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Familienversicherung möglich?

Verfasst: 16.11.2011, 16:43
von Fussballer
So nun habe ich auch mal ein Anliegen ^^

Folgende Konstellation:

Vater (Rentner) einer Bekannten hat vor einigen Jahren geheiratet, seine Frau stammt aus Frankreich... sie ist aktuell bei ihm in der Familienversicherung mitversichert...

Nun kam eine Anfrage der Krankenkasse zu den Familienverhältnissen... Ehefrau, Kinder, Einkommen, etc...
In diesem Zusammenhang habe ich mitbekommen, das sie 1. eine Rente aus Frankreich bekommt (ca. 450 Euro), 2. eine Betriebsrente aus der Schweiz (ca. 500 Euro) und 3. Mieteinnahmen in höhe von knapp 400 Euro hat...

Mich würde es sehr wundern wenn das so in Ordnung sein kann... das Geld wird zwar in Frankreich versteuert aber dennoch kann ich mir schwer vorstellen das sie dann einfach so in die Familienversicherung kann...

Nun haben die beiden Bammel, das sie einen Haufen Kohle nachzahlen müssen wenn sie den Bogen ordnungsgemäß ausfüllen (sind beide nicht deutschstämmig und haben den Bogen bisher anscheinend ohne weitere Angaben einfach nur unterschrieben und fertig).

Da sie nie in Deutschland gearbeitet und dementsprechend keine Ansprüche auf eine deutsche Rente hat, fällt eine Versicherung darüber wohl flach.

Meine Meinung: unabhängig ob die Einnahmen im Ausland versteuert werden, muss sie sich hier freiwillig gesetzlich versichern, oder?

Danke vorab für die Hilfe :D

Verfasst: 16.11.2011, 19:55
von Czauderna
Hallo,
ja, das muss sie, zweifelsfrei dann wenn sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland hat.
Allerdings sollte Sie sich trotzdem noch einmal bei der französischen Krankenversicherung erkundigen ob sie aufgrund des Rentenbezugs nicht auch dort versichert sein könnte und hier die Kasse im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens in Anspruch nehmen könnte - was ich allerdings nicht glaube.
Gruss
Czauderna
PS. Selbstverständlich bleibt ihr auch der Weg in die PKV frei (wenn die sie nimmt)

Verfasst: 16.11.2011, 21:44
von Rossi
Ich würde mich definitiv in Frankreich erkundigen.

Denn vielfach hängt an den Renten innerhalb der EU eine Krankenversicherung. Ich habe mir mal sagen lassen, dass nur in Deutschland die sog. KVdR-Voraussetzungen sehr streng sind. In fast allen anderen Ländern der EU hängt fast immer eine Krankenversicherung.

Auf jeden Fall Kontakt mit der Kasse aufnehmen. So etwas ist schon heftig, denn die Voraussetzungen für die Familienversicherung liegen ganz offensichtlich nicht vor.