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dringende Hilfe

Verfasst: 19.11.2011, 15:05
von Paco2520
Hallo,
ich bin neu hier im Forum aber bräuchte dringend eure Hilfe:
Bin seit Mai auf Depression krank geschrieben. Habe deswegen zuviel getrunken. Habe im September ne Alkoholentwöhnungsthearapy freiwillig gemacht. Nach 5 Wochen wegen mangelnder Betreuung und schlechten Therapeuten abgebrochen. Trotz allem, weil die Klinik verärgert war, arbeitsfähig entlassen. Am nächsten Tag zum Hausarzt, der hat mich AU geschrieben. Woche darauf der Facharzt wg. Depression auch. Krankengeldscheine lückenlos der KK zukommen lassen. Nach drei Wochen, nachdem ich aus der Reha bin, fragte ich die Kasse, wo denn mein Krankengeld ist. Diese antwortete, dass nicht bezahlt wird da meine AU angezweifelt wird. Also kein Geld! Arbeitsamt sagte, rückwirkend wird nicht bezahlt, da erst so spät gemeldet!!!! Ich habe das doch nicht gewusst!! Der MDK hat mich jetzt, auch ohne bperswönlich gesehen zu haben, gesund geschrieben. Fazit: Seit dem 25.10 kein Geld, weil KK erst am 15.11 mitteilte, dass Sie nicht bezahlen. Keine Rückwirkende Leistung des Arbeitsamts. Und jetzt??? Was soll ich machen???

Verfasst: 19.11.2011, 15:23
von Czauderna
Hallo,
sofort Widerspruch einlegen, und das schriftlich. Wenn du die Nachweise über deine weiterbestehende Arbeitsunfähigkeit direkt nach Abbruch der Reha-Massnahme der Kasse eingereicht hast, dann kann die Kasse nicht 14 Tage später einfach so erklären, dass sie die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und dir deshalb kein Krankengeld zahlen. Anzweifeln können und dürfen Sie, auch den MDK einschalten, das müssen sie sogar in fast allen Fällen, aber es muss auch im zeitlichen Ablauf passen, also nicht rückwirkend und vor allen Dingen, erst wenn sich der Versicherte meldet und nach seinem Krankengeld fragt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.11.2011, 17:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.11.2011, 15:29
von Paco2520
Danke für die Antworten. Aber was soll ich machen? Ewig Klagen, Einspruch einlegen und von Hartz 4 leben? Wer bezahlt meine Rechnungen? Ich hatte mich direkt wieder AU gemeldet, und die Kasse informiert mich tatsächlich erst knapp 4 Wochen, dass die das anzweifeln. Der MDK befindet mich auch nach Akteneinsicht für gesund! Das ist alles so eine Frechheit und man kann kaum was dagegen machen da einem die finanziellen Mittel fehlen!!

Gruß
Paco

Verfasst: 20.11.2011, 15:34
von Paco2520
Und noch eins möchte ich Anmerken: Die stellen die Zahlung zum 25.10 ein, informieren mich am 15.11 auf Nachfrage!!! Und bei meinem Einspruch verweisen Sia darauf, dass es keine aufschiebende Wirkung bzw. Verpflichtung gibt. Das sind doch aaes Bastarde!!!

Verfasst: 20.11.2011, 15:51
von GerneKrankenVersichert
Paco2520 hat geschrieben:Das sind doch aaes Bastarde!!!
Genau. Immer feste druff.

Hat dein Arzt denn die weitere Krankschreibung begründet? Dazu ist er nach § 4 Abs. 4 der AU-RL verpflichtet, wenn er die Arbeitsunfähigkeit abweichend von der Feststellung der Rehabilitätionseinrichtung attestiert.

Verfasst: 20.11.2011, 16:13
von Paco2520
Ja klar, hat er. Als die AU bei der KK eintraf hat diese meinen HA angeschrieben und er hat das begründet! :evil:

Verfasst: 20.11.2011, 16:20
von Czauderna
Hallo

"Das sind doch aaes Bastarde!!!"

Das ist eigentlich nicht der Stil, der hier gepflegt wird - es wäre schön, wenn du sachlich bleiben könntest - Danke.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2011, 16:29
von Paco2520
Sorry, meiner eigentlich auch nicht. Bin nur emotional seit Tagen, da man so hilflos ist und nicht weiter weiss...

Verfasst: 20.11.2011, 16:54
von GerneKrankenVersichert
Hat der Hausarzt eine Erst- oder Folgebescheinigung ausgestellt?

Verfasst: 20.11.2011, 16:59
von Paco2520
Hallo,
das war meines Erachtens eine Folgebescheinigung. Bin seit Mai auf Depressionen krankgeschrieben, hatte im September freiwillig ne Alkoholentwöhnugskur gemacht und bin jetzt seit dem 26.10 wieder auf Depression krankgeschrieben.

Verfasst: 20.11.2011, 17:02
von GerneKrankenVersichert
Es ist aber wichtig, ob Erst- oder Folgebescheinigung angekreuzt wurde. Bei einer Erstbescheinigung kann die Krankenkasse die AU anzweifeln und kein Krankengeld zahlen, bei einer Folgebescheinigung kann sie das Krankengeld nach meiner Einschätzung erst für die Zukunft einstellen. Wie jetzt allerdings die am Anfang fehlende Begründung des Arztes sich auf die Rechtslage auswirkt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Verfasst: 20.11.2011, 17:08
von Paco2520
Danke GKV,
in meinen Augen darf die KK auch erst nach Gutachten zukünftig das Geld einstellen, falls diese mich für gesund erklären. Aber nach drei Wochen bzw. 4 Wochen einfach zu sagen, wir bezahlen nicht, ist meiner Erkentnis nach schon gesetzeswiedrig!!! Mein Artz wird mir ne Folgebescheinigung attestiert haben. Mein RA meinte nur, weiter krank schreiben lassen, Hatz 4 beantragen und Klagen! Aber dazu fehlen mir die fin. Mittel. Das ist alles so unglaublich...

Verfasst: 20.11.2011, 17:12
von GerneKrankenVersichert
Naja, wie es mit der weiteren Krankschreibung aussieht, sollte dein Arzt und nicht dein Rechtsanwalt entscheiden. So wie ich das verstehe, hast du im Moment kein Arbeitsverhältnis, dann müsste der MDK ein positives/negatives Leistungsbild erstellt haben. Das solltest du dir anfordern und dann soll dein Arzt entscheiden, ob er diesem zustimmt - dann müsstest du dich bei der Agentur melden - oder aber nicht und einen Widerspruch schreibt.

Verfasst: 20.11.2011, 17:18
von Paco2520
ja, ich werde mich jetzt arbeitssuchend melden, auch wenn ich mich gesundheitlich nicht dazu in der Lasge sehe. Mein HA und Facharzt sehen das auch so. Aber was soll ich machen???