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Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 21.11.2011, 09:54
von Bossi
Hallo zusammen,
habe dieses Jahr Gewerbe angemeldet als Gebäudereiniger.
hatte seit 25 Jahren nix zutun mit dem Amt/Sozialamt/Arbeitamt.
Jetz habe ich mich bei Arbeitlosengeld 2 angemeldet, weil ich keine andere wahl hatte. und das gewerbe wieder abgemeldet. habe mich 25 jahren durch geschlagen wolte nie was zutun haben mit das Amt. aber jetzt geht leider nicht mehr anders. bin jetz 45 jahre und somit brauche ich eine Krankenversicherung!.
IKK Krankenversicherung antwort!!.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
aufgrund Ihrer Angaben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Mitgliedschaft bei unserer Kasse nicht möglich ist.
Sie waren vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II selbständig tätig. Krankenversichert sind Sie seit 20 Jahren nicht mehr.
Gemäß § 5 Absatz 5a SGB V ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich selbständig erwerbstätig war.
Somit enststeht durch den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht und auch keine Mitgliedschaft bei unserer Kasse.
Freundliche Grüße
Das Problem ist, vor über 20 Jahren gabt nur überweisung scheine Sozialamt Köln. somit war ich nie in eine Krankenkasse gewessen.
also gehöre ich nicht zu Paragraph § 5 Absatz 5a SGB V!.
Sondern zu Paragraph Abs. 1 Nr. 2 a SGB V)!.
das habe ich im auch nochmals geschrieben, seine antwort war wie Volk!.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Bevor ich mich zum Sachverhalt äußere bitte ich Sie mir mitzuteilen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse (bitte Name und Mitgliedschaftsende angeben) oder privaten Krankenversicherung Sie zuletzt versichert waren.
Freundliche Grüße
Bitte um Mithilfe!!.
Für eine Antwort bedanke ich mich sehr.
Gruß Bossi
Verfasst: 21.11.2011, 11:38
von GerneKrankenVersichert
Warst du wirklich noch nie in einer GKV? Z. B. über die Eltern mitversichert?
Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen
Verfasst: 21.11.2011, 13:33
von Bossi
hi GerneKrankenVersichert, zu den früheren zeiten gabt es nur Überweisung scheine.vom Sozialamt.
heute morgen haben ich auf der stelle angerufen, mit den Sozial scheinen
bzw Überweissung scheine. die sagte zu mir die können mir nix aushändigen.
Gruß Bossi
Verfasst: 21.11.2011, 15:14
von GerneKrankenVersichert
Also Bossi, das wäre ein Fall für Rossi
.
Am 01.04.2007 - warst du da hauptberuflich selbständig tätig? Wenn ja, bis wann? Bis unmittelbar vor den Bezug von ALG 2?
Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen
Verfasst: 21.11.2011, 17:19
von Bossi
hi GerneKrankenVersichert, habe mein Gewerbe Angemeldet am 27.05.2009.
aber in Sarland und um gemeldet am in köln den:14.06.2011.
und jetz wohne ich in München. Arbeitlosengeld erst seit 14 tagen dieser Jahr.
das Gewerbe habe ich hauptsetzlich angemelden für Luxemburg, damit ich drübern arbeiten kann. man braucht einen deutsche gewerbe ansonsten bekommt man keine Genemigung für Luxemburg.
Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 21.11.2011, 19:24
von Bossi
Heute habe ich wieder einen E-Mail bekommen von Herr .....
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
in unserem ersten Telefonat haben Sie mir erklärt, dass Sie bis unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II hauptberuflich selbständig erwerbstätig waren.
Somit werden Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht versicherungspflichtig, da Sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und zu den in Absatz 5 genannten Personen (= hauptberuflich selbständig erwerbstätig) gehören.
Eventuell besteht die Möglichkeit einer Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V, diese müssten Sie aber bei der AOK Köln beantragen.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann.
Freundliche Grüße
Verfasst: 21.11.2011, 20:13
von ratte1
Hallo,
für mich ist ein Rätsel, warum die AOK Köln eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V prüfen soll, wo der TE doch offenbar nie dort versichert war. Für mich ist das ein billiger Trick, um den TE loszuwerden und an eine andere KK weiterzureichen (auch wenn man genau weiß, dass diese nicht zuständig sein kann)
MfG
ratte1
Verfasst: 21.11.2011, 20:49
von Rossi
Nun denn, ich würde jetzt erst einmal ermitteln, ob Du in Deinem Leben irgendwann einmal gesetzlich versichert gewesen bist.
Es mag zwar sein, dass Du dich nur noch an die Krankenscheine des Sozialamtes erinnerst, aber Du musst deine grauen Gedächtniszellen jetzt mal aktivieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Eltern schon bei der Geburt Sozialhilfe erhalten haben und immer Krankenscheine vom Sozialamt erhalten haben.
Also lege nun mal los.
Auf der anderen Seite kriegen wir Dich auch anders wieder in die Solidargemeinschaft, aber dies ist mit hohen Nachzahlungen und viel Schreiberei verbunden.
Also strenge Dich mal an.
Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 21.11.2011, 21:11
von Bossi
Hallo zusammen, erstmal Dankeschön das ihr mir zurück schreibt.
Rossi mich haben meine Großeltern groß Gezogen, die leider ne längerezeit verstorben sind. ich weiß das meine Großeltern in der AOK in Köln Versichert waren. ich war bei der AOK köln Gewessen vor drei oder vier tagen. die sagten ich stehe nicht bei denen im Computer.
Heute haben ich angerufen, an meinen Früheren Ort wo meine Großeltern bist zu letz gemeldet waren. die sagten mir am Telefon das Arbeitlosen geld 2 Müste sich um mich kümmern und mich versichern das wäre denen ihre Pflicht. ich fragte die frau ich brauchen irgend entwas von früher wie auch immer. für die jetzige neu anmeldung Krankenkasse. sie sagte mir sie kann mir nicht Aushändigen.
Gruß Bossi
Re: Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 21.11.2011, 21:31
von ratte1
Bossi hat geschrieben: mich haben meine Großeltern groß Gezogen, die leider ne längerezeit verstorben sind. ich weiß das meine Großeltern in der AOK in Köln Versichert waren.
Wenn das länger her ist, kann es natürlich sein, dass es nur in alten Karteienkarten steht (wenn die denn noch vorhanden sind), aber nicht in die EDV übernommen wurde. Andererseits ist die Familienversicherung über die Großeltern zumindest früher auch eher die Ausnahme gewesen.
Bis wann könnte denn die Familienversicherung über die Großeltern bestanden haben?
MfG
ratte1
Verfasst: 21.11.2011, 22:34
von Rossi
Hm, ratte1
Andererseits ist die Familienversicherung über die Großeltern zumindest früher auch eher die Ausnahme gewesen
Wenn es ein Pflegekind war und dies in der Satzung so geregelt war?
Wenn der Poster heute 45 Jahre alt ist, dann ging damals ne Familienversicherung, wenn überhaupt bis 1989. Dann sind wir im Bereich der guten alten RVO.
Aber die Idee mit der Karteikarte ist super.
Die Karteikarten wurden damals nach dem Namen des Mitglieds geführt und auf der Rückseite wurden die Familienangehörigen eingetragen, wenn ich mich nicht irre..
D.h., man müsste nach dem Namen des Opas oder Oma die Karteikarte suchen und dort auf die Rückseite sehen. Vermutlich hatte Opa oder Oma einen anderen Hausnamen als Bossi. Da sucht man sich schon nen Wolf und findet nix, wenn wenn nach Bossi und nicht nach Rossi sucht!
Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 22.11.2011, 01:22
von Bossi
Hallo Nochmal, Rossi du hast recht die hatte auch einen anderen Nachnamen.
meine mutter war damals 15 oder 16 Jahren sie war zu deren zeit zu jung gewessen. ich habe meine Mutter Nachnahmen auch meine Omas Nachnamen. mein Opa und Oma haben Später Geheiratet.
hm.. Familien Versicherung da war ich so 20 Jahre.
bei dem alten haus Arzt bin ich im Computer 1993.
da steht auch nur Sozialamt Köln, Sorry habe ich vergessen zusagen.
bist 1996 oder 1998 war ich auch Versichert gewessen.
Wieso finde die mich den nicht!!.
Eins verstehe ich nicht, wieso könnte die frau mir nicht heute auskünft geben wie die versicherung damals hisste!.
Wieso sagte die Dame vom damaligen bezirkamt mir heute am Telefon sie kann mir nicht Heraus geben!. ich finde da stimmt Irgend was nicht!.
was ist den RVO, und eine Karteikarte Rossi/Ratte1!!!!!!!!!.
und danke liebe leute das ihr so nett seit und mir helfen wolt und antwortet.
Gruß Bossi
Verfasst: 24.11.2011, 23:17
von Rossi
Nun denn, zunächst möchte ich mal etwas klar stellen.
Zitat:
da steht auch nur Sozialamt Köln, Sorry habe ich vergessen zusagen
Das Sozialamt gewährt die sog. Krankenhilfe und lässt dies über Krankenkassen durchführen. Dies ist aber keine Krankenversicherung im dem eigentliche Sinne. Dies bringt Dir leider nichts.
Du schreibst:
bist 1996 oder 1998 war ich auch Versichert gewessen.
Wie denn, was denn nu?
Du bist jetzt 45 Jahre alt und offensichtlich noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Mitglied in Erscheinung getreten. So etwas habe ich noch nie gehabt. Du bist ja offensichtlich ein Überlebungskünstler?! Da muss ja gucken, ob Du nicht im Bereich der Künstlersozialversicherung unterzubringen bist (grins).
Hast Du jemals gegen Arbeitsentgelt bei irgendeinem Arbeitgeber gearbeitet?
Wenn ja, wann, wo und wie bist dort versichert gewesen?
Re: Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!
Verfasst: 28.11.2011, 22:53
von zeuys
Bossi hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe dieses Jahr Gewerbe angemeldet als Gebäudereiniger.
hatte seit 25 Jahren nix zutun mit dem Amt/Sozialamt/Arbeitamt.
Jetz habe ich mich bei Arbeitlosengeld 2 angemeldet, weil ich keine andere wahl hatte. und das gewerbe wieder abgemeldet. habe mich 25 jahren durch geschlagen wolte nie was zutun haben mit das Amt. aber jetzt geht leider nicht mehr anders. bin jetz 45 jahre und somit brauche ich eine Krankenversicherung!.
IKK Krankenversicherung antwort!!.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
aufgrund Ihrer Angaben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Mitgliedschaft bei unserer Kasse nicht möglich ist.
Sie waren vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II selbständig tätig. Krankenversichert sind Sie seit 20 Jahren nicht mehr.
Gemäß § 5 Absatz 5a SGB V ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich selbständig erwerbstätig war.
Somit enststeht durch den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht und auch keine Mitgliedschaft bei unserer Kasse.
Freundliche Grüße
Das Problem ist, vor über 20 Jahren gabt nur überweisung scheine Sozialamt Köln. somit war ich nie in eine Krankenkasse gewessen.
also gehöre ich nicht zu Paragraph § 5 Absatz 5a SGB V!.
Sondern zu Paragraph Abs. 1 Nr. 2 a SGB V)!.
das habe ich im auch nochmals geschrieben, seine antwort war wie Volk!.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Bevor ich mich zum Sachverhalt äußere bitte ich Sie mir mitzuteilen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse (bitte Name und Mitgliedschaftsende angeben) oder privaten Krankenversicherung Sie zuletzt versichert waren.
Freundliche Grüße
Bitte um Mithilfe!!.
Für eine Antwort bedanke ich mich sehr.
Gruß Bossi
Hallo Bossi,
ich kann dir nicht wirklich einen nützlichen Tipp geben, eigentlich seit ein paar jahren gilt ja Krankenversicherungspflicht von daher dürften eigentlich keine Probleme mit der Krankenversicherung geben, an sonsten schau mal bei der gelegenheit auf diese Webseite vorbei, wunschderbeitragszahler.de hier kannst du erfahren was man am besten mit der Krankenkassen tuhen muss.
Viel spass.
Zeuys.
Verfasst: 29.11.2011, 06:27
von Kein Zuschauer mehr
Hallo Bossi,
um welche IKk handelt es sich genau?
Anna