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Schweigepflichtsentbindung

Verfasst: 21.11.2011, 10:43
von Tiko
Hallo,
bei einer Vorladung wurde mir durch die Krankenkasse mitgeteilt, dass bei einer Verlängerung der AU Krankengeld gezahlt wird.......OK,
ABER
mir wurde auch gesagt, dass mit diesem "Auszahlschein" auch eine
Schweigepflichtsentbindung für den Arzt gesendet wird. Diese muss ich dann unterschreiben.

MUSS ich das wirklich?
Da ich den Brief noch nicht habe kann ich leider auch nicht genau sagen auf welcher Grundlage.

Ich denke aber, dass die Profis hier wissen was gemeint ist.

Für eine Antwort bedanke ich mich sehr.

Tiko

Verfasst: 21.11.2011, 11:37
von GerneKrankenVersichert
Nein, du musst die Erklärung nicht unterschreiben. Es ist genau geregelt, welche Auskünfte deine Krankenkasse von deinem Arzt anfordern darf. Wenn sie darüber hinausgehende Auskünfte haben möchte, soll sie im Einzelfall bei dir anfragen und keine Blankovollmacht verlangen.

Verfasst: 21.11.2011, 13:09
von Tiko
Hallo GerneKrankenVersichert,
zurst vielen Dank für die Antwort.

Könntest Du mir eventuell sagen wo das steht?

Viele Grüße
Tiko

Verfasst: 21.11.2011, 15:09
von GerneKrankenVersichert
Eine gute Übersicht findest du hier: aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/

Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern

Verfasst: 23.11.2011, 13:48
von Cube07
Bin auch der Meinung das du dies auf keinen Fall unterschreiben musst.
Der Link ist ganz gut dafür!
Dennoch ist http://www.pkv-wahl.de ein um einiges besserer Berater!

Liebe Grüße

Verfasst: 05.12.2011, 08:29
von Tiko
Hallo,
zuerst Danke für den Link und die Antworten.

Es ist soweit die Krankenkasse hat mir die "Einwilligungserklärung" gesendet.

Ich bin halt nur etwas unsicher was die Zahlung des Krankengeldes betrifft.
Also ich unterschreibe nicht, aber mir kann dann auch nicht das Krankengeld gesperrt werden???????????????????

Ich fühle mich von der Mitarbeiterin der Krankenkasse auch ziemlich verar...
Am 16.11. Schreiben der Krankenkasse mit Einladung, da Arbeitgeber ab 20.11. kein Krankengeld mehr zahlen muss.
Bei der Einladung teilte Sie mir mit, wenn meine Krankheit am 18.11.2011 (erneuter Arztermin) weiter besteht soll ich anrufen und sie sendet mir den Auszahlschein mit der Einwilligungserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht. Den Krankenschein habe ich durch meine Mutter sofort zur Krankenkasse bringen lassen. Somit eigentlich klar, dass mir der Auszahlschein gesendet wird. Über eine Woche später kein Brief der Krankenkasse. Eine Email am 29.11. brachte nur das Ergebnis, dass ich den Auszahlschein am 03.12.2011 erhalten habe. Auf dem Krankenschein war aber ersichtlich, dass ich bis 02.12.2011 arbeitsunfähig war und dann erneut zum Arzt musste. Ich musste also ohne Auszahlschein zum Arzt.
Dies obwohl die Mitarbeiterin der Krankenkasse wusste, dass dieser Arzt nicht bei mir um die Ecke ist (40km).

In dem Schreiben am 03.12.2011 ´nun der Auszahlschein mit der Erklärung sowie dem Satz: "Die Unterlagen wurden bisher nicht versandt, weil ich auf Ihren Anruf gewartet habe...............ich bitte Sie mich zurück zu rufen."

Das Gespräch bei der Krankenkasse verlief so, dass mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagen wollte welche OP ich machen lassen soll.
Aus diesem Grund wäre mir ein auschließlich schriftlicher Kontakt lieber.

OK, ich rufe sie dann an.

Ich bin vom Thema abgekommen, aber irgendwie ist es alles so fremd. Seit über 20 Jahren arbeite ich, man geht so dann und wann auch krank arbeiten und es ist schon schlimm genug, wenn man krank ist, wenn man manchmal an allem zweifelt, dann kommt noch die Krankenkasse und behandelt ein so. Auch bin ich seit über 20 Jahren MItglied bei dieser Kasse................

Gut, nun aber zum Thema:
Sie können mir aber nicht das Krankengeld verwehren, wenn ich nicht unterschreibe????????

Viele Grüße
Tiko

NACHTRAG: MUSS ICH ANRUFEN?

Verfasst: 05.12.2011, 10:24
von Tiko
Hallo ,
wie oben geschrieben soll ich die Mitarbeiterin der Krankenkasse anrufen, jedoch wäre mir nach meinem Besuch bei der Krankenkasse am 16.11.2011 ein rein schriftlicher Kontakt lieber.

Hätte mir die Mitarbeiterin nicht auch in dem Schreiben eventuelle Fragen
stellen können?

Für eine Antwort bedanke ich mich sehr.
Tiko