie verdient hat und die ärztlichen Atteste usw.
Danach will sie zur DAK direkt hinfahren. Ich komme dann mit und werde mir das auch mit anhören. Klar sie möchte anbieten, die Schulden in Raten abzutragen (3800 Euro), wenn sich die DAK darauf einläßt, dann bekommt sie ab dem Tag Krankengeld oder auch rückwirkend? Sie bekommt schon seit 2 Monaten kein Geld. Die DAK darf dann von dem Krankengeld was zurückbehalten für die Raten, aber nur im Pfändungsfreibetrag?
Meine Schwester war seit ca. 8 Monaten am arbeiten und hat auch in die KV eingezahlt dann. In den anderen Jahren wo der Ex für sie aufkommen musste war sie nie beim Arzt und hat somit auch nie die Krankenkasse in Anspruch genommen.
Also muss die DAK Krankengeld zahlen, wenn eine Ratenzahlung bis zur Pfändungsgrenze angeboten wird????
Ich bitte um zahlreiche Antworten, denn morgen ist der Termin bei der DAK.
Und wieso kann man in diesem speziellen Fall nicht mehr sagen? Man muss keine Tipps geben , wie man bei der KK was rausholen kann einfgach sachlich antworten. ES geht ja nun mal darum, das meine Schwester KEIN Geld bekommt. Sicherlich ist sie einerseits selbst Schuld, was ich ihr auch mehrmals sagte, aber damit ist ihr jetzt nicht geholfen.
Liebe Grüße
Verfasst: 23.11.2011, 19:45
von pfirsich30
Hat noch einer Tipps bitte.
LG