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Nachzahlung von Pflegegeld

Verfasst: 21.11.2011, 00:40
von Tina71
Hallo,
ich habe folgendes Problem, versuche es aber in der Kurzform.
Ich habe meine Mutter gepflegt mit Stufe 1.Das Pflegegeld ging immer auf mein Konto.Im Juli haben wir Stufe2 beantragt.Es kam aber nie zu einer Begutachtung weil meine Mom ständig im Krankenhaus war.
Sie ist am 5.10. dann leider verstorben und paar Tage später bekam ich ein Formular von der Kasse das ich ausfüllen musste weil die prüfen wollten ob Stufe2 vorlag damit sie mir das Geld nachzahlen können.
Ich bekam einen Brief indem stand das Stufe2 bewilligt worden wäre und ich die knapp 700€ nachgezahlt bekomme...
Nach 10 Tagen habe ich mal nachgefragt und der Herr von der Kasse sagte dann, ich würde nichts bekommen solange ich keinen Erbschein vorlege.Den habe ich nicht weil ich das Erbe ausgeschlagen habe..
Nun meine Frage..gehört diese Nachzahlung tatsächlich in die Erbmasse oder wollen die sich nur drücken..??
Vielen lieben Dank für eine Antwort

Verfasst: 21.11.2011, 10:54
von Czauderna
Hallo,
nein, die Pflegekasse hat recht.
Das Pflegegeld steht dem zu Pflegenden zu, dies auch dann, wenn aufgrund seiner Anweisung das Geld auf ein anderes Konto gezahlt wird.
Das bedeutet, das im Todesfall nur die Erben Anrecht auf ein eventuell nachzuzahlendes PFlegegeld haben - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna

Nachzahlung

Verfasst: 04.12.2011, 13:15
von GKV-Fachmann
Hallo,

ich muß Czauderna recht geben.

Das Pflegegeld steht dem zu Pflegenden zu. Das heißt, daß Geld geht in die Erbmasse.

LG

Verfasst: 04.12.2011, 15:57
von Czauderna
Hallo GKV-Fachmann,

erst mal - herzlich willkommen hier im Forum - auf eine gute Zusammenarbeit.

Damit du siehst, wie es hier zugeht gleich zu Beginn eine "provokative" Frage -
was heißt hier "ich muss Czauderna recht geben" ??

Bedeutet das, "eigentlich will ich ja nicht, aber wo er recht hat, hat er Recht " ?

Ist eher ironisch gemeint, oder nimm es auch als "Begrüssungsscherz".
Gruss
Czauderna

Pflegegeld

Verfasst: 06.12.2011, 22:00
von GKV-Fachmann
Mit leider meinte ich natürlich, daß Tina71 die 700 € nicht bekommen kann, wenn sie das Erbe ausschlägt.

Es war ein Ausdruck des Bedauerns, da hier Recht und Gerechtigkeit aus meiner Sicht nicht übereinstimmt.

LG