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Befristeter Vertrag (2Monate) kein Krankengeld ?

Verfasst: 16.11.2011, 11:48
von bonita
Ich hab da mal eine Frage :) ,

ich hab am 27.10.11 eine bis zum 31.12.11 befristete Arbeit angenommen und wurde am 29.11 Krank
und wurde vom 29.10 - 13.11 Krank geschrieben und bekam am 8.11 zum 12.11 die Kündigung und die Krankenkasse sagte mir das es für mich kein Krankengeld gibt weil es eine befristete Beschäftigung war.
dies schrieb mir die Krankenkasse.

Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch

Ist das richtig so ??

Muss man echt, wenn man eine so kurze befristete Beschäftigung annimmt eine extra Krankenversicherung abschließen um abgesichert zu sein ?

Verfasst: 16.11.2011, 20:24
von bonita
ich hab jetzt das gefunden,
Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen durch einen Wahltarif eigenständig absichern.

Ich möchte ja nur die 2 die ich krank war,
ab 13. 11. gibt es ja wieder Alg1 aber ist sehr wenig für den laufenden Monat, da geht es dann nur entweder oder
das kann es doch nicht sein, das man in die Schulden gerät weil man so einen Job annehmen muss, da sonst die Leistungen "Sanktioniert" werden.

Ich sollte das Arbeitsamt mal fragen ob die, die zusätzliche Krankenversicherung bezahlen damit ich in in so einem Befristetem Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall abgesichert bin wie andere Arbeitnehmer auch.
Ich komm mir vor wie 3.Wahl


:cry:

Verfasst: 16.11.2011, 20:32
von Krankenkassenfee
Hallo,
andere Frage, hast Du denn in der Personalabteilung nachgefragt, warum Du den ermäßigten Beitragssatz nur zahlst?

Ansonsten ist die Kritik verständlich, aber hier falsch. Bei der nächsten Wahl musst Du halt die Partei wählen, die eine andere Versicherung will.

Lg, Fee

Verfasst: 16.11.2011, 21:59
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.11.2011, 12:47
von bonita
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
andere Frage, hast Du denn in der Personalabteilung nachgefragt, warum Du den ermäßigten Beitragssatz nur zahlst?

Ansonsten ist die Kritik verständlich, aber hier falsch. Bei der nächsten Wahl musst Du halt die Partei wählen, die eine andere Versicherung will.

Lg, Fee
ermäßigten Beitragssatz ?
die Partei wählen, die eine andere Versicherung will.?


Meint du den Krankenkassenbeitrag ?
Soweit wie ich mich bis jetzt in der Materie belesen hab, ist es wohl immer ermäßigt bei so kurz befristeten Verträgen.

Eine Partei wählen ?
was wählen ?
meinst Du, andere Krankenkasse?
Ich hatte bis dato keinerlei Ahnung das kurz Beschäftigte nicht im Krankheitsfall abgesichert sind.

Mein Sachbearbeiter bei der KK hat mir auch gesagt das ich mich für so etwas extra Versichern müsste, käme ungefähr so um die 100€ im Monat und ist nicht mal eben für 2Monate zu haben.

Verfasst: 17.11.2011, 17:09
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich meine, dass derjenige, der das System ändern will, dies nur durch sein Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl tun kann.

Sonst nix.

LG, Fee

Mal ein kink zum Verständnis deer Lage

Verfasst: 19.11.2011, 09:06
von CiceroOWL
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